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06.06.07 , 13:02 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 4 - Brandschutzgesetz und Landeskatastrophenschutzgesetz

Presseinformation
Kiel, den 06.06.2007 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk
TOP 04 Änderung des Brandschutzgesetzes und des Landeskatastrophenschutzgesetzes Drs. 16/1404

Wie auch für andere Gesetze gilt für das Brandschutzgesetz, dass es immer wieder auf den
Prüfstand muss. Gesetzesänderungen sind notwendig, wenn sich die Rahmenbedingungen
geändert haben. So auch in diesem Fall.


Eine ausschlaggebende Änderung der vorherigen Ordnung ist durch die von der Landesregierung
in Gang gebrachte Verwaltungsstrukturreform entstanden. Auch wenn der SSW diese ablehnt,
erkennen wir die Notwendigkeit, das Brandschutzgesetz dieser Änderung anzupassen. Denn
durch die Zusammenschlüsse der Ämter ist auch die Zahl der freiwilligen Feuerwehren in den
größer gewordenen Ämtern gestiegen. Diese können aber von nur einer Amtwehrführung und
ihrer Stellvertretung nicht mehr ausreichend betreut werden. Die geplante Regelung, künftig bis
zu drei Stellvertreter wählen zu können, ist eine logische Schlussfolgerung, um die
Amtsführungen zu entlasten. Daher ist eine Anpassung an die neuen Amtsgrößen notwendig. 2
Seit der letzten großen Änderung des Brandschutzgesetzes von 1996 hat sich auch das
Aufgabenspektrum für einige Wehren geändert. Insbesondere gilt dies für den Einsatz bei
Schiffsbränden. Da diese Einsätze mit einem besonders hohen Risiko behaftet sind, erfordern sie
eine spezielle Ausbildung und Ausrüstung. Wir wissen nur zu gut, was passieren kann, wenn bei
einer Havarie die Leitungsstruktur nicht genau geregelt ist. Aus diesem Grund wurde Ende 2002
das Havariekommando vom Bund und den Küstenländern eingerichtet. Die Berufsfeuerwehren
Flensburg, Kiel und Lübeck sowie die freiwillige Feuerwehr Brunsbüttel sind bereits vertraglich in
diese Aufgaben unter Leitung des Havariekommandos eingebunden. Anders sieht es jedoch für
die Einsätze auf der Elbe, dem Nord-Ostseekanal oder auf der Trave aus. Der Gesetzentwurf sieht
hier vor, dass die Berufs- und freiwilligen Feuerwehren für die örtliche Gefahrenabwehr
zuständig sind. Die Einsatzleitung wird im Falle einer komplexen Schadenslage vom
Havariekommando festgelegt. Dass die örtlichen Wehren hierbei vom Havariekommando für die
Einsatzleitung zur Brandbekämpfung eingesetzt werden können ist sinnvoll, denn sie kennen
sich mit den örtlichen Gegebenheiten aus.


Die Problematik des Katastrophentourismus, wo Gaffer den Einsatzort belagern und störend im
Weg stehen, ist hinlänglich bekannt. Bei Wehrübungen wird entsprechend geprobt, derartige
Zuschauer vom Einsatzort fern zu halten. Dies ist nicht nur wichtig, damit der Einsatz reibungslos
ablaufen kann, sondern auch um Betroffene entsprechend zu schützen.
Da es sich jedoch gezeigt hat, dass Feuerwehrleute - die bekanntlich mit als erstes am Unfallort
sind - auch gerne mal ein Foto mit der Handy-Kamera von der Brandstelle oder vom Unfallort
machen, um somit später vielleicht auf der Homepage der jeweiligen Feuerwehr den Einsatz zu
dokumentieren oder um damit Geld zu verdienen, ist es vorgesehen, die Mitglieder zur
Verschwiegenheit zu verpflichten. Ich denke, dass diese Regelung zur Wahrung der
Persönlichkeitsrechte der Betroffenen unbedingt notwendig ist.


Die freiwilligen Feuerwehren in Schleswig Holstein verzeichnen einen erheblichen Verlust an
Mitgliedern. Allein in den letzten zehn Jahren ist die Mitgliederzahl um ca. 15% gesunken, das 3
sind rund 8.000 Mitglieder. Hier muss gegengesteuert werden. Der Gesetzentwurf sieht deshalb
vor, die Altergrenze anzuheben und die Dienstzeit zu verlängern. Entsprechend sind auch die
Bemühungen des Landesfeuerwehrverbandes neue Mitglieder zu werben. Insbesondere Frauen
gewinnen hierbei einen stärker werdenden Stand innerhalb der Feuerwehr. Dementsprechend
wird dies durch den Gesetzentwurf aufgegriffen. Auf Seiten der Feuerwehr ist zu erkennen, dass
insbesondere durch den Mitgliederschwund, eine Öffnung stattgefunden hat. Dies gilt nicht nur
in Bezug auf weibliche Mitglieder, sondern auch für ausländische Mitglieder. Es geht darum, dass
die Feuerwehr erkannt hat, wie wichtig es ist sich zu öffnen und diese Personengruppen auf
besondere Art anzusprechen und das ist gut so.
Im Zusammenhang mit dem Mitgliederschwund aber auch im Zusammenhang mit der immer
knapper werdenden Haushaltslage kommt die Feuerwehr aber nicht umhin, sich stärker mit dem
Gedanken von Zusammenlegungen zu beschäftigen. Auch wenn dies in vielen Gemeinden
derzeit noch völlig unvorstellbar erscheint.

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