Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

07.06.07 , 17:02 Uhr
SPD

Wolfgang Baasch zu TOP 22: Selbstbestimmung gilt auch für Menschen mit Behinderung

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 07.06.2007 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 22 - Umsetzung des Landesausführungsgesetzes zum Sozialgesetzbuch XII (AGSGB XII; Drucksache 16/1409)

Wolfgang Baasch:

Selbstbestimmung gilt auch für Menschen mit Behinderung

Ein herzliches Dankeschön an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialministe- riums, aber auch an den Staatssekretär und an die Ministerin für diesen Bericht zum Stand der Umsetzung des Ausführungsgesetzes zum SGB XII. Herr Staatssekretär Dr. Körner hat ja bereits in der letzten Woche im Sozialausschuss ausführlich einen Zwi- schenbericht über den aktuellen Stand der Umsetzung des Ausführungsgesetzes zum SGB XII gegeben und dabei ist deutlich geworden, mit welcher Intensität die Sozialmi- nisterin und der Staatssekretär in Gesprächen mit den Kreisen und kreisfreien Städten mit den Leistungsanbietern, den Trägern von Einrichtungen, aber auch mit den Betrof- fenen selbst die Umsetzung dieses Gesetzes begleiten.

Ein Gesetz, mit dem das Land den Kreisen und kreisfreien Städten mit Wirkung vom 01. Januar 2007 nahezu alle Aufgabenbereiche nach dem SGB XII übertragen hat. Dies bedeutet eine gewaltige Veränderung in allen Bereichen. Eine Veränderung, weil damit die Eingliederungshilfe in einer Hand bei den Kommunen gebündelt wird. Eine gewaltige Änderung, weil Menschen mit Behinderung ein Recht auf Selbstbe- stimmung und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft haben und jetzt in noch stärke- rem Maße als bisher eine Teilhabeplanung mit jedem einzelnen Betroffenen geführt werden muss.

Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



Es ist aber auch ein gewaltiger finanzieller Rahmen. Insgesamt geht es dabei um weit über 560 Millionen Euro, die das Land den örtlichen Trägern der Eingliederungshilfe erstattet. Und dass dieses Gesetz kein Sparkonzept ist und die Neuausrichtung der Politik für Menschen mit Behinderung nicht Sparzwängen unterliegt, macht deut- lich, dass wir im Landtag eine jährliche Steigerung der Mittel für die Eingliederungshilfe von 3,6% im Haushalt festgelegt haben. Dass dieser Politikbereich finanziell so aus- gestattet worden ist, ist auch einen Dank an die Finanzpolitiker wert, den ich hier als Sozialpolitiker auch einmal ganz gezielt in Richtung Finanzausschussvorsitzenden und Finanzpolitiker richten will.

Dass Neuerungen und Veränderungen oft auch kritische Fragen und Sorgen über die Entwicklung mit sich bringen, versteht sich fast von selbst. Ich will aber sehr wohl die Kritik und das kritische Nachfragen der Leistungsanbieter - in diesem Falle vor allem der großen Wohlfahrtsverbände – aufgreifen.

Die Kündigung des Landesrahmenvertrages durch die Kreise und kreisfreien Städte hat bei den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege und den Verbänden privater Anbie- ter von Leistungen für Menschen mit Behinderung große Sorge ausgelöst - Sorge um die zukünftige Qualität und den Umfang von Hilfen und Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung. Dass es dabei um keine kleine Gruppe geht, macht die Zahl deutlich, dass ca. 27.000 Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein von der Kündigung des Landesrahmenvertrages betroffen sind. Wir alle stehen hier in der Pflicht und in der Verantwortung für die Menschen mit Behinderung tragfä- hige Rahmenbedingungen zu gestalten, die allen Betroffenen und Anspruchsberech- tigten entsprechend ihres individuellen Unterstützungsbedarfs gerecht werden.

Dass dabei die Verbände der Menschen mit Behinderung und die Wohlfahrtsverbän- de nicht nur Leistungsanbieter sind, sondern auch in vielen Fällen die sozialan- waltliche Funktion von Beratung und direkter Unterstützung übernehmen, ist für -3-



mich selbstverständlich und sollte nicht in zukünftigen Verträgen ausgeschlossen sein. Und dass im Bericht gemeinsame Gespräche von kommunalen Landesverbänden und den Verbänden der Wohlfahrtspflege mit der Landesregierung angekündigt werden, ist ein sehr positives Signal.

Insgesamt lässt es sich zusammenfassen: Wir haben eine Entwicklung, in der sehr viel auf den Weg gebracht worden ist. Es entwickeln sich individuelle Teilhabepläne für Menschen mit Behinderung, das Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit Behinde- rung wird gestärkt, Angebote im Bereich von Wohnen und Arbeiten werden stärker dif- ferenziert und überhaupt ist durch die aktuelle Entwicklung der Fokus auf den Poli- tikbereich für Menschen mit Behinderung gestärkt.

So bleibt festzuhalten, dass es in unserer Gesellschaft ganz normal ist, verschieden zu sein. Dieses Selbstverständnis gilt es, in der Umsetzung des SGB XII und des indivi- duellen Rechtsanspruchs deutlich zu machen. Es gilt, Menschen mit Behinderung selbst, ihre Eltern, Freunde, Nachbarn, Beschäftigte in Institutionen, Einrichtungen und Verwaltungen und auf allen Ebenen die Politik davon zu überzeugen, dass Selbstbe- stimmung und Selbstverwirklichung in allen Bereichen unseres Lebens auch für Menschen mit Behinderung gilt.

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen