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Wolfgang Kubicki: "Wir brauchen öffentlich-private Partnerschaften."
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 183/2007 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Donnerstag, 7. Juni 2007 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdLEs gilt das gesprochene Wort!Finanzpolitik/Öffentlich-private PartnerschaftenWolfgang Kubicki: „Wir brauchen öffentlich-private Partnerschaften.“ In seinem Beitrag zu TOP 2 (Öffentlich-private Partnerschaften) sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:„Freiwillige Zusammenarbeit ist gut für alle Beteiligten. Auf diesem Grundsatz fußen auch öffentlich-private Partnerschaften für Investitionen in öffentliche Projekte—genauer gesagt: Projekte, die die Vertreter der öffentlichen Hand zwar verwirklichen möchten, für die sie aber in den öffentlichen Kassen nicht genug Geld finden. Dafür gibt es in Schleswig-Holstein Beispiele zuhauf— welche davon im Rahmen öffentlich-privater Partnerschaften verwirklicht werden können, das kann allerdings nur im Einzelfall entschieden werden.Die rechtlichen Kriterien für diese Entscheidungen werden im vorliegenden Gesetzentwurf festgeschrieben. So entstehen klare Verhältnisse bei Rechten und Pflichten aller an öffentlich-privaten Partnerschaften Beteiligten—und klare Verhältnisse sind ein wesentlicher Bestandteil eines günstigen Klimas für Investitionen. Auch in diesem Zusammenhang begrüßen wir es, Herr Finanzminister, dass Sie von sich aus die undurchsichtigen Regeln zur Beleihung mit öffentlichen Ämtern aufgegeben haben.Mit öffentlich-privaten Partnerschaften sollen nicht nur mehr Investitionen ermöglicht werden—in vielen Fällen soll auch früher investiert werden können: Denn private Vor- und Zwischenfinanzierungen können viele Projekte ermöglichen, die bei rein öffentlicher Finanzierung wegen der jährlich geltenden Budgetbeschränkung durch die verfassungsrechtliche Verschuldungsgrenze entweder ganz ausfallen müssten oder erst viel später in Angriff genommen werden könnten.Allerdings müssen wir darauf achten, dass die dabei entstehenden Eventualverbindlichkeiten der öffentlichen Hand in den öffentlichen Haushalten angemessen berücksichtigt werden—sonst könnten öffentlich- private Partnerschaften missbraucht werden, um die verfassungsrechtlichen Verschuldungsgrenzen zu unterlaufen und noch mehr Schulden zu Lasten kommender Generationen aufzutürmen: Das müssen wir verhindern.Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2Im Gesetzentwurf werden—wie gesagt—die rechtlichen Kriterien für mögliche öffentlich-private Partnerschaften abgesteckt. Für welche der möglichen Projekte sich tatsächlich solche Partnerschaften bilden lassen, hängt auch ganz entscheidend davon ab, was die privaten Partner dabei verdienen können.Wer sich dieser Erkenntnis verweigert—und in den Ausschussberatungen vermittelten die Grünen uns diesen Eindruck manches Mal—läuft einer utopischen Vision hinterher und ist nicht ernst zu nehmen: Denn private Investoren investieren, weil sie darauf spekulieren, durch die Investitionen mehr Vorteile zu erreichen, als wenn sie das Geld anderweitig ausgäben.In Einzelfällen mögen diese Vorteile sich allein auf das Gefühl beschränken, etwas Sinnvolles und Gutes geleistet zu haben—im Regelfall aber werden diese Vorteile hauptsächlich an der Verzinsung des investierten Kapitals gemessen. Wer also glaubt, reiner Altruismus sei als Investitionsmotiv so weit verbreitet, dass eine Vielzahl von öffentlich-privaten Partnerschaften verwirklicht werden könne, ohne dass die beteiligten Privaten erwarten, für das eingesetzte Kapital mittel- und langfristig marktübliche risikogewichtete Renditen zu erzielen—wer das glaubt, der täuscht sich.So wird die Notwendigkeit marktüblicher Renditen die Verbreitung öffentlich- privater Partnerschaften begrenzen, denn bei einer Vielzahl von sinnvollen und als notwendig erachteten öffentlichen Investitionen gibt es für Private kaum eine Rendite zu erzielen—als fiktives Beispiel dafür möge eine Grundsanierung des Finanzministeriums herhalten.Andererseits werden aus den Erfahrungen bei erfolgreichen öffentlich- privaten Partnerschaften mit Sicherheit nach und nach Ideen für neue Möglichkeiten und Wege entstehen, wie öffentliche und private Investoren zum Vorteil für beide Seiten auch zusammen arbeiten könnten. Und so wird der tatsächliche Anwendungsbereich für öffentlich-private Partnerschaften wachsen. Darauf freuen wir uns. Wir stimmen dem Gesetzentwurf in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung zu.“Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/