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Günther Hildebrand zum Landesbrandschutz- und Katastrophenschutzgesetz
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 175/2007 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 6. Juni 2007 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdLEs gilt das gesprochene Wort!Innen/ Brandschutz/ FeuerwehrenGünther Hildebrand zum Landesbrandschutz- und Katastrophenschutzgesetz In seinem Redebeitrag zu TOP 4 (Landesbrandschutzgesetz, Landeskatastrophenschutzgesetz) erklärte der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Günther Hildebrand:„Lassen Sie mich kurz mit einem Dank an die Frauen und Männer beginnen, die sich im Katastrophenschutz und in der Feuerwehr für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger einsetzen. Sie sind immer da, wenn die Bürger sie rufen – zu jeder Tages- und Nachtzeit – und sie helfen aus nahezu allen Notsituationen. Da aber insbesondere die Regelungen im Katastrophenschutzgesetz nicht ganz so spektakulär sind, lassen Sie mich als Schwerpunkt auf die Feuerwehren im Land eingehen.Allein mehr als 48.000 Bürgerinnen und Bürger engagieren sich im Land in 1.419 Freiwilligen Feuerwehren.Neben der klassischen Aufgabe der Brandbekämpfung kommen die Wehren aber vermehrt bei technischen Einsätzen, Gefahrgut-Unfällen und Unwetterlagen zum Einsatz. Daneben leisten sie Prävention in Schulen und Kindergärten und sind unverzichtbarer Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens in den Dörfern, Gemeinden und Städten des Landes.Insbesondere im Ländlichen Raum und dort in Gemeinden, wo das gemeindliche Leben beispielsweise durch den Weggang von Postfilialen, Sparkassen oder Lebensmittelmärkten beeinträchtigt wurde, bilden die Feuerwehren einen zentralen sozialen Faktor. Dennoch sank die Anzahl der Mitglieder in den vergangenen zehn Jahren von 56.000 auf noch über 48.000.Die Gründe für die sinkenden Zahlen der Aktiven sind vielfältig:Sie liegen zum einen in der Demografischen Entwicklung, aber auch im geänderten Freizeitverhalten oder der höheren Beanspruchung im Berufsleben. Eine Gegenmaßnahme besonders im ländlichen Raum ist die Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2Schaffung von Jugendfeuerwehren, um bereits frühzeitig Jugendliche an die Feuerwehren heranzuführen.Auch der Gesetzentwurf versucht dieser Entwicklung entgegenzuwirken und durch kleine Veränderungen die Attraktivität eines Engagements in den Feuerwehren zu steigern.Der Tatbestand für Entschädigungen, Ersatzansprüche und Zuwendungen wurde erweitert. So können künftig Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren bei Einsatz, Teilnahme an Lehrgängen und Wahrnehmung von Aufgaben in der Brandschutzerziehung gegen den Träger der Feuerwehr eine Entschädigung für die hierdurch bedingte Abwesenheit vom Haushalt verlangen, wenn es sich mindestens um einen Zwei- Personen-Haushalt handelt und das Mitglied der Feuerwehr entweder nicht erwerbstätig ist oder weniger als 20 Stunden pro Woche arbeitet. Darüber hinaus können bei entsprechenden Einsätzen die nachgewiesenen Kosten einer entgeltlichen Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen ersetzt werden.Faktisch werden diese Regelungen insbesondere Frauen zugute kommen, die sich in der Feuerwehr engagieren möchten.Ein weiterer Grund für notwendige Änderungen der Vorschriften im Brandschutzgesetz sind die durch die kommunale Ämterstrukturreform notwendig gewordenen Strukturveränderungen bei den freiwilligen Feuerwehren.Durch die neuen größeren Ämter befinden sich teilweise bis zu 40 Feuerwehren in einem Amtsbereich. Lediglich ein ehrenamtlicher Amtswehrführer wäre mit der Vertretung dieser Wehren überlastet, so dass die Anzahl der Stellvertreter bis auf drei erhöht wurde. Ebenso kann für die Mitgliederversammlung einer Gemeindefeuerwehr ein Delegiertensystem in der Satzung eingeführt werden, damit die Säle bei den Mitgliederversammlungen nicht aus den Nähten platzen. Die Entscheidung obliegt den Feuerwehren selbst.Weitere Änderungen sind folgende:Die Möglichkeit zur Teilnahme am aktiven Dienst wurde verlängert. Wer nach Vollendung seines 60. Lebensjahres weiter freiwillig aktiven Dienst in der Feuerwehr tun will und hierzu auch in der Lage ist, der kann nunmehr bis 67 in der Feuerwehr verbleiben und scheidet nicht bereits mit 65 aus. Allerdings wurde seitens des Landesfeuerwehrverbandes im Rahmen der Regierungsanhörung zu diesem Gesetzentwurf vorgeschlagen, dass bei Führungspositionen ein Ausscheiden aus den Ämtern erfolgen muss. Warum dies nicht im Gesetz erfolgt ist, können wir noch im Rahmen der Ausschussberatungen erörtern.Auf eine Änderung im Gesetzentwurf, möchte ich abschließend noch kurz eingehen. In § 9 des Entwurfs fällt auf, dass Mitglieder der Feuerwehr künftig durch das Brandschutzgesetz zur Verschwiegenheit über die bei ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet sind. Dies hat uns zunächst verwundert.Nach Auskunft des Landesfeuerwehrverbandes war aber eben diese Regelung notwendig. Heutzutage ist es technisch möglich, an Einsatzorten, wie beispielsweise Unfallorten, mit dem Telefon Fotos zu machen. Insbesondere die Vertreter der Medien seien in der jüngeren Vergangenheit an Feuerwehrleute herangetreten, um auf diese Weise Fotos von Opfern und dergleichen gegen Entgelt zu bekommen. Ich finde diese Vorgehensweise beschämend.Ich denke, dass die Anhörungen im Ausschuss wenig bis keinen Änderungsbedarf am Gesetzentwurf hervorrufen wird.“Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/