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Anke Spoorendonk zu TOP 2 - Gesetz zur Erleichterung Öffentlich Privater Partnerschaften
PresseinformationKiel, den 13.09.2006 Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 9 Gesetz zur Erleichterung Öffentlich Rechtlicher Partnerschaften Drs. 16/935Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzt die Landesregierung einen Punkt in ihrerKoalitionsvereinbarung um, der vereinfacht gesagt zum Ziel hat, den Staat von Aufgaben zuentlasten und diese den Privaten zu übertragen. Dass der Entwurf einen nicht zuunterschätzenden Gehalt an symbolischer Politik enthält, sei dabei vorab erwähnt. Dennbundesweit steht die Einführung von Öffentlich Rechtlicher Partnerschaften auf der Agenda vonParlamenten und Regierungen – wir haben es also mit einem echten „Modernisierungs-Thema“zu tun. Hier bei uns hatte sich die CDU-Landtagsfraktion vor der Sommerpause in einerVeranstaltung mit ÖPP auseinandergesetzt, während der Finanzausschuss des Landtages dazueine Reise tat.Öffentliche Private Partnerschaften – kurz ÖPP - sind bereits jetzt möglich, folglich, würde mander Entbürokratisierungsrhetorik der Regierung glauben, wären sie eigentlich auch nichtregelungsbedürftig. Aber Regierungen regeln nun mal gerne unabhängig von ihrer Rhetorik. 2Mit dem Gesetz soll vermehrt privates Kapital und Fachwissen zur Erfüllung öffentlicherAufgaben mobilisiert werden können. Man verspricht sich davon, die öffentlichen Kassen zuentlasten und Projekte schneller und effizienter durchführen zu können. Im Entwurf heißt es,dass „erhebliche Effizienz- und Kostenvorteile realisiert werden“ können, es werden aber wederBeispiel noch Größenordnungen hierfür genannt.Dies bedeutet einmal wieder, wenn Effizienz- und Kostenvorteile nicht realisiert werden, sind dieKommunen selber schuld. Die Regierung ist fein raus, man hat ja ein Gesetz gemacht. Dieprivaten Partner versprechen sich von der Beteiligung die Eröffnung neuer Geschäftsfelder sowiezusätzliche Gewinne. Der öffentliche Partner reduziert wiederum für den Privaten dieFinanzierungsrisiken.Die Beteiligung Privater an öffentlichen Aufgaben birgt aber auch viele Risiken. Bei derVertragsgestaltung kann es leicht zu asymmetrischen Verhältnissen zwischen spezialisiertengroßen Privatunternehmen und relativ kleinen und in diesem Bereich unerfahren Verwaltungenin Schleswig-Holstein kommen. Die öffentliche Hand macht sich von Privaten abhängig, es drohtder Verlust demokratischer Kontrolle, falls ein Projekt nicht ausreichend überwacht undkonzessioniert wird. Ich nenne hier nur das prominente Beispiel Toll Collect.Inwieweit die Einbindung der IB sowie die Koordinatoren-Teams im Finanzministerium dieseRisiken in Grenzen halten können, muss Gegenstand der Beratungen sein. Es sieht zumindesteher nach mehr Bürokratie als nach weniger aus.Man stelle sich vor, dass einer der vielen Schulzweckverbände in Schleswig-Holstein eine ÖPPeingeht. Eltern, die sich an ein direkt demokratisch legitimiertes Gemeinderatsmitglied wegeneines Schulgebäudeanliegens wenden, kommen erst über den Amtsausschuss, dann über denZweckverband, der sich mit dem Unternehmen - das evtl. in Frankfurt am Main sitzt -auseinandersetzen muss, an die zuständigen Leute ran. Die Wege wären nicht nur lang, sondern 3die unverzichtbare demokratische Rückkoppelung – oder altmodisch, die Verantwortung – drohtbei öffentlichen Aufgaben vollends zu versanden.Es darf auch nicht verschwiegen werden, dass ÖPP in der Regel langfristige Nutzungszahlungenfür konkrete Immobilien beinhaltet, und es daher als Finanzierungsinstrument deutlichunflexibler ist als ein Kredit. Da ÖPP den Immobilienbesitz der Gebietskörperschaften verkleinertund eine langfristige Ausgabenbindung bedeutet, verringert das den traditionellenKreditrahmen der Kommunen und des Landes.Wo sollen eigentlich die Einsparungen herkommen, wenn man ein Gewinnstreben der privatenPartner legitimer Weise unterstellen darf? Sie können zum einen aus der Umgehung vonTarifbindungen sowie Bewerbungs- und Ausschreibungsregeln, zum anderen durchBetriebsgrößenersparnisse eines privaten Unternehmens herrühren.Was das Erste angeht, spricht sich der SSW klar gegen Lohndumping, wie wir es bereits mit demTariftreuegesetz deutlich gemacht haben, sowie gegen das Aushebeln von Gebührenordnungenaus. Was das Zweite angeht, darf bezweifelt werden, dass der hiesige Mittelstand innennenswertem Umfang von dem Gesetz profitieren wird. Es sind typisch Konzerne, die beiPublic Privat Partnerschaften den größten Vorteil haben. So hat die ArchitektenkammerSchleswig-Holstein schon erste ernstzunehmende Bedenken formuliert und befürchtet einenklaren Nachteil für hiesige Architektenbüros. Diese Kritik müssen wir ernst nehmen.In den Ausschussberatungen gilt es daher, die notwendigen Kontroll- und Zugriffsrechte derKommunen bzw. des Landes zu sicher, einen Verlust an Bürgernähe zu verhindern und zugewährleisten, dass politisch gesetzte Vorgaben, wie Tariftreue und Mittelstandförderung, nichtumgangen werden.