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Anke Spoorendonk zu TOP 4 - Brandschutzgesetz und Landeskatastrophenschutzgesetz
PresseinformationKiel, den 06.06.2007 Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 04 Änderung des Brandschutzgesetzes und des Landeskatastrophenschutzgesetzes Drs. 16/1404Wie auch für andere Gesetze gilt für das Brandschutzgesetz, dass es immer wieder auf denPrüfstand muss. Gesetzesänderungen sind notwendig, wenn sich die Rahmenbedingungengeändert haben. So auch in diesem Fall.Eine ausschlaggebende Änderung der vorherigen Ordnung ist durch die von der Landesregierungin Gang gebrachte Verwaltungsstrukturreform entstanden. Auch wenn der SSW diese ablehnt,erkennen wir die Notwendigkeit, das Brandschutzgesetz dieser Änderung anzupassen. Denndurch die Zusammenschlüsse der Ämter ist auch die Zahl der freiwilligen Feuerwehren in dengrößer gewordenen Ämtern gestiegen. Diese können aber von nur einer Amtwehrführung undihrer Stellvertretung nicht mehr ausreichend betreut werden. Die geplante Regelung, künftig biszu drei Stellvertreter wählen zu können, ist eine logische Schlussfolgerung, um dieAmtsführungen zu entlasten. Daher ist eine Anpassung an die neuen Amtsgrößen notwendig. 2Seit der letzten großen Änderung des Brandschutzgesetzes von 1996 hat sich auch dasAufgabenspektrum für einige Wehren geändert. Insbesondere gilt dies für den Einsatz beiSchiffsbränden. Da diese Einsätze mit einem besonders hohen Risiko behaftet sind, erfordern sieeine spezielle Ausbildung und Ausrüstung. Wir wissen nur zu gut, was passieren kann, wenn beieiner Havarie die Leitungsstruktur nicht genau geregelt ist. Aus diesem Grund wurde Ende 2002das Havariekommando vom Bund und den Küstenländern eingerichtet. Die BerufsfeuerwehrenFlensburg, Kiel und Lübeck sowie die freiwillige Feuerwehr Brunsbüttel sind bereits vertraglich indiese Aufgaben unter Leitung des Havariekommandos eingebunden. Anders sieht es jedoch fürdie Einsätze auf der Elbe, dem Nord-Ostseekanal oder auf der Trave aus. Der Gesetzentwurf siehthier vor, dass die Berufs- und freiwilligen Feuerwehren für die örtliche Gefahrenabwehrzuständig sind. Die Einsatzleitung wird im Falle einer komplexen Schadenslage vomHavariekommando festgelegt. Dass die örtlichen Wehren hierbei vom Havariekommando für dieEinsatzleitung zur Brandbekämpfung eingesetzt werden können ist sinnvoll, denn sie kennensich mit den örtlichen Gegebenheiten aus.Die Problematik des Katastrophentourismus, wo Gaffer den Einsatzort belagern und störend imWeg stehen, ist hinlänglich bekannt. Bei Wehrübungen wird entsprechend geprobt, derartigeZuschauer vom Einsatzort fern zu halten. Dies ist nicht nur wichtig, damit der Einsatz reibungslosablaufen kann, sondern auch um Betroffene entsprechend zu schützen.Da es sich jedoch gezeigt hat, dass Feuerwehrleute - die bekanntlich mit als erstes am Unfallortsind - auch gerne mal ein Foto mit der Handy-Kamera von der Brandstelle oder vom Unfallortmachen, um somit später vielleicht auf der Homepage der jeweiligen Feuerwehr den Einsatz zudokumentieren oder um damit Geld zu verdienen, ist es vorgesehen, die Mitglieder zurVerschwiegenheit zu verpflichten. Ich denke, dass diese Regelung zur Wahrung derPersönlichkeitsrechte der Betroffenen unbedingt notwendig ist.Die freiwilligen Feuerwehren in Schleswig Holstein verzeichnen einen erheblichen Verlust anMitgliedern. Allein in den letzten zehn Jahren ist die Mitgliederzahl um ca. 15% gesunken, das 3sind rund 8.000 Mitglieder. Hier muss gegengesteuert werden. Der Gesetzentwurf sieht deshalbvor, die Altergrenze anzuheben und die Dienstzeit zu verlängern. Entsprechend sind auch dieBemühungen des Landesfeuerwehrverbandes neue Mitglieder zu werben. Insbesondere Frauengewinnen hierbei einen stärker werdenden Stand innerhalb der Feuerwehr. Dementsprechendwird dies durch den Gesetzentwurf aufgegriffen. Auf Seiten der Feuerwehr ist zu erkennen, dassinsbesondere durch den Mitgliederschwund, eine Öffnung stattgefunden hat. Dies gilt nicht nurin Bezug auf weibliche Mitglieder, sondern auch für ausländische Mitglieder. Es geht darum, dassdie Feuerwehr erkannt hat, wie wichtig es ist sich zu öffnen und diese Personengruppen aufbesondere Art anzusprechen und das ist gut so.Im Zusammenhang mit dem Mitgliederschwund aber auch im Zusammenhang mit der immerknapper werdenden Haushaltslage kommt die Feuerwehr aber nicht umhin, sich stärker mit demGedanken von Zusammenlegungen zu beschäftigen. Auch wenn dies in vielen Gemeindenderzeit noch völlig unvorstellbar erscheint.