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Anke Spoorendonk zu TOP 18 - Sprachenchartabericht 2007
Presseinformation Kiel, den 6.6.2007 Es gilt das gesprochene WortAnke Spoorendonk 18 TOP 18 Sprachenchartabericht 2007 Drs. 16/1400Mit der zum 1. Januar 1999 in Kraft getretenen Sprachencharta wurde erstmals ein konkretesInstrument geschaffen, woran die nationalen Minderheiten in Europa die Förderung ihrerSprachen im Alltag und in der Öffentlichkeit messen können. Dabei gibt es für die einzelneMinderheiten- oder Regionalsprache eine ganze Reihe Kriterien, die als staatliche Verpflichtungangemeldet worden sind. Das so genannte Monitoringverfahren, wodurch ein Expertenausschussdes Europarates die Umsetzung der einzelnen Charta-Bestimmungen vor Ort überprüft, sorgtdafür, dass ein permanenter Diskussionsprozess zwischen den Ratifizierungsstaaten und denbetroffenen Sprachengruppen über die bisherige und künftige Förderung der Sprachenstattfindet.Nach knapp vier Jahren wird dem Landtag heute wieder ein Bericht zur Sprachencharta vorgelegt.Wir können feststellen, dass sich in den letzten Jahren wirklich etwas bewegt hat, müssen aberauch klar sagen, dass es immer noch offene Baustellen gibt. Es ist somit erfreulich, dass es trotzgroßer Schwierigkeiten doch gelungen ist, das Sinti-Wohnprojekt „Maro Temm“ auf den Weg zu 2bringen. Der Innenminister konnte den Knoten durchschlagen, so dass kürzlich dieGrundsteinlegung gefeiert werden konnte. Für die Sinti und Roma in Schleswig-Holstein ist dieWohnungsgenossenschaft „Maro Temm“ von herausragender Bedeutung ist - auch im Sinne derSprachencharta.Betrachtet man die Situation der dänischen Minderheit, so kann man mit Fug und Rechtfeststellen, dass die Gleichstellung bei den Schülerkostensätzen für die Schulen von DanskSkoleforening ein wichtiger Schritt ist, auf den wir als dänische Minderheit schon Jahrzehnte langpochen. Das neue Schulgesetz hat es möglich gemacht – auch rein optisch, weil die dänischenSchulen in einem besonderen Abschnitt des Gesetzes verankert sind. Dadurch wirdhervorgehoben, dass die Schulen der dänischen Minderheit einen anderen Stellenwert haben alsandere Schulen in freier Trägerschaft. Sie sind quasi die öffentliche Schule für den dänischenBevölkerungsteil.Dieser Schritt hat dazu geführt, dass eine eigene Regelung für die dänischen Schulen hinsichtlichder Schülerkostensätze jetzt nicht nur besser möglich, sondern inhaltlich auch dringend gebotenwar. Dass die Landesregierung dieser alten Forderung des SSW jetzt nachgekommen ist, begrüßenwir ausdrücklich. - Denn die Schulen sind von existentieller Bedeutung für die dänischeMinderheit, und eine weitere Ungleichbehandlung unserer Schulkinder wäre schwer zu verkraftengewesen.Bei anderen Baustellen gibt es leider immer noch viel zu tun. So ist die Frage derSchülerbeförderung zu den dänischen Schulen immer noch ungelöst. Der SSW hatte bekanntlicheine Ergänzung zum Schulgesetz in die parlamentarischen Beratungen eingebracht. Damalskamen wir mit unserem Anliegen nicht weiter, wir erhielten aber das Signal von denregierungstragenden Fraktionen, dass man gewillt sei, eine Lösung zu finden. Auch bei derSchülerbeförderung geht es um das Prinzip der Gleichbehandlung. Es geht aber insbesonderedarum, dass die Finanzierung der Schülerbeförderung auch für die Schülerinnen und Schüler der 3dänischen Schulen endlich gesetzlich geregelt wird. Wir nehmen also die Großen Koalition beimWort und sind bereit, Gespräche über eine mögliche gesetzliche Regelung zu führen. Die Lösungmuss aber bald kommen, damit man auch auf kommunaler Ebene weiß, worauf man sich ab 2009einzustellen hat.Eine weitere wichtige Baustelle ist die der Medienpräsenz. Die dänische Minderheit hat nicht nurein Interesse daran, dass dänische Fernseh- und Radioprogramme im Landesteil Schleswig zuempfangen sind, dieses Angebot stellt für uns vielmehr einen Lebensnerv dar. Die Umstellung aufdigitalen Fernsehempfang kann aber dazu führen, dass die dänische Minderheit medienmäßigvon Dänemark abgekoppelt wird. Einerseits reichen die digitalen dänischen DVB-T-Signale nichtweit genug über die deutsch-dänische Grenze hinweg – mit dem Ergebnis, dass Angehörige derMinderheit -aber auch andere Interessierte - die dänischen Programme nicht mehr empfangenkönnen. - Und andererseits kann dies dazu führen, dass auch die Kabelgesellschaften keineVerpflichtung mehr haben, die dänischen Programme mit in ihr Angebot aufzunehmen.Kurzfristig konnten wir mit vereinten Kräften – also auch mit tatkräftiger Unterstützung allerFraktionen des Schleswig-Holsteinischen Landtages - im letzten Herbst das Abschalten derdänischen Programme noch verhindern, ab 2009 wird dieses Problem aber wieder auf unszukommen. Deshalb müssen wir jetzt handeln, um den Empfang der dänischen Programme fürdie Zukunft zu sichern. Wir appellieren an die Landesregierung, hier grenzüberschreitend tätig zuwerde, denn auch der Empfang von deutschen Fernseh- und Rundfunksendern nördlich derGrenze ist ein Thema für politische Gespräche..Kommen wir nun zur friesischen Minderheit. Durch das Friesisch-Gesetz, das 2004 im Landtagbeschlossen wurde, hat sich für die Friesen in Schleswig-Holstein sehr viel geändert. DieZweisprachigkeit - die verstärkte Anwendung von Friesisch im öffentlichen Raum - ist in derRegion Nordfriesland ein viel wichtigeres Thema geworden als so manch einer im Vorwegedachte. Und wer genau hinschaut, sieht nun aufgrund von zweisprachigen Behördenschildern 4oder zweisprachigen Stationsnamen auf Bahnhöfen, dass man sich in einer besonderen Regionbefindet. Hinzu kommt, dass wesentlich mehr Menschen nunmehr auch ihre Anliegen beiBehördengängen auf Friesisch vortragen. In einer Reihe von Gemeinden hat das Gesetz dazugeführt, dass man nun die etwas eingeschlafene Diskussion über deutsch-friesische Ortsschilderwieder führt. Das heißt, das Gesetz hat nicht nur zum Selbstwertgefühl der friesischen Minderheitbeigetragen, es dient auch der konkreten Sprachenarbeit.Trotz der guten Nachrichten, die mit dem Friesisch-Gesetz verbunden sind, gilt es weiterhin, dasFundament für das Erlernen der friesischen Sprache zu stärken. Auch hier steht der Bereich Schuleim Vordergrund, und wiederum hat der SSW eine Ergänzung des neuen Schulgesetzes in dieparlamentarische Beratung eingebracht. Dabei ging es uns hauptsächlich um die Absicherung desFriesischunterrichtes und um die Festschreibung der Bestimmung, dass sowohl Eltern ihre Kinderzum Friesischunterricht anmelden können als auch, dass Schulen die Möglichkeit erhalten sollen,den Friesischunterricht selbständig anzubieten. Dies ließ sich aus verschiedenen Gründen bei derNovellierung des Schulgesetzes nicht umsetzen. Aber wiederum wurde uns von Seiten der GroßenKoalition signalisiert, dass eine Lösung gefunden werden soll. Wir können uns sowohl eineVerordnung als auch einen Erlass vorstellen, der das regelt, was wir seinerzeit in unserem Antragvorschlugen.Ein zweiter großer Bereich ist auch hier der Medienbereich. Friesisch findet im öffentlichenFernsehen so gut wie nicht statt - der NDR sendet nur zwei bis drei Minuten Friesisch wöchentlichzu einem Zeitpunkt, wo man mit großer Wahrscheinlichkeit davon ausgehen kann, dass niemandmehr zuhört. Trotz der Bemühungen der Friisk Foriining, für Friesisch das Heft selbst in die Handzu nehmen und einmal wöchentlich ein zweistündiges Programm im Internet und im OffenenKanal Westküste zu senden, bleibt die Verpflichtung des NDR, hier für längere und häufigereSendungen zu einem guten Sendezeitpunkt zu sorgen. So lange man im digitalenSatellitenfernsehen in Nordfriesland sorbische, bretonische, westfriesische, baskische Sendungen 5und Sendungen vieler anderer Minderheitensprachen sehen kann, darf der NDR eigentlich nichtruhen, bis er endlich ein qualitativ gleichwertiges Angebot für Nordfriesisch einspeisen kann.Politisch gesehen fordern wir die Landesregierung auf, schon jetzt in Verhandlung mit denanderen norddeutschen Ländern zu treten, um für die nächste Änderung des NDR-Staatsvertragesgewappnet zu sein.Liebe Kolleginnen und Kollegen,der vorliegende Bericht ist mehr als nur eine Bestandsaufnahme dessen, was in den letzten vierJahren geschehen ist. Er ist nicht zuletzt eine Handreichung und damit ein Stück Werkzeug für dieweitere politische Arbeit mit der Umsetzung der Europäischen Sprachencharta. Dazu gehört ganzaktuell, dass der Schleswig-Holsteinische Landtag eine Kompetenzanalyse in Auftrag gegeben hatzum Thema „Minderheiten als Standortfaktor im deutsch-dänischen Grenzland“. Dahinter stecktdie These, dass die Minderheiten ein „Alleinstellungsmerkmal“ der Grenzregion sind und somitauch einen sprachlichen und kulturellen Mehrwert für die Region ausmachen.Im Mittelpunkt so einer Analyse steht mit anderen Worten die Frage nach dem gesellschaftlichenNutzen der Minderheiten. So eine Frage zu stellen ist aus meiner Sicht nicht nur interessant,sondern auch völlig legitim. Sie kann z.B. dazu führen, dass die Bedeutung derMinderheitensprachen viel differenzierter betrachtet wird als vorher. Und das begrüßt der SSWausdrücklich, weil dadurch auch deutlich wird, wie wichtig Dänisch – und Deutsch, füge ich hinzu- als Minderheitensprachen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit sind. Aber auch dasFriesische gehört in diesen Kontext, denn wer die Nordseekooperation ausbauen will, kommt umdie friesische Sprache nicht umhin. Minderheitenpolitisch betrachtet gilt es aber aus Sicht desSSW daran festzuhalten, dass die Minderheitensprachen Dänisch und Friesisch einen anderenStellenwert haben. Für die Minderheiten sind sie von existentieller Bedeutung, und genau dies istder Grund dafür, dass ich mich in meinem Redebeitrag auf die Bereiche Schule und Medienkonzentriert habe. 6Als Bürger dieses Landes wollen wir unsere sprachliche und kulturelle Kompetenz gern dem Landund der Grenzregion zugute kommen lassen. Wir sollten aber nicht vergessen, dass in den vielbesungenen Bonn-Kopenhagener Erklärungen von 1955 immer wieder darauf hingewiesen wird,dass Minderheiten- und Menschenrechte zwei Seiten derselben Medaille sind. Es geht also umnicht mehr und nicht weniger als um gelebte Demokratie. Und – so nachzulesen im Bericht derLandesregierung – es geht um „das unveräußerliche Recht der Menschen, sich im privaten undöffentlichen Leben ihrer eigenen Regional- oder Minderheitensprache zu bedienen.“