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06.06.07 , 15:42 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 18 - Sprachenchartabericht 2007

Presseinformation Kiel, den 6.6.2007 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk
18 TOP 18 Sprachenchartabericht 2007 Drs. 16/1400

Mit der zum 1. Januar 1999 in Kraft getretenen Sprachencharta wurde erstmals ein konkretes
Instrument geschaffen, woran die nationalen Minderheiten in Europa die Förderung ihrer
Sprachen im Alltag und in der Öffentlichkeit messen können. Dabei gibt es für die einzelne
Minderheiten- oder Regionalsprache eine ganze Reihe Kriterien, die als staatliche Verpflichtung
angemeldet worden sind. Das so genannte Monitoringverfahren, wodurch ein Expertenausschuss
des Europarates die Umsetzung der einzelnen Charta-Bestimmungen vor Ort überprüft, sorgt
dafür, dass ein permanenter Diskussionsprozess zwischen den Ratifizierungsstaaten und den
betroffenen Sprachengruppen über die bisherige und künftige Förderung der Sprachen
stattfindet.


Nach knapp vier Jahren wird dem Landtag heute wieder ein Bericht zur Sprachencharta vorgelegt.
Wir können feststellen, dass sich in den letzten Jahren wirklich etwas bewegt hat, müssen aber
auch klar sagen, dass es immer noch offene Baustellen gibt. Es ist somit erfreulich, dass es trotz
großer Schwierigkeiten doch gelungen ist, das Sinti-Wohnprojekt „Maro Temm“ auf den Weg zu 2
bringen. Der Innenminister konnte den Knoten durchschlagen, so dass kürzlich die
Grundsteinlegung gefeiert werden konnte. Für die Sinti und Roma in Schleswig-Holstein ist die
Wohnungsgenossenschaft „Maro Temm“ von herausragender Bedeutung ist - auch im Sinne der
Sprachencharta.


Betrachtet man die Situation der dänischen Minderheit, so kann man mit Fug und Recht
feststellen, dass die Gleichstellung bei den Schülerkostensätzen für die Schulen von Dansk
Skoleforening ein wichtiger Schritt ist, auf den wir als dänische Minderheit schon Jahrzehnte lang
pochen. Das neue Schulgesetz hat es möglich gemacht – auch rein optisch, weil die dänischen
Schulen in einem besonderen Abschnitt des Gesetzes verankert sind. Dadurch wird
hervorgehoben, dass die Schulen der dänischen Minderheit einen anderen Stellenwert haben als
andere Schulen in freier Trägerschaft. Sie sind quasi die öffentliche Schule für den dänischen
Bevölkerungsteil.


Dieser Schritt hat dazu geführt, dass eine eigene Regelung für die dänischen Schulen hinsichtlich
der Schülerkostensätze jetzt nicht nur besser möglich, sondern inhaltlich auch dringend geboten
war. Dass die Landesregierung dieser alten Forderung des SSW jetzt nachgekommen ist, begrüßen
wir ausdrücklich. - Denn die Schulen sind von existentieller Bedeutung für die dänische
Minderheit, und eine weitere Ungleichbehandlung unserer Schulkinder wäre schwer zu verkraften
gewesen.


Bei anderen Baustellen gibt es leider immer noch viel zu tun. So ist die Frage der
Schülerbeförderung zu den dänischen Schulen immer noch ungelöst. Der SSW hatte bekanntlich
eine Ergänzung zum Schulgesetz in die parlamentarischen Beratungen eingebracht. Damals
kamen wir mit unserem Anliegen nicht weiter, wir erhielten aber das Signal von den
regierungstragenden Fraktionen, dass man gewillt sei, eine Lösung zu finden. Auch bei der
Schülerbeförderung geht es um das Prinzip der Gleichbehandlung. Es geht aber insbesondere
darum, dass die Finanzierung der Schülerbeförderung auch für die Schülerinnen und Schüler der 3
dänischen Schulen endlich gesetzlich geregelt wird. Wir nehmen also die Großen Koalition beim
Wort und sind bereit, Gespräche über eine mögliche gesetzliche Regelung zu führen. Die Lösung
muss aber bald kommen, damit man auch auf kommunaler Ebene weiß, worauf man sich ab 2009
einzustellen hat.


Eine weitere wichtige Baustelle ist die der Medienpräsenz. Die dänische Minderheit hat nicht nur
ein Interesse daran, dass dänische Fernseh- und Radioprogramme im Landesteil Schleswig zu
empfangen sind, dieses Angebot stellt für uns vielmehr einen Lebensnerv dar. Die Umstellung auf
digitalen Fernsehempfang kann aber dazu führen, dass die dänische Minderheit medienmäßig
von Dänemark abgekoppelt wird. Einerseits reichen die digitalen dänischen DVB-T-Signale nicht
weit genug über die deutsch-dänische Grenze hinweg – mit dem Ergebnis, dass Angehörige der
Minderheit -aber auch andere Interessierte - die dänischen Programme nicht mehr empfangen
können. - Und andererseits kann dies dazu führen, dass auch die Kabelgesellschaften keine
Verpflichtung mehr haben, die dänischen Programme mit in ihr Angebot aufzunehmen.


Kurzfristig konnten wir mit vereinten Kräften – also auch mit tatkräftiger Unterstützung aller
Fraktionen des Schleswig-Holsteinischen Landtages - im letzten Herbst das Abschalten der
dänischen Programme noch verhindern, ab 2009 wird dieses Problem aber wieder auf uns
zukommen. Deshalb müssen wir jetzt handeln, um den Empfang der dänischen Programme für
die Zukunft zu sichern. Wir appellieren an die Landesregierung, hier grenzüberschreitend tätig zu
werde, denn auch der Empfang von deutschen Fernseh- und Rundfunksendern nördlich der
Grenze ist ein Thema für politische Gespräche..


Kommen wir nun zur friesischen Minderheit. Durch das Friesisch-Gesetz, das 2004 im Landtag
beschlossen wurde, hat sich für die Friesen in Schleswig-Holstein sehr viel geändert. Die
Zweisprachigkeit - die verstärkte Anwendung von Friesisch im öffentlichen Raum - ist in der
Region Nordfriesland ein viel wichtigeres Thema geworden als so manch einer im Vorwege
dachte. Und wer genau hinschaut, sieht nun aufgrund von zweisprachigen Behördenschildern 4
oder zweisprachigen Stationsnamen auf Bahnhöfen, dass man sich in einer besonderen Region
befindet. Hinzu kommt, dass wesentlich mehr Menschen nunmehr auch ihre Anliegen bei
Behördengängen auf Friesisch vortragen. In einer Reihe von Gemeinden hat das Gesetz dazu
geführt, dass man nun die etwas eingeschlafene Diskussion über deutsch-friesische Ortsschilder
wieder führt. Das heißt, das Gesetz hat nicht nur zum Selbstwertgefühl der friesischen Minderheit
beigetragen, es dient auch der konkreten Sprachenarbeit.


Trotz der guten Nachrichten, die mit dem Friesisch-Gesetz verbunden sind, gilt es weiterhin, das
Fundament für das Erlernen der friesischen Sprache zu stärken. Auch hier steht der Bereich Schule
im Vordergrund, und wiederum hat der SSW eine Ergänzung des neuen Schulgesetzes in die
parlamentarische Beratung eingebracht. Dabei ging es uns hauptsächlich um die Absicherung des
Friesischunterrichtes und um die Festschreibung der Bestimmung, dass sowohl Eltern ihre Kinder
zum Friesischunterricht anmelden können als auch, dass Schulen die Möglichkeit erhalten sollen,
den Friesischunterricht selbständig anzubieten. Dies ließ sich aus verschiedenen Gründen bei der
Novellierung des Schulgesetzes nicht umsetzen. Aber wiederum wurde uns von Seiten der Großen
Koalition signalisiert, dass eine Lösung gefunden werden soll. Wir können uns sowohl eine
Verordnung als auch einen Erlass vorstellen, der das regelt, was wir seinerzeit in unserem Antrag
vorschlugen.


Ein zweiter großer Bereich ist auch hier der Medienbereich. Friesisch findet im öffentlichen
Fernsehen so gut wie nicht statt - der NDR sendet nur zwei bis drei Minuten Friesisch wöchentlich
zu einem Zeitpunkt, wo man mit großer Wahrscheinlichkeit davon ausgehen kann, dass niemand
mehr zuhört. Trotz der Bemühungen der Friisk Foriining, für Friesisch das Heft selbst in die Hand
zu nehmen und einmal wöchentlich ein zweistündiges Programm im Internet und im Offenen
Kanal Westküste zu senden, bleibt die Verpflichtung des NDR, hier für längere und häufigere
Sendungen zu einem guten Sendezeitpunkt zu sorgen. So lange man im digitalen
Satellitenfernsehen in Nordfriesland sorbische, bretonische, westfriesische, baskische Sendungen 5
und Sendungen vieler anderer Minderheitensprachen sehen kann, darf der NDR eigentlich nicht
ruhen, bis er endlich ein qualitativ gleichwertiges Angebot für Nordfriesisch einspeisen kann.


Politisch gesehen fordern wir die Landesregierung auf, schon jetzt in Verhandlung mit den
anderen norddeutschen Ländern zu treten, um für die nächste Änderung des NDR-Staatsvertrages
gewappnet zu sein.


Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der vorliegende Bericht ist mehr als nur eine Bestandsaufnahme dessen, was in den letzten vier
Jahren geschehen ist. Er ist nicht zuletzt eine Handreichung und damit ein Stück Werkzeug für die
weitere politische Arbeit mit der Umsetzung der Europäischen Sprachencharta. Dazu gehört ganz
aktuell, dass der Schleswig-Holsteinische Landtag eine Kompetenzanalyse in Auftrag gegeben hat
zum Thema „Minderheiten als Standortfaktor im deutsch-dänischen Grenzland“. Dahinter steckt
die These, dass die Minderheiten ein „Alleinstellungsmerkmal“ der Grenzregion sind und somit
auch einen sprachlichen und kulturellen Mehrwert für die Region ausmachen.


Im Mittelpunkt so einer Analyse steht mit anderen Worten die Frage nach dem gesellschaftlichen
Nutzen der Minderheiten. So eine Frage zu stellen ist aus meiner Sicht nicht nur interessant,
sondern auch völlig legitim. Sie kann z.B. dazu führen, dass die Bedeutung der
Minderheitensprachen viel differenzierter betrachtet wird als vorher. Und das begrüßt der SSW
ausdrücklich, weil dadurch auch deutlich wird, wie wichtig Dänisch – und Deutsch, füge ich hinzu
- als Minderheitensprachen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit sind. Aber auch das
Friesische gehört in diesen Kontext, denn wer die Nordseekooperation ausbauen will, kommt um
die friesische Sprache nicht umhin. Minderheitenpolitisch betrachtet gilt es aber aus Sicht des
SSW daran festzuhalten, dass die Minderheitensprachen Dänisch und Friesisch einen anderen
Stellenwert haben. Für die Minderheiten sind sie von existentieller Bedeutung, und genau dies ist
der Grund dafür, dass ich mich in meinem Redebeitrag auf die Bereiche Schule und Medien
konzentriert habe. 6



Als Bürger dieses Landes wollen wir unsere sprachliche und kulturelle Kompetenz gern dem Land
und der Grenzregion zugute kommen lassen. Wir sollten aber nicht vergessen, dass in den viel
besungenen Bonn-Kopenhagener Erklärungen von 1955 immer wieder darauf hingewiesen wird,
dass Minderheiten- und Menschenrechte zwei Seiten derselben Medaille sind. Es geht also um
nicht mehr und nicht weniger als um gelebte Demokratie. Und – so nachzulesen im Bericht der
Landesregierung – es geht um „das unveräußerliche Recht der Menschen, sich im privaten und
öffentlichen Leben ihrer eigenen Regional- oder Minderheitensprache zu bedienen.“

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