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Karl-Martin Hentschel zum Denkmalschutzgesetz
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 12 – Änderung des Denkmalschutzgesetzes Düsternbrooker Weg 70 24105 KielDazu sagt der Vorsitzende der Fraktion Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Bündnis 90/Die Grünen, Telefax: 0431/988-1501 Karl-Martin Hentschel: Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 253.07 / 07.06.2007Unser kulturelles Erbe wirkungsvoll sichern!Der Denkmalschutz schützt unser kulturelles und archäologisches Erbe. Er spielt eine wichtige Rolle für die Erhaltung von Gebäuden, die für das Bild unserer Städte und Ge- meinden von besonderer Bedeutung sind.Obwohl die Denkmalschutzbehörden seit Jahren eine engagierte und hoch anerkannte Arbeit machen, haben wir einen riesigen Bearbeitungsstau. 49 Jahre nach Gründung des Landesamtes sind von 20 000 zu prüfenden Objekten gerade 6000 registriert. Die Abar- beitung dieses Berges wird noch mehrere Jahrzehnte dauern.Das von uns vorgeschlagene Verfahren, das bereits in 12 Bundesländern Praxis ist, ist ein gutes Beispiel für Verwaltungsmodernisierung. Nach Auffassung von Experten kann so der Stau in kurzer Zeit aufgelöst, die Effizienz der Verfahren verbessert und zahlrei- che unnötige Gerichtsverfahren eingespart werden.Zurzeit gilt in Schleswig-Holstein das Eintragungsverfahren. Die Eintragung eines Objek- tes als „Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung“ ist dabei ein förmlicher Verwaltungs- akt. Das führt regelmäßig zu Widersprüchen und umfangreichen Prozessen, ohne dass überhaupt irgendwelche Änderungen am Objekt geplant sind. Besonders absurd ist es, wenn solche Prozesse häufig auch noch von Behörden des Landes, des Bundes oder der Kommunen geführt werden, die ja oft alte Gebäude besitzen.Wir wollen stattdessen das Listenverfahren einführen. Alle Kulturdenkmäler werden dann direkt und sofort durch das Gesetz geschützt. Infrage kommende Objekte werden ohne Rechtswirksamkeit in eine Liste aufgenommen.1/2 Eine eigentliche Denkmalschutzprüfung findet erst dann statt, wenn eine Änderung des Objekts geplant wird. Und nur, wenn es keine gütliche Einigung über die Änderung bzw. Baumaßnahme gibt, findet dann gegebenenfalls ein Verwaltungsakt statt.Bei einer Vereinfachung des Verfahrens kann auch die Struktur der Behörden erblich vereinfacht werden. Wir schlagen vor, die unteren Denkmalschutzbehörden in die beiden oberen Denkmalschutzbehörden für Archäologie und für Denkmalpflege einzugliedern. Zur Aufregung hat dabei der Vorschlag geführt, die „Lex Lübeck“ aufzuheben: Bislang ist der Bürgermeister der Hansestadt sowohl Kreis- als auch Landesdenkmalbehörde.Da Denkmalschutzinteressen häufig mit anderen örtlichen Interessen kollidieren, kann „Ortsferne“ der Behörde auch ein Mittel sein, einen starken Denkmalschutz zu gewähr- leisten. Ich könnte mir aber vorstellen, dass die neuen Landesbehörden in Zukunft vier Standorte in den von uns vorgeschlagenen Regionalkreisen haben. Einer dieser Standor- te wäre dann Lübeck, der dann neben Lübeck auch für Ostholstein, Lauenburg und Stormarn zuständig wäre. Ich denke, darüber sollten wir im Ausschuss reden. Die stän- digen Tabus aus Lübeck gegen jede Veränderung, die das hoch verschuldete Lübeck betrifft, sind jedenfalls für eine sachliche Diskussion nicht hilfreich.Eine weitere Neuerung, die wir vorschlagen, ist die Rücksichtnahme auf die Belange des Klimaschutzes und auf die Situation der Menschen mit Behinderungen. So sollen Maß- nahmen der Wärmesanierung und ein barrierefreier Zugang nicht durch den Denkmal- schutz verhindert werden. Gleichwohl sollen sie in Absprache mit dem Denkmalschutz in einer Form realisiert werden, die dem Charakter des geschützten Gebäudes Rechnung trägt.Mit der vorgeschlagenen Novelle wird der Denkmalschutz endlich aktuell, die Verfahren werden erheblich vereinfacht, es entfallen ein Großteil der Gerichtsverfahren, 18 Behör- den werden zu zwei Behörden zusammengelegt und nach Abarbeitung des Bearbei- tungsstaus kann sogar mittelfristig Personal eingespart werden. Wenn Sie unserem Vor- schlag folgen, dann wäre das ein kreativer Beitrag zur Verwaltungsmodernisierung.Ich hoffe auf eine konstruktive Ausschussberatung im Innen- und Rechtsausschuss, mit- beratend im Bildungsausschuss. ***