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Wolfgang Kubicki zur Großen Anfrage zum Strafvollzug
FDP Landtagsfraktion Schleswig-HolsteinPresseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 184/2007 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Donnerstag, 07.06.2007 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdLEs gilt das gesprochene Wort!Justiz/StrafvollzugWolfgang Kubicki zur Großen Anfrage zum Strafvollzug In seinem Redebeitrag zu TOP 8 (Große Anfrage der FDP zum Strafvollzug in Schleswig-Holstein) erklärte der Vorsitzende der FDP- Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:„Bereits im September 2006 hatte die FDP-Fraktion die Große Anfrage zum Strafvollzug in Schleswig-Holstein gestellt. Seit Ende April liegt die umfangreiche Antwort der Landesregierung vor und ich möchte allen, die daran mitgewirkt haben, sehr herzlich für ihre Arbeit danken.Es ist schon lange her, dass in diesem Umfang Zahlen und Fakten zum Strafvollzug in Schleswig-Holstein gebündelt zusammengetragen worden sind.Bereits das verdient große Anerkennung, denn dadurch gibt es endlich wieder eine gemeinsame Grundlage, auf der wir – auch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem Strafvollzug – über Strafvollzug in Schleswig-Holstein diskutieren können.Denn das stand für die FDP-Fraktion schon bei Einreichung der Großen Anfrage fest:Wir werden uns mit den Vertreterinnen und Vertretern aus dem gesamten Justizvollzugsdienst fachlich unterhalten müssen, um ein realistisches Bild von dem zu erhalten, wie Strafvollzug heute funktioniert, was im Strafvollzug tatsächlich geleistet wird - und was geleistet werden kann. Allein das statistische Material reicht dafür nicht, kann es auch nicht, aber es bietet – wie gesagt – eine gute Grundlage. Dafür vielen Dank.Bei so viel Datenmaterial zum Thema Strafvollzug ist es nicht anders zu erwarten, dass sich sowohl Positives wie Negatives dazu anmerken und ableiten lässt.Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ „Statistisch positiv“ ist sicherlich hervorzuheben, dass die Zahl der einsitzenden Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten eher rückläufig ist, dass – statistisch! – die Gesamtzahl der Stellen im Justizvollzug erhöht wurde und auch stetig an einer Verbesserung der baulichen Situation in den Justizvollzugsanstalten gearbeitet wird.Auch der Landesrechnungshof weist in seinen jüngsten Bemerkungen darauf hin, dass „das Justizministerium … im Justizvollzug eine Vielzahl von Reformprojekten begonnen [hat]“ - um allerdings im gleichen Atemzug darauf hinzuweisen, „ohne sie … abzuschließen“.Genau das ist das Dilemma:Denn es ist ja nicht so, dass in Schleswig-Holstein in Sachen Strafvollzug nichts getan wird – es ist nur zu wenig. Und eine Vielzahl engagierter Kolleginnen und Kollegen im Justizvollzug machen auch immer noch das Beste aus den schwierigen Bedingungen in den verschiedenen Anstalten. Aber mit „immer noch“ können wir uns nicht zufrieden geben - daran fehlt die Perspektive.Aber was ist die Perspektive? Was soll Strafvollzug leisten? Und was sind wir bereit zu tun, damit er das auch leisten kann? Noch bestimmt folgender Satz im Strafvollzugsgesetz bundeseinheitlich das Vollzugsziel: „Der Vollzug ist darauf auszurichten, dass er dem Gefangenen hilft, sich in das Leben in Freiheit einzugliedern.“ Es soll dem Gefangenen ermöglichen, künftig ein Leben „in sozialer Verantwortung ohne Straftaten“ zu führen.Als Liberaler fühle ich mich diesem Ziel in besonderem Maße verpflichtet. Jedem verantwortlichen Innen- und Rechtspolitiker muss klar sein: Einen Häftling nur zu verwahren, ihn ungebessert zu entlassen, ist weitaus gefährlicher als ihn bereits im Vollzug auf das Leben danach vorzubereiten.Leider birgt die mit der Föderalismusreform verbundene Verlagerung der Regelungskompetenz im Strafvollzugsrecht jedoch die Gefahr, dass dieses Vollzugsziel zunehmend durch einen Verwahrvollzug abgelöst wird, weil die für eine erfolgreiche Resozialisierung erforderlichen personellen und sachlichen Mittel fehlen.Leider auch in Schleswig-Holstein.Und bevor Sie widersprechen, lassen Sie mich das an nur zwei Beispielen deutlich machen:Seit 2002 hat sich die Gesamtzahl der Stellen im Justizvollzug ausweislich der Großen Anfrage von 841 auf 865 im Jahr 2006 erhöht.Tatsächlich sind von diesen Stellen aber nur 836 besetzt (S. 92, 94), mithin insgesamt 29 Stellen weniger als vorgesehen. Gleichzeitig hat sich jedoch die Anzahl der Haftplätze von 2002 bis 2006 um 161 Plätze erhöht.Genau das ist Ausdruck fehlender personeller Mittel.Noch deutlicher wird die „Trendwende“ unter Berücksichtigung des im Entwurf vorliegenden Jugendstrafvollzugsgesetzes der Landesregierung, auf das in der großen Anfrage so oft Bezug genommen wird. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Gemäß § 2 versucht die Landesregierung allen Ernstes als Ziel und Aufgabe des Jugendstrafvollzugs die Gleichrangigkeit zwischen dem Resozialisierungsziel und der Aufgabe, die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten zu schützen, festzuschreiben. Das geht gar nicht und Sie können sicher sein, sehr geehrter Herr Minister Döring, dass die FDP das so nicht stehen lassen wird. Weder beim Jugendstrafvollzug noch in einem neuen Strafvollzugsrecht für Erwachsene.Zurück zur Anfrage:Mit großem Erstaunen habe ich zur Kenntnis genommen, dass die Landesregierung in dem großzügigen Zeitrahmen von September bis April, den sie zur Beantwortung der Großen Anfrage erbeten hatte, just den 06.12.2006 als Stichtag für die Bezifferung der tatsächlichen Belegungszahlen in den Justizvollzugsanstalten gewählt hat.Nicht den 06.11. oder den 06.01.2007. Nein, der Nikolaustag musste es sein. Sicherlich nicht zufällig, wenn man berücksichtigt, dass auf Erlass des Ministeriums alle Strafgefangenen in Schleswig-Holstein auf entsprechenden Antrag bereits vorzeitig am 07.11. entlassen werden können, wenn die Vollstreckung ihrer Freiheits- oder Ersatzfreiheitsstrafe in den Zeitraum vom 08.11. 2006 bis zum 18.01.2007 fällt und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.Diese „Gnadenerweise zu Weihnachten“ haben selbstverständlich Auswirkungen auf die tatsächlichen Belegungszahlen.Zwar werden deshalb nicht gleich die Belegungsspitzen von durchschnittlich über 1700 Gefangenen aus den vergangenen Jahren erreicht werden.Aber die tatsächliche Überbelegung wird verschleiert, wenn für die Stichtagszählung genau der Zeitpunkt gewählt wird, an dem die meisten „Vögelchen“ schon wieder ausgeflogen sind.Doch die Anzahl der Gefangenen ist nur das eine Problem. Wesentlich gravierender als die Quantität der Strafgefangenen in den Justizvollzugsanstalten wirkt sich die Qualität der von ihnen begangenen Delikte aus.Ich war wirklich schockiert zu lesen, dass sich die Anzahl der Gewaltdelikte z.B. durch jugendliche Strafgefangene von 19,1 % im Jahre 2004 auf 35,9 % im Jahr 2006 fast verdoppelt hat. Zudem hat sich die Straflänge erhöht.Es ist nachvollziehbar, dass dementsprechend die Gewaltbereitschaft im Gefängnis auch spürbar größer geworden ist und das dies auf die Stimmung im Gefängnis insgesamt wirkt – ein Faktor, der übrigens nur sehr beschränkt durch Statistik fassbar ist. Ich kann allerdings die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vollzugsdienst gut verstehen, die sich vor diesem Hintergrund mehr Personal wünschen, um der Situation Herr zu bleiben.Gefreut habe ich mich allerdings in diesem Zusammenhang, dass nach dem Entwurf des neuen Jugendstrafvollzugsgesetzes die Einrichtung einer sozialtherapeutischen Abteilung für die jugendlichen Strafgefangenen vorgesehen ist. Bleibt zu hoffen, dass die neue Abteilung auch mit dem erforderlichen zusätzlichen Personal ausgestattet wird. Vielleicht - oder hoffentlich! - ein Hinweis, der so selbstverständlich ist, dass es deshalb dazu keine weiteren Ausführungen im Bericht gibt. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 3 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Was den baulichen Zustand der Justizvollzugsanstalten angeht, knüpft die Antwort auf die Große Anfrage geradezu nahtlos an die Informationen aus vorangegangenen Berichten an. Es ist zwar nicht mehr von „menschenunwürdigen Unterbringungen“ die Rede, wie es einst die grüne Justizministerin Anne Lütkes formulierte. Aber auch nach Jahren der Sanierung gibt es immer noch mangelhaft bewertete Gebäude - das wirft wahrlich kein gutes Licht auf den Sanierungsprozess.Bereits seit Gerd Walter wird die Sanierung im Justizvollzug als Schwerpunktthema definiert und werden Mängel beklagt. Höchste Zeit, dass das Klagen und die Sanierung endlich zu einem Ende kommen.Bevor ich zum Schluss komme, möchte ich noch kurz auf die Situation des Personals in den Justizvollzugsanstalten eingehen. „Kurz“ nur deshalb, weil wir für die weiteren Beratungen im Ausschuss auch eine Anhörung wünschen, in der den Betroffenen die Gelegenheit gegeben wird, uns nicht nur weiter über die vielschichtigen tatsächlichen Belastungen zu informieren, sondern aufgrund der wir auch nach Lösungsansätzen suchen wollen. Das fängt bei der Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 41 Stunden ohne die Festlegung eines Berechnungszeitraums an, setzt sich über die Diskrepanz zwischen vorgesehenen und besetzten Stellen fort, greift die Fragen nach dem Einsatz von Frauen auf, die Streichung des Anwärtersonderzuschlags , den Einsatz von Waffen und, und, und.Denn leider zeichnen sich die Antworten insbesondere im dritten Teil der Großen Anfrage durch viele allgemeine Ausführungen und Definitionen aus, die der Fragestellung mehr formal als inhaltlich gerecht werden.Konkret ist allerdings die Aussage, dass die Prüfung einer ÖPP für den Küchenneubau in der JVA Lübeck nicht weiter verfolgt wird. Es geht also.Ich freue mich auf die Beratungen und beantrage Überweisung in den Ausschuss.“Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 4 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/