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07.06.07 , 13:06 Uhr
SPD

Detlef Buder zu TOP 20 + 23: Die Reform kann nur gelingen, wenn alle Beteiligten mitwirken

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 07.06.2007 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 20 +23: Bericht über die aktuelle Umsetzung des Schulgesetzes / Schulanmeldungen (Drucksachen 16/1407 + 16/1410)

Detlef Buder
Die Reform kann nur gelingen, wenn alle Beteiligten mitwirken

Es ist sicher unstrittig, dass das neue Schulgesetz, das wir im Januar verabschiedet haben, eines der wichtigsten Reformprojekte der 16. Legislaturperiode ist. Anders als manches Gesetz, über das in diesem Haus, wenn wir mal ganz ehrlich sind, keine zehn Kolleginnen und Kollegen wirklich kompetent mitreden können, ist alles, was mit Schule zu tun hat, kein Spezialistenthema, sondern geht schon deswegen jeden Ab- geordneten und jede Abgeordnete etwas an, nicht nur weil jeder von uns mal eine Schule besucht hat (jedenfalls hoffe ich das), sondern weil es eben auch die meisten Menschen in unserem Land betrifft.

Es sind nicht nur die hunderttausende Schüler und die zehntausende Lehrer, die von der Umgestaltung unseres Schulwesens betroffen sind, es sind auch die Eltern und Großeltern der Schülerinnen und Schüler, und wenn wir an den Output des Bildungs- wesens in Gestalt der künftigen Lehrer, Ärzte, Juristen usw. denken, letztlich jeder von uns.

Es ist deshalb richtig, dass wir uns nicht nur im Bildungsausschuss, sondern auch im Plenum mit der Umsetzung und mit den Auswirkungen der neuen Regelungen in re- gelmäßigen Abständen befassen, auch wenn das „Fertigprodukt“, nämlich das neue


Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



Schleswig-Holsteinische Schulsystem, erst zum Schuljahr 2010/11 abgeschlossen sein wird.

Ein neues Schulgesetz bedeutet rechtstechnisch zunächst einmal, dass die unterge- setzlichen Rechtsquellen, darunter alle Schulartverordnungen, der neuen Rechts- lage angepasst werden müssen. Das gilt sowohl für die Schularten, die bei uns dem- nächst auslaufen, also Haupt-, Real- und Gesamtschulen, als auch für diejenigen Schularten, die jetzt neu entstehen, besonders Regional- und Gemeinschaftsschulen. Die vom SSW abgefragten Verordnungen liegen als Entwürfe vor und haben zum Teil die Ministeriumsanhörung bereits hinter sich und sind auf dieser Grundlage entspre- chend verändert worden.

Schulen sind bekanntlich keine Landeseinrichtungen. Das Land setzt den rechtli- chen Rahmen für die Tätigkeit der Schulen und stellt die Lehrkräfte bereit. Die Schulträgerschaft liegt ganz überwiegend bei den Gemeinden, die regionale Schul- entwicklungsplanung ist Sache der Kreise. Es war deshalb richtig und wichtig, dass das Bildungsministerium bereits vor geraumer Zeit den Schulträgern eine umfangrei- che Handreichung für ihre Planungsaufgaben zur Verfügung gestellt hat.

Die Bildungsministerin hat in der vergangenen Woche die Ergebnisse des Genehmi- gungsverfahrens für die sieben zum kommenden Schuljahr beantragten Gemein- schaftsschulen vorgestellt. Ich danke diesen Schulen und ihren Schulträgern sehr für ihre Bereitschaft, eine Pionierrolle für unser neues Bildungssystem wahrzunehmen und dazu pädagogische Konzepte zu entwickeln, deren Erarbeitung für alle Beteiligten eine Herausforderung war.

Die Umsetzung des neuen Schulgesetzes setzt auch voraus, dass die Lehrkräfte und Schulleitungen entsprechend fortgebildet werden. Das Ministerium hat hierzu ein Son- derprogramm aufgelegt und eine Reihe größerer Veranstaltungen durchgeführt. -3-



Ich denke, dieser kurze Bericht bringt auch für die Nicht-Bildungspolitiker die Arbeit, die alle Beteiligten, auch die Mitglieder des Bildungsausschusses und der bildungspoli- tischen Arbeitskreise der Landtagsfraktionen seit langer Zeit leisten, nachvollziehbar auf den Punkt.

Deutlich überflüssiger als der Berichtsantrag des SSW zur Umsetzung des Schulge- setzes war der von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu den diesjährigen Schulanmeldun- gen. Ich meine, das hätte man ebenso gut als Kleine Anfrage einreichen können. Das gilt umso mehr, als einige der gestellten Fragen in die Kompetenz der Schulträger fal- len oder Probleme aufwerfen, die die Managementkompetenz der einzelnen Schullei- ter, nicht aber die zentrale Steuerung durch das Ministerium, betreffen.

Wichtig erscheint mir, dass trotz des politischen Beschlusses, der im Schulgesetz um- gesetzt wurde, die jetzigen Gesamtschulen in Gemeinschaftsschulen zu überführen, die Nachfrage nach integrierten Unterrichtsformen ungebrochen ist und leider un- ter den vorhandenen Voraussetzungen nur zur Hälfte bedient werden kann. Dieses schlechte Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage wird sich hoffentlich in Zukunft ändern, wenn wir in der Fläche mehr Gemeinschaftsschulen anbieten.

Was ich in den zahlreichen Diskussionen vor Ort und in der Presseberichterstattung feststellen kann, ist, dass sich die Diskussion über unser Schulsystem erheblich versachlicht hat. Die Szenarien vom „Untergang des Abendlandes“, der durch die Änderungen unseres Schulsystems bewirkt würden, sind ganz überwiegend der Be- reitschaft zum Dialog und zur Mitwirkung gewichen.

Das zeigt auch die ausführliche Diskussion in der „Organisation MORO“ (Modellregion- Regionalplanung), die sich mit den regionalplanerischen Handlungsansätzen zur Ge- währleistung der öffentlichen Daseinsvorsorge in den Kreisen Steinburg und Dithmar- -4-



schen, in der mecklenburgischen Seenplatte und in dem Kreis Havelland-Fläming auseinandersetzt. Hier stehen die Neuorganisationen des Schulwesens im Vorder- grund der Planungsgespräche.

Wir wissen, dass diese Reform nur gelingen kann, wenn alle Beteiligten einschließlich Lehrern, Schülern und Eltern daran mitwirken. Das Land engagiert sich weiterhin trotz schwierigster Haushaltslage durch die Schaffung neuer Lehrerstellen und dem Fonds zur Vermeidung des Unterrichtsausfalls.

Dass wir zu den Eingriffen in die Sonderzahlungen für die Beamten keine Alternative sehen, haben wir wiederholt deutlich gemacht. Dennoch ist es außerordentlich schmerzlich, dass wir unseren Lehrerinnen und Lehrern für die Mehrarbeit und die neuen Herausforderungen, die sie erwarten, nicht mehr Geld bieten können, sondern ihnen auch noch Abstriche zumuten müssen.

Das Bildungsministerium hat die gesetzlichen Vorgaben, die der Landtag im Januar beschlossen hat, zügig und zielorientiert abgearbeitet. Dafür bedanke ich mich bei al- len Beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums für Bildung und Frauen und natürlich bei der Ministerin und ihrem Staatssekretär.

Eigentlich erübrigt sich eine Überweisung der beiden Berichte in den Bildungsaus- schuss, da wir dort mit den hier angesprochenen Problemen ständig befasst sind. Wenn dies von den Antragstellern jedoch gewünscht wird, können die Berichte zur ab- schließenden Beratung in den Ausschuss überwiesen werden.

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