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08.06.07 , 10:27 Uhr
CDU

Heike Franzen zu TOP 12: Betreuung statt Bevormundung

Sozialpolitik
Nr. 222/07 vom 08. Juni 2007
Heike Franzen zu TOP 12: Betreuung statt Bevormundung
Es gilt das gesprochene Wort
Das Thema Betreuung ist ein sehr sensibles Thema. Die Entscheidung, das Selbstbestimmungsrecht eines Menschen ganz oder in Teilen zu beschneiden, greift tief in die Persönlichkeitsrechte ein und muss mit äußerster Sorgfalt getroffen werden.
Im Mittelpunkt einer solchen Entscheidung muss der betroffene Mensch mit seinen Bedürfnissen und Wünschen stehen. Es geht hier nicht um die Entmündigung eines Menschen.
Mit der Verabschiedung des Betreuungsgesetzes 1992 hat sich in diesem Bereich vieles verändert. Betreuung als Rechtsfürsorge ist an die Stelle von Entmündigung, Vormundschaft für Erwachsene und Gebrechlichkeitspflege getreten. Dabei besteht das Wesen der Betreuung darin, dass für eine volljährige Person eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wird, dessen Aufgabenfelder fest umrissen sind. Das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen soll so weit wie möglich und zu deren Wohl erhalten bleiben. Ihre Wünsche sind in diesem Rahmen zu beachten.
So können auch nur Teilbereiche wie beispielsweise die Gesundheitsfürsorge oder die Vermögensfürsorge unter Betreuung gestellt werden.


Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/5 Das Betreuungsrecht sieht eine ganz klare Struktur bei den Zuständigkeiten vor. Ausgehend von den Bedürfnissen, Wünschen und Fähigkeiten der zu Betreuenden entscheidet das Vormundschaftsgericht über eine Betreuung, deren Umfang und den Betreuer. Dabei hat der zu Betreuende ein umfassendes Mitspracherecht, insbesondere bei der Bestellung der Betreuerin oder des Betreuers. Wird vom Betreuten ein Betreuer vorgeschlagen und ist der geeignet und gewillt, ist das Gericht an diesen Vorschlag gebunden.
Alle wichtigen Entscheidungen wie beispielsweise eine Unterbringung in einer Einrichtung müssen immer in Zusammenarbeit mit dem Gericht getroffen werden, so dass einem eventuellen willkürlichen Handeln eines Betreuers klare Grenzen gesetzt sind.
Auch bei Konflikten oder bei der Ablehnung eines Betreuers liegt die Zuständigkeit zur Klärung beim Gericht, so dass auch wie in der Anfrage deutlich gemacht worden ist, keine Notwendigkeit vor eine weitere Instanz in Form eine Ombudsmannes oder Mediators für Klärung von Konflikten besteht.
Trotz der klaren Strukturen gibt es immer wieder „Reibungsverluste“ auf Grund der unterschiedlichen Institutionen, die mit einem Betreuungsverfahren befasst werden müssen wie Vormundschaftsgericht, Betreuungsbehörde, Betreuungsverein und Betreuer.
Dazu hat die Arbeitsgruppe Betreuungsrecht auf Bundesebene zwei konkrete Vorschläge gemacht, die Betreuungsbehörden stärker in die Verfahren einbezieht und die Vormundschaftsgerichte entlastet.
Beide Vorschläge sollten intensiv diskutiert werden, weil sie die große Chance bieten, die Betreuungsverfahren zu vereinfachen und zu verbessern. Wobei ich darauf hinweisen möchte, dass ich der Auffassung bin, dass über eine Betreuung und deren Ausmaß auf Grund des schwerwiegenden Eingriffes in die Persönlichkeitsrechte immer eine gerichtliche Entscheidung bleiben muss.


Der Bericht zeigt auf, dass die Zahl der zu Betreuenden in Schleswig-Holstein seit Inkrafttreten des Gesetzes beständig angestiegen ist, sie hat sich seit 1992 mehr als verdoppelt. 1992 waren es noch 18.747 Betreuungsverfahren und im letzten Jahr bereits 44.143 Betreuungsverfahren bei den Gerichten. Die überwiegende Zahl der Betreuungen wird ehrenamtlich geführt. Wobei viele von Familienangehörigen übernommen werden, aber auch von Bürgern, die sich ehrenamtlich für die Belange von anderen Menschen einsetzen wollen. Aus eigener Erfahrung als ehrenamtliche Betreuerin weiß ich, wie viel

Seite 2/5 Verantwortung, Zeit und Mühe mit einer ehrenamtlichen Betreuung verbunden sein können und möchte allen danken, die sich freiwillig dieser Aufgabe widmen.
Erstaunlich ist aber die enorme Zunahme der Betreuungsfälle schon. Die Gründe dafür sind sehr vielfältig:
- Zum einen sind es gesellschaftliche Entwicklungen wie die Demographie. Die Menschen werden immer älter und bedürfen damit auch länger einer Betreuung. - Auch Ein-Personen-Haushalte sind Ergebnis der Gesellschaft; sie schwächen die familiären und nachbarschaftlichen Hilfenetze und nicht zuletzt ist eine Folge des gesellschaftlichen Wandels auch die Zunahme von psychischen Erkrankungen. - Aber auch das Betreuungsgesetz selbst ist einer der Gründe für die Zunahme. Betreuung wird zunehmend unter dem Aspekt der Fürsorge und nicht mehr so sehr als Entmündigung gesehen, was auch richtig ist. Somit ist allerdings auch die Hemmschwelle sehr viel niedriger, für einen Menschen eine Betreuung zu beantragen.
Der Bekanntheitsgrad des neuen Verfahrens ist gestiegen, was zu einer besseren Aufklärung insbesondere in Pflegeeinrichtungen geführt hat.
Auch unsere Bürokratie und Verrechtlichung unserer Gesellschaft führt dazu, dass sich zunehmend gerade auch ältere Menschen mit Behörden- und Bankengängen oder mit dem Papierwust von Versicherungen überfordert fühlen. Viele dieser Betreuungen könnten sicherlich vermieden werden, wenn sich die Gesellschaft wieder mehr um sich kümmern würde. Wichtig ist aber, dass die Betroffenen nicht mit Ihren Problemen alleine gelassen werden und zugleich auch vor Einschränkungen ihres freien Willens geschützt werden. Verbunden mit den steigenden Betreuungsfällen ist natürlich auch eine Steigerung der Kosten, sowohl der Verfahrens- und Gutachterkosten als auch der außergerichtlichen Kosten. Ein wesentlicher Kostenfaktor sind dabei die Kosten für die Berufsbetreuer. Trotz der 2005 erfolgten Umstellung der Abrechnungsverfahren für Berufsbetreuer auf ein Pauschalvergütungssystem sind die Ausgaben im Betreuungswesen zunächst gestiegen. Die derzeit laufende Evaluation zum Betreuungsrecht soll Aufschluss darüber geben, ob sich hierbei um vorläufige Umstellungseffekte handelt oder um eine dauerhafte Kostensteigerung.
Ich gehe auf Grund der demographischen, der gesellschaftlichen und der sozialen Entwicklungen davon aus, dass die Zahl der Betreuungen auch in den nächsten Jahren weiter ansteigen wird. Das wird Auswirkungen auf den Bedarf an Betreuerinnen und Betreuern haben, aber auch auf die Arbeitsbelastung

Seite 3/5 der Amtsgerichte, die die Betreuungsverfahren führen. In beiden Bereichen wird mit einem erhöhten Personalbedarf zu rechnen sein. Zumal die Arbeitsbelastung der einzelnen Richter mit durchschnittlich 1.188 Betreuungsverfahren, mit durchaus unterschiedlichem Arbeitsaufwand schon sehr beachtlich ist. Ähnlich stellt es sich bei den Rechtspflegern da.
Darum ist es umso wichtiger, dass wir uns hier in diesem Haus mit diesem Thema befassen und genau hinterfragen, wie sich die Situation der Betreuten und deren Betreuerinnen und Betreuern darstellt. Die unterschiedlichsten Bedürfnisse der Betreuung bedürfen auch der unterschiedlichsten Fähigkeiten von Betreuerinnen und Betreuern. So gibt es freie Berufsbetreuung, Vereinsbetreuung, die Betreuung durch ein Betreuungsamt und die ehrenamtliche Betreuung.
Dem Bericht ist zu entnehmen, dass 2006 rund 58 % der Betreuungen von Familienangehörigen übernommen werden, noch mal weitere rund 10 % von weiteren ehrenamtlichen Betreuern und ca. 23 % von Berufsbetreuern. Lediglich 9 % der Betreuungen werden von Vereinen, Vereinsbetreuern und Behördenbetreuern übernommen.
Den Betreuungsvereinen kommt bei der Thematik der Betreuung eine besondere Bedeutung zu, nämlich die Werbung, Fortbildung und Beratung von ehrenamtlichen Betreuern. Für diese wichtige Arbeit werden sie vom Land gefördert.
Seit Jahren wird über die Qualifikation insbesondere von Berufsbetreuern diskutiert. Das Gesetz lässt hier sehr viel Spielraum. Zum Betreuer kann eine natürliche Person bestellt werden, die geeignet ist, in dem gerichtlich bestimmten Aufgabenkreis die Angelegenheiten des Betreuten rechtlich zu besorgen und ihn in dem hierfür erforderlichen Umfang persönlich zu betreuen. Damit liegt die Verantwortung, sich über die Qualifikation eines Betreuers zu überzeugen, bei den Gerichten.
Inzwischen bieten die berufständigen Organisationen Weiterbildungsmöglichkeiten für die Berufsbetreuer an. Der Bundesverband der Berufsbetreuer/Betreuerinnen führt seit dem 1. Oktober 2006 ein Qualitätsregister, dessen Grundlage eine Datenbank ist, über die relevante Informationen abgerufen werden können. Damit soll die Professionalität der beruflichen Betreuung weiter entwickelt werden. Das Register enthält unter anderem Angaben über die Qualifikationen und die Arbeitsschwerpunkte der registrierten Betreuer bzw. Vereine. Registrieren lassen können sich alle, auch Personen und Vereine, die nicht Mitglied sind. Sie müssen aber gewisse Qualitätskriterien wie, Berufserfahrung,

Seite 4/5 Führungszeugnis, den Nachweis von Fachkenntnissen und noch einiges mehr erbringen. Ich begrüße die Tätigkeiten und die offenbar empfundene Selbstverpflichtung, Berufsverbände für die Qualität von Betreuern Sorge zu tragen. Schön wenn man nicht immer alles gesetzlich regeln muss!
Für den ehrenamtlichen Bereich kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass die Betreuungsvereine hier ein gutes Angebot der Fortbildung vorhalten, wie beispielsweise regelmäßige Runden von ehrenamtlichen Betreuern und Vereinsbetreuern, in denen aktueller Informationsaustausch stattfindet. Und bei den meisten Vereinen kann man auch einfach mal reinspazieren und seine Fragen klären. Trotz dieser Angebote müssen wir die Diskussion um die Qualifikationen von Betreuerinnen und Betreuern im Interesse der betreuten Menschen weiter führen, um den Missbrauch von Betreuung so weit wie möglich ausschließen zu können.
Betreuung hat sehr viel mit Vertrauen und auch Vertraulichkeit zu tun. Und die Tatsache, dass der überwiegende Teil von Betreuungen von Familienangehörigen übernommen wird, was wir auch wollen, macht es so schwer, den Personenkreis der für Betreuung in Frage kommt, über allgemeine Qualitätskriterien einzuschränken.
Die Antwort auf die große Anfrage ist eine gute Grundlage für weitere Beratungen und Diskussionen zum Thema Betreuung.



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