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07.06.07 , 15:37 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 2 - Gesetz zur Erleichterung Öffentlich Privater Partnerschaften

Presseinformation
Kiel, den 13.09.2006 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk
TOP 9 Gesetz zur Erleichterung Öffentlich Rechtlicher Partnerschaften Drs. 16/935

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzt die Landesregierung einen Punkt in ihrer
Koalitionsvereinbarung um, der vereinfacht gesagt zum Ziel hat, den Staat von Aufgaben zu
entlasten und diese den Privaten zu übertragen. Dass der Entwurf einen nicht zu
unterschätzenden Gehalt an symbolischer Politik enthält, sei dabei vorab erwähnt. Denn
bundesweit steht die Einführung von Öffentlich Rechtlicher Partnerschaften auf der Agenda von
Parlamenten und Regierungen – wir haben es also mit einem echten „Modernisierungs-Thema“
zu tun. Hier bei uns hatte sich die CDU-Landtagsfraktion vor der Sommerpause in einer
Veranstaltung mit ÖPP auseinandergesetzt, während der Finanzausschuss des Landtages dazu
eine Reise tat.


Öffentliche Private Partnerschaften – kurz ÖPP - sind bereits jetzt möglich, folglich, würde man
der Entbürokratisierungsrhetorik der Regierung glauben, wären sie eigentlich auch nicht
regelungsbedürftig. Aber Regierungen regeln nun mal gerne unabhängig von ihrer Rhetorik. 2
Mit dem Gesetz soll vermehrt privates Kapital und Fachwissen zur Erfüllung öffentlicher
Aufgaben mobilisiert werden können. Man verspricht sich davon, die öffentlichen Kassen zu
entlasten und Projekte schneller und effizienter durchführen zu können. Im Entwurf heißt es,
dass „erhebliche Effizienz- und Kostenvorteile realisiert werden“ können, es werden aber weder
Beispiel noch Größenordnungen hierfür genannt.


Dies bedeutet einmal wieder, wenn Effizienz- und Kostenvorteile nicht realisiert werden, sind die
Kommunen selber schuld. Die Regierung ist fein raus, man hat ja ein Gesetz gemacht. Die
privaten Partner versprechen sich von der Beteiligung die Eröffnung neuer Geschäftsfelder sowie
zusätzliche Gewinne. Der öffentliche Partner reduziert wiederum für den Privaten die
Finanzierungsrisiken.


Die Beteiligung Privater an öffentlichen Aufgaben birgt aber auch viele Risiken. Bei der
Vertragsgestaltung kann es leicht zu asymmetrischen Verhältnissen zwischen spezialisierten
großen Privatunternehmen und relativ kleinen und in diesem Bereich unerfahren Verwaltungen
in Schleswig-Holstein kommen. Die öffentliche Hand macht sich von Privaten abhängig, es droht
der Verlust demokratischer Kontrolle, falls ein Projekt nicht ausreichend überwacht und
konzessioniert wird. Ich nenne hier nur das prominente Beispiel Toll Collect.


Inwieweit die Einbindung der IB sowie die Koordinatoren-Teams im Finanzministerium diese
Risiken in Grenzen halten können, muss Gegenstand der Beratungen sein. Es sieht zumindest
eher nach mehr Bürokratie als nach weniger aus.


Man stelle sich vor, dass einer der vielen Schulzweckverbände in Schleswig-Holstein eine ÖPP
eingeht. Eltern, die sich an ein direkt demokratisch legitimiertes Gemeinderatsmitglied wegen
eines Schulgebäudeanliegens wenden, kommen erst über den Amtsausschuss, dann über den
Zweckverband, der sich mit dem Unternehmen - das evtl. in Frankfurt am Main sitzt -
auseinandersetzen muss, an die zuständigen Leute ran. Die Wege wären nicht nur lang, sondern 3
die unverzichtbare demokratische Rückkoppelung – oder altmodisch, die Verantwortung – droht
bei öffentlichen Aufgaben vollends zu versanden.


Es darf auch nicht verschwiegen werden, dass ÖPP in der Regel langfristige Nutzungszahlungen
für konkrete Immobilien beinhaltet, und es daher als Finanzierungsinstrument deutlich
unflexibler ist als ein Kredit. Da ÖPP den Immobilienbesitz der Gebietskörperschaften verkleinert
und eine langfristige Ausgabenbindung bedeutet, verringert das den traditionellen
Kreditrahmen der Kommunen und des Landes.


Wo sollen eigentlich die Einsparungen herkommen, wenn man ein Gewinnstreben der privaten
Partner legitimer Weise unterstellen darf? Sie können zum einen aus der Umgehung von
Tarifbindungen sowie Bewerbungs- und Ausschreibungsregeln, zum anderen durch
Betriebsgrößenersparnisse eines privaten Unternehmens herrühren.


Was das Erste angeht, spricht sich der SSW klar gegen Lohndumping, wie wir es bereits mit dem
Tariftreuegesetz deutlich gemacht haben, sowie gegen das Aushebeln von Gebührenordnungen
aus. Was das Zweite angeht, darf bezweifelt werden, dass der hiesige Mittelstand in
nennenswertem Umfang von dem Gesetz profitieren wird. Es sind typisch Konzerne, die bei
Public Privat Partnerschaften den größten Vorteil haben. So hat die Architektenkammer
Schleswig-Holstein schon erste ernstzunehmende Bedenken formuliert und befürchtet einen
klaren Nachteil für hiesige Architektenbüros. Diese Kritik müssen wir ernst nehmen.


In den Ausschussberatungen gilt es daher, die notwendigen Kontroll- und Zugriffsrechte der
Kommunen bzw. des Landes zu sicher, einen Verlust an Bürgernähe zu verhindern und zu
gewährleisten, dass politisch gesetzte Vorgaben, wie Tariftreue und Mittelstandförderung, nicht
umgangen werden.

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