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Karl-Martin Hentschel zum Brandschutz- und Landeskatastrophenschutzgesetz
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 4 – Änderung des Brandschutzgesetzes und Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel des Landeskatastrophenschutzgesetzes Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt der innenpolitische Sprecher Telefax: 0431/988-1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Mobil: 0172/541 83 53 Karl-Martin Hentschel: E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 246.07 / 06.06.2007Gemeinsam gewählte Führung in den Ämtern sinnvollDie freiwilligen Feuerwehren sind einer der wichtigsten Zweige ehrenamtlicher bürger- schaftlicher Arbeit. Zu der Arbeit der Feuerwehr gehört selbstverständlich auch der vorbeugende Brandschutz. Diese Aufgabe wird von ihnen tatsächlich längst wahrge- nommen. In diesem Hause haben wir das Engagement der Feuerwehren direkt wahr- nehmen können, als sie sich im Jahr 2004 im Zuge der Überarbeitung der Landes- bauordnung intensiv für die Verankerung einer Pflicht zur Installation von Rauchwarn- meldern stark gemacht haben.Dass Vorbeugung und Aufklärungsarbeit der Feuerwehren nun auch Eingang in das Gesetz findet, ist eine Angelegenheit, die vermutlich nicht ausführlich und kontrovers diskutiert werden muss. So ähnlich wird es sich wohl mit den meisten Regelungen dieses Gesetzes verhalten. Bemerkenswert fand ich beim Lesen des Entwurfs die Tatsache, dass es bisher keine Regelung über Mutterschutz für aktive Feuerwehrmit- glieder gab, vermutlich mangels Praxisrelevanz. In den letzen Jahren hat jedoch die Teilnahme von Frauen am aktiven Feuerwehrdienst an Bedeutung gewonnen, weil viele Männer nicht mehr in den Dörfern arbeiten und deshalb tagsüber nicht mehr er- reichbar sind, wenn ein Einsatz nötig ist.Durch die neue Amtsverfassung hat sich die Größe vieler Ämter beträchtlich erhöht. Dies stellt größere Anforderungen an die Amtswehrführung. Dem wird in dem Gesetz dadurch Rechnung getragen, dass in Zukunft mehrere Stellvertreter oder Stellvertrete- rinnen der Amtswehrführerin oder des Amtswehrführers gewählt werden können, wenn das nötig ist. Auch dies ist eine sinnvolle Veränderung, um die Schlagkraft der Feuerwehren sicherzustellen. 1/2 Am Schluss noch eine Änderung, die der Innenminister geschickt versteckt hat, die aber durchaus interessante Implikationen enthält. Der neue Paragraph 8 Absatz 3 enthält folgende Fassung: „Freiwillige Feuerwehren in der Trägerschaft eines Amtes sind Ortsfeuerwehren, die zusammen eine Gemeindefeuerwehr bilden.“ Zu Deutsch bedeutet das: Im Falle der Übertragung der Aufgabe auf das Amt bildet in Zukunft „feuerwehrbezogen“ das Amt eine Amtsgemeinde, die aus mehreren Orten mit eige- nen Feuerwehren besteht. Der Innenminister antizipiert hier bereits die von den Grü- nen vorgeschlagene Gemeindereform - zumindest für den Bereich der Feuerwehren.Auch hier sind grüne Ideen offensichtlich kaum noch aufzuhalten. Aus diesem beson- deren Grunde schlage ich ebenfalls die Überweisung des Gesetzes in den Innen- und Rechtsausschuss vor. ***