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07.06.07 , 16:31 Uhr
B 90/Grüne

Karl-Martin Hentschel zum Strafvollzug in Schleswig-Holstein

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 8 – Strafvollzug in Schleswig-Holstein Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Dazu sagt der Fraktionsvorsitzende Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 von Bündnis 90/Die Grünen, Telefax: 0431/988-1501 Karl-Martin Hentschel: Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de

Nr. 257.07 / 07.06.2007

Haft muss der Resozialisierung dienen
Zunächst auch von meiner Seite vielen Dank für die ausführliche Beantwortung der Großen Anfrage. Schleswig-Holstein hat durch eine jahrelange Politik der verantwort- baren Haftvermeidung und Haftreduzierung eine niedrige Inhaftierungsquote. Diese wurde erreicht durch die Fortentwicklung der sozialen Dienste in der Justiz und durch die Übertragung von Aufgaben auf Träger der freiwilligen Straffälligenhilfe.
Besonders hervorzuheben ist auch das „Investitionsprogramm Justizvollzug“, das die rot-grüne Landesregierung in den Jahren 2000 bis 2005 mit rund 57 Millionen Euro auf den Weg gebracht hat. Dadurch konnten Modernisierungen finanziert, mehr Arbeits- möglichkeiten geschaffen und insgesamt bessere Voraussetzungen für einen moder- nen Behandlungsvollzug geschaffen werden.
Wenn wir den Spitzenplatz in der niedrigen Inhaftierungsquote halten wollen, müssen wir die Angebote der Resozialisierung ausbauen und verbessern. Ein Blick in andere Länder wie zum Beispiel die USA zeigt uns, wie erfolgreich unser Weg ist. In den USA sitzen mehr als zehnmal so viele Strafgefangene in Gefängnissen. Trotzdem ist die Zahl der Straftaten viel höher als in Deutschland. Die Folgen sind aber nicht nur eine viel höhere Zahl von rückfälligen Straftätern, sondern es entstehen auch immense Kosten. Die USA geben mittlerweile mehr Geld für Gefängnisse aus als für Hochschu- len. Das kann für uns kein Vorbild sein.
In Paragraph 2 des Strafvollzugsgesetzes ist das Ziel des Strafvollzugs vorgegeben: Der Gefangene soll fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.
1/4 Mit diesem auf Resozialisierung ausgerichteten Strafvollzug erfüllt Deutschland eine Vorreiterfunktion, auf die wir stolz sein können, die wir aber auch immer wieder vertei- digen müssen.
Erstaunlich und bedauerlich ist es, dass den Ausführungen zum Thema „Resozialisie- rung“ in diesem Band nur magere drei Seiten gewidmet sind. Selbst wenn wir die Ka- pitel Ausbildung und Arbeit - die ja auch Sozialisierungsmaßnahmen sind - dazu rech- nen, wird es nur etwas mehr. Resozialisierung ist der beste Schutz der Bevölkerung vor Straftätern. Der Erfolg der Resozialisierungsmaßnahmen ist an der Rückfallquote abzulesen. Die Wiedereingliederung oder häufig auch die erstmalige Eingliederung ei- nes Menschen in die Gesellschaft muss der Dreh- und Angelpunkt aller Bemühungen im Strafvollzug sein.
Bei meiner Tätigkeit im Anstaltsbeirat der JVA Kiel habe ich mich in Gesprächen mit ehrenamtlichen Betreuern immer wieder mit der Frage beschäftigt, mit was für Gefan- genen wir es eigentlich zu tun haben. Dabei wurde mir immer deutlicher, dass das Bild aus dem Fernsehkrimi vom gerissenen Berufskriminellen in den meisten Fällen an der Realität vorbeigeht. Die große Mehrzahl der Inhaftierten hat bestenfalls einen Haupt- schulabschluss, meistens sogar gar keinen, und sie haben keine oder eine schlechte Ausbildung. Sie haben meist keinen sozialen Halt, ein unterentwickeltes Selbstbe- wusstsein und nicht die Fähigkeit, sich aus seinem Milieu heraus zu lösen. In der Lö- sung aus dem Milieu liegt aber die Hauptaufgabe der Straffälligenhilfe innerhalb und außerhalb der Justizvollzugsanstalten.
Selbst wenn Strafgefangene sich während des Gefängnisaufenthaltes durch Arbeit und Betreuung gut eingegliedert haben, wissen sie nach dem Verlassen des Gefäng- nisses nicht, wohin sie gehen sollen. Sie landen dann wieder bei ihren Kumpels, ver- saufen ihr im Gefängnis gespartes Geld, und wenn das alle ist, begehen sie den nächsten Einbruch. Auch kennen sie oft in Konfliktsituationen keine anderen Verhal- tensweisen als Prügelei. Brutal ausgedrückt: Der Kreislauf aus Hilflosigkeit, Drogen, Suff und Kriminalität muss durchbrochen werden.
Eigenverantwortliches Leben ist eine Fähigkeit, die genau so gelernt und geübt wer- den muss wie Fahrradfahren. Daher müssen wir der Einübung eines neuen Lebens- stils, der sinnvollen Zeit- und Freizeitgestaltung unsere Hauptaufmerksamkeit widmen. Ein Leben in eigener Verantwortung kann allerdings nur schwierig unter den künstli- chen Bedingungen des Strafvollzugs gelernt werden, in dem enge Regeln herrschen und kaum eigene Entscheidungen zu treffen sind. Eine Phase der Unterbringung im offenen Vollzug ist deshalb eine entscheidende Voraussetzung dafür, dass sich etwas ändert, und sollte als Übergang zur Entlassung mehr als bisher eingesetzt werden.
Nur wenn es gelingt, in dieser Phase eine neue Umgebung zu finden, besteht eine Chance. Wohnungs- und Arbeitsbeschaffung sind deshalb von strategischer Bedeu- tung. Ebenso wichtig ist, dass die Betreuung im Gefängnis, im offenen Vollzug und danach in der Bewährungshilfe möglichst von den gleichen Bezugspersonen erfolgt, um eine Kontinuität zu gewährleisten. Es ist bedauerlich, dass der Landesregierung bei diesem Stichwort kaum mehr als die Darstellung der Rechtslage einfällt.
Die Föderalismusreform hat dem Landesgesetzgeber die Aufgabe übertragen, den Strafvollzug zu regeln. Dies können wir nutzen, um anstatt des befürchteten Wettlaufs der Schäbigkeit einen Wettlauf um Qualität - sprich eine niedrige Rückfallquote statt- finden zu lassen. Gelingt uns das, dann ist der Lohn nicht nur weniger Kriminalität. Die Gesellschaft kann dann auch in erheblichen Maße Kosten sparen.
Im Herbst dieses Jahres wird sich der Landtag zunächst mit dem Jugendstrafvollzug befassen müssen. Zwar haben wir zusammen mit dem Verband für Strafrechtspflege Zweifel daran, ob der geschlossene Strafvollzug geeignet ist, zur Besserung jugendli- cher Straftäter beizutragen. Wenn er jedoch aus Sicherheitsgründen stattfinden muss, dann muss den besonderen Anforderungen des Umgangs mit jungen Menschen – und das sind fast immer junge Männer – gezielt Rechnung getragen werden. Wir haben durch die Föderalismusreform die Chance erhalten, den hohen Standard des Jugend- strafvollzugs in Schleswig-Holstein zu erhalten und weiter zu entwickeln. Der in der Landesregierung zur Zeit in Abstimmung befindliche Entwurf hält am bewährten Prin- zip des auf Resozialisierung gerichteten Behandlungsvollzugs fest. Das begrüßen wir Grünen ausdrücklich.
Ein wichtiger Faktor sind aber auch die Räumlichkeiten. Effizient gestaltete Räumlich- keiten können in erheblichem Maße Zeit für das Personal einsparen, die dann für die Betreuung der Inhaftierten besser genutzt werden kann. So ist heute noch jeder Gang durch die JVA damit verbunden, ununterbrochen Türen auf- und zuzuschließen. Bei den Renovierungsplänen der JVA Lübeck, die im Innen- und Rechtsausschuss vorge- stellt wurden, ist vorgesehen, durch eine Reduzierung der Eingänge und einen zentra- len Gang durch die JVA, von dem dann jeweils in die Abteilungen abgebogen wird, die Vorraussetzungen zu schaffen, die Schließvorgänge drastisch zu reduzieren.
Im Übrigen liegen bei den Ländern auch die Kompetenzen für die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für die sozialen Dienste der Justiz, die freie Straffälligenhilfe und die externen Dienstleister. Somit haben wir die Chance, dass nunmehr zukunftsorien- tierte Gesamtkonzepte für die ambulante und stationäre Resozialisierung entwickelt werden. Wenn die Schnittstellen hier nicht entsprechend organisiert sind, entstehen große Effizienzverluste.
Des Weiteren müssen wir Freizeitangebote auch an Wochenenden sicherstellen, da- mit ein sinnvolles Freizeitverhalten eingeübt werden kann. Denn gerade in der freien Zeit besteht die größte Gefahr subkultureller Einwirkungen. Leider ist auch diesem Thema in der Antwort wenig Raum gegeben. Insbesondere die besondere Bedeutung des Sports als integrativer Faktor findet in dem Bericht noch nicht ausreichend Be- rücksichtigung. Schleswig-Holstein hat bei der Verabschiedung der Strafvollzugsgesetze die große Chance, den eigenen vorbildlichen Weg zu sichern und weiterzuentwickeln und so die Vorreiterrolle bei einer erfolgreichen Resozialisierung weiter auszubauen. Ich würde mich freuen, wenn es gelingt, den überparteilichen Konsens auf diesem Weg, den wir in der Vergangenheit über alle Parteigrenzen hinweg hatten, fortzusetzen und zu vor- bildlichen Regelungen zu kommen. Auch ich schlage die Überweisung in den Innen- und Rechtsausschuss vor und hoffe auf eine konstruktive Beratung dieses wichtigen Themas.

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