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08.06.07 , 10:39 Uhr
FDP

Heiner Garg zur Betreuung in Schleswig-Holstein

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 187/2007 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Freitag, 8. Juni 2007 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL
Es gilt das gesprochene Wort!
Justiz/Soziales/Betreuung
Heiner Garg zur Betreuung in Schleswig-Holstein In seinem Redebeitrag zu TOP 13 (Große Anfrage der FDP, Betreuung in Schleswig-Holstein) sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP- Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Heiner Garg:
„Ob durch einen Unfall mit schweren Folgen, einem Schlaganfall, oder dem lange verdrängten Abgleiten des Partners in die Demenz – es gibt viele Anlässe, bei denen festgestellt werden muss, dass ein Mensch nicht mehr in der Lage ist, rechtswirksame Entscheidungen zu treffen. In dieser Situation wird den Betroffenen im Wege der Betreuung jemand an die Seite gestellt, der in dieser Situation hilft. Oftmals ist dieser Betreuer jemand aus dem Familienkreis, der im günstigsten Fall vorher im Rahmen einer Vorsorgevollmacht hierzu bestimmt worden ist. Was aber, wenn es nicht einmal mehr Angehörige gibt, die sich für den Betroffenen einsetzen können oder wollen? Wenn fremde Menschen über die Lebensumstände eines ihn unbekannten Menschen entscheiden sollen? Noch immer gibt es in der Bevölkerung Ängste und Vorbehalte, wenn es um das Instrument der „Betreuung“ geht.
Dass dies so ist, hat sicherlich auch seinen Ursprung darin, dass das bis 1992 geltende Recht der „Vormundschaft“ und „Pflegschaft“ über Volljährige sehr weit ging. Nach der alten Rechtslage gab es nämlich nur das System „alles“ oder „nichts“ – genau dieses Problem ist durch das einheitliche Rechtsinstitut der Betreuung endlich gelöst worden. Anstatt die Betroffenen zu bevormunden, werden sie jetzt betreut. Im Mittelpunkt des Betreuungsrechts sind das Wohl und das Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen gerückt.
Das bedeutet gegenüber dem früheren Vormundschaftsrecht eine erhebliche Verbesserung für die Rechtstellung volljähriger, psychisch kranker oder körperlich, geistig oder seelisch behinderter Menschen.

Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Das dies so ist, wird aus den sehr ausführlichen und sorgfältigen Antworten der Landesregierung auf unsere Große Anfrage zur Betreuung deutlich. Die Antworten zeigen aber auch, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen in der Praxis oftmals noch mit Leben erfüllt werden müssen. Denn bei der konkreten Umsetzung werden Betreute mit ihren Angehörigen, Gerichte und Betreuer oftmals zu sehr alleine gelassen. Das ist nicht so sehr ein Problem des „Rechts“ – sondern des Umgangs damit in der Praxis aufgrund der bestehenden Rahmenbedingungen:
Und diese sind mittlerweile dramatisch. Mit 44.143 Betreuungen in 2006 hat sich deren Zahl gegenüber 1992 mehr als verdoppelt. Eine Ende der Entwicklung ist auch nicht so schnell abzusehen: Vielmehr steigt in einer älter werdenden Gesellschaft der Betreuungsbedarf. Gleichzeitig nimmt mit dem Wegfall familiärer und nachbarschaftlicher Hilfestrukturen die Zahl der Ein-Personenhaushalte zu: Die Zahl derjenigen sinkt, die Familienangehörige betreuen oder sich als ehrenamtliche Betreuer engagieren. Darüber kann auch nicht die derzeit noch hohe Zahl von insgesamt 26.258 ehrenamtlichen Betreuungen hinwegtäuschen. Deutlich wird unter anderem folgendes aus den Antworten auf die Großen Anfrage: Allein aufgrund der demografischen Entwicklung werden mittelfristig immer mehr der familiären sowie ehrenamtlichen Strukturen wegbrechen.
Seit 2004 stagniert die Zahl der ehrenamtlichen Betreuungen auf fast dem gleichen Niveau – trotz weiter steigender Betreuungsfälle. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an die Betreuer. Ob Bankgeschäfte, Anträge zur Pflegeversicherung oder Korrespondenz mit dem Rententräger: Immer komplexere rechtliche Sachverhalte bergen die Gefahr, dass ehrenamtliche Betreuer – insbesondere Familienangehörige – trotz vorhandener Beratungs- und Weiterbildungsangebote überfordert werden. Auch dies ist ein Grund dafür, dass letztlich immer mehr professionelle Strukturen und Hilfsangebote benötigt werden, um den Bedürfnissen der zu Betreuenden gerecht zu werden. Bereits heute werden 22,96% der Betreuten durch Berufsbetreuer und 5,85% durch Rechtsanwälte betreut – Tendenz weiter steigend.
Wenn wir feststellen müssen, dass - die Fallzahlen immer weiter steigen, - die damit verbundenen Verfahrenskosten steigen und - die Fälle immer komplexer und somit immer mehr professionelle Helfer benötigt werden, dann muss die Frage gestellt werden, ob die Relation der für die Betreuung zuständigen Vormundschaftsrichter und Rechtspfleger zu den Betreuungsfällen noch ausreicht?
Landesweit sind an den schleswig-holsteinischen Amtsgerichten 37,16 Richter und 41,06 Rechtspfleger in Betreuungssachen tätig. Das sind durchschnittlich 1.188 Betreuungsfälle die ein Richter in Schleswig- Holstein zu bearbeiten hat und 1.075 Betreuungsfälle für einen Rechtspfleger.
Wie wurde von Seiten der Politik bisher auf diese Rahmenbedingungen reagiert? Zunächst wurde auf Bundesebene mit dem 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz versucht, die Kosten zu begrenzen, in dem die Vergütung für professionelle Betreuer pauschaliert wurde. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Diese Pauschalierung kann aber dazu führen, dass immer weniger ambulante Hilfen durch den Betreuer organisiert werden können.
Die Folge ist, dass zu betreuende Personen sehr viel schneller in ein Heim eingewiesen werden, obwohl dies möglicherweise noch gar nicht notwenig wäre.
Auch das Ziel weiterhin möglichst viele Betreuungen ehrenamtlich durchzuführen, kann mittelfristig nicht aufgehen:
Derzeit betreuen mehr als die Hälfte aller Betreuer ihre Familienangehörigen. Wenn im Zuge der demografischen Entwicklung es diese Familienangehörigen nicht mehr geben wird oder sie nicht (mehr) in der Lage dazu sind, wird eine Betreuung im Ehrenamt immer unwahrscheinlicher. Die Initiative der Landesregierung, die Steuerfreiheit der Vergütung aus nebenberuflicher Tätigkeit auf die ehrenamtliche Betreuung auszudehnen gleichzeitig und den Steuerfreibetrag zu erhöhen, ist ein wichtiger Schritt, um das Ehrenamt zu stärken. Sie wird aber die Frage, wie eine fachgerechte Betreuung in den nächsten Jahrzehnten ermöglicht werden soll, nicht beantworten.
Deshalb war es richtig, dass mit dem 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz 2005 eine Evaluierung der Betreuungsregelung beschlossen wurde. Ein Ergebnis dieser Evaluierung steht noch aus.
Dennoch stellt sich die Frage, welche konkreten Maßnahmen die Landespolitik unabhängig davon ergreifen kann und sollte, um die Weichen für die Zukunft zu stellen? Ist die Justiz auf diese Entwicklung überhaupt vorbereitet? Viele der durchschnittlich 1.188 Betreuungsfälle, die ein Richter in Schleswig- Holstein zu bearbeiten hat, mögen rechtlich einfach gelagerte Fälle sein.
Reicht die Relation aus, um auch aufwendige Verfahren adäquat überwachen zu können? Natürlich müssen sich Gerichte auf Gutachten und glaubhafte Darlegungen von Betreuern verlassen können. Dennoch kann es nicht genügen, die Überprüfung darauf zu beschränken, ob die Abrechnung der entstandenen Kosten formal stimmt. Diese Gefahr besteht aber, wenn Gerichte zu wenig Zeit für den einzelnen Betreuungsfall haben.
Auch die Einführung eines verbindlichen Nachweises von zusätzlichen Qualifikationen bei Berufsbetreuern, wie die Verpflichtung zu regelmäßigen von Fort- und Weiterbildungen – wie z.B. vom Bundesverband der Berufsbetreuer gefordert – wäre sinnvoll. In diesem Zusammenhang ist zu hinterfragen, ob die Regelung einer Pauschalvergütung ein sinnvoller Weg ist, um eine qualifizierte Betreuung zu gewährleisten? Sinnvoll ist es auch, gemeinsam mit Richtern, Rechtspflegern, Betreuungsvereinen, Behörden sowie ehrenamtlichen und professionellen Betreuern einheitliche Kriterien zu entwickeln, um auf Landesebene den in § 1901 Abs. 4 BGB festgeschriebenen Betreuungsplan endlich mit Leben zu füllen.
Wenn wir vor Ort etwas erreichen wollen, ist es auch notwendig, örtliche Arbeitsgemeinschaften aus Betreuungsbehörden, Gerichten, Vereinen und Berufsbetreuern zu unterstützen und zu fördern.
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 3 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Das sind konkrete Möglichkeiten, um die im Betreuungsrecht gesetzten Ziele besser und schneller zu erreichen. Wenn wir dies ernst meinen, dann dürfen diese Maßnahmen nicht nur einseitig unter Kostengesichtspunkten geprüft werden. Denn allein schon durch eine bessere Verzahnung von Behörden, Betreuern und Justiz könnte viel mehr für die Betreuten erreicht werden, als bisher.
Fazit: • Das gesetzgeberische Ziel, Betroffene zu betreuen, statt sie zu bevormunden ist der einzig richtige Ansatz in einer demografischen Gesellschaft. • Die praktische Umsetzung des Gesetzes scheitert konkret oftmals an nicht ausreichenden finanziellen Mitteln. • Diejenigen, die als ehrenamtliche oder berufliche Betreuer, als Richter oder Rechtspfleger für den Betreuten handeln, werden oftmals alleine gelassen – als Ursache sind in vielen Fällen Kommunikationsprozesse auszumachen, die nicht ausreichend zwischen den Beteiligten stattfinden.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 4 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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