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Peter Lehnert zur doppelten Staatsbürgerschaft: Einbürgerungskompromiss nicht gefährden!
InnenpolitikNr. 228/07 vom 12. Juni 2007Peter Lehnert zur doppelten Staatsbürgerschaft: Einbürgerungskompromiss nicht gefährden!Zur wiederholten Forderung des SPD Landesvorsitzenden Dr. Ralf Stegner, eine regelmäßige doppelte Staatsangehörigkeit in der Bundesrepublik Deutschland einzuführen, erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Peter Lehnert.„Durch die Einführung einer regelmäßigen doppelten Staatsangehörigkeit würde die Integration von Ausländerinnen und Ausländern nicht gefördert, sondern erschwert. Deshalb wird es sie mit der CDU nicht geben.“ Vielmehr müsse am Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatlichkeit festgehalten werden: „Wer sich einbürgern lassen will, muss sich eindeutig für die Bundesrepublik Deutschland entscheiden. Dieses Bekenntnis ist auch einer der wesentlichen Bausteine des Zuwanderungskompromisses. Dieses Paket erneut aufzuschnüren würde den gesamten Kompromiss gefährden.“Lehnert erinnerte an die bereits 1999 öffentlich geführte Debatte um eine doppelte Staatsbürgerschaft: „Bei der Reform des Staatsangehörigkeitsrechtes handelt es sich um eine sensibles Thema, das nicht an der Bevölkerung vorbei bearbeitet werden sollte. Die seinerzeit geführte Debatte war eindeutig.“ Er sehe nicht, dass sich daran irgendetwas geändert habe. Darüber hinaus sprach sich Lehnert dafür aus, die Grundpfeiler des Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Seite 1/2 Staatsangehörigkeitsrecht nicht erneut in Frage zu stellen: „Der Einbürgerungskompromiss hat nach harter Diskussion eine breite Basis in der Bevölkerung gefunden. Dies war und ist der Schlüssel zum Erfolg. Zumindest die verantwortungsvollen Politiker in unserem Land sollten nicht durch das erneute Aufwärmen von Grundsatzdiskussionen die weitere erfolgreiche Entwicklung gefährden. Wenn nunmehr erstmals in größerem Umfang Mitbürger vor der Entscheidung stehen welche Staatsbürgerschaft sie behalten wollen, so ist das ein Bestandteil des Kompromisses und kein Anlass zu erneuten Verhandlungen.“Verlangt werde eine bewusste Entscheidung des Einzelnen für eine Staatsbürgerschaft. Dies dürfe in Zukunft nicht weiter verwässert werden. Seite 2/2