Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

09.07.07 , 16:09 Uhr
B 90/Grüne

Detlef Matthiessen zum Grünen Landtagsantrag zu den Störfaällen in den AKWs Krümmel und Brunsbüttel

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Telefax: 0431/988-1501 Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de

Nr. 304.07 / 09.07.2007

Ministerin Trauernicht muss handeln
Zu der aktuellen Debatte um die Störfälle bei den AKWs Brunsbüttel und Krümmel erklärt der energiepolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Detlef Mat- thiessen:
Wir haben einen neuen Landtagsantrag eingebracht und erwarten, dass die Ministerin sofort handelt und das Verfahren gemäß Paragraf 17 Abs. 3 Nr. 2 Atomgesetz in Verbindung mit Paragraf 7 Abs. 2 Nr. 1-3 Atomgesetz (Zuverlässigkeit des Betreibers und Entzug der Be- triebsgenehmigung) einleitet. Dafür gibt es folgende Gründe:
1. Der Betreiber ist unzuverlässig. Die Ministerin hat in der Sitzung des Sozialausschusses am 5. Juli 2007 öffentlich massive Vorwürfe gegen die Informationspolitik der Vattenfall Europe AG erhoben und die Zuverläs- sigkeit des Betreibers bezüglich sicherheitsrelevanter Informationen im Zusammenhang mit dem akuten Störungsereignis verneint.
2, Die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes der AKWs Brunsbüttel und Krümmel Verantwortlichen sind nicht zuverlässig. Beim Wiederanfahren des AKWs Brunsbüttel am 1. Juli 2007 hat es zwei meldepflichtige Störfälle gegeben. Die Betriebsleitung des AKW Brunsbüttel hat dem Ministerium auf die An- frage, ob alles in Ordnung sei, am 2. Juli 2007 diese Ereignisse verschwiegen
3. Mangelnde Fachkunde der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes in Brunsbüt- tel und Krümmel Verantwortlichen. Es wurde berichtet, dass bei den Schnellabschaltungen von Brunsbüttel und Krümmel fal- sche Anweisungen erteilt wurden und Bedienungsfehler vorgekommen sind.
4. Mangelnde Kenntnisse der sonst tätigen Personen über einen sicheren Betrieb der Atom- anlagen, die möglichen Gefahren und die anzuwendenden Schutzmaßnahmen. Im AKW Krümmel kam es während der kritischen Phase der Schnellabschaltung zu einer manuellen Öffnung zweier Ventile durch das Reaktorpersonal mit der Folge eines Wasser- standsabfalls im Reaktorkern um zwei Meter.
1/2 5. Mangelnde Vorsorge nach dem Stand von Wissenschaft und Technik gegen Schäden durch den Betrieb der Atomanlagen. Es ist Rauch in die Leitwarte eingedrungen, obwohl der Trafo-Brand außerhalb des Reaktor- gebäudes stattfand. Das Personal musste mit Atemschutzmasken arbeiten. Der Leitwarte muss stets in einem handlungsfähigen Zustand sein, um auf kritische Ereignisse im Reaktor jederzeit reagieren zu können.
Wenn das Verfahren eingeleitet wird, hat der Betreiber Vattenfall in angemessener Zeit die Gründe für den Entzug der Betriebsgenehmigung zu beseitigen. Ansonsten erlischt die Be- triebsgenehmigung.
Besonders gravierend ist der Punkt 1, die Zuverlässigkeit des Betreibers. Schon im ver- gleichbaren Fall der Wasserstoffexplosion in Brunsbüttel im Jahre 2001 hat es massive Ver- zögerungen und Falschinformationenen von Vattenfall gegeben. Damals musste der Betrei- ber eine Neuorganisation der Verantwortlichkeiten vornehmen und personelle Konsequenzen ziehen, um einen dauerhaften Entzug der Betriebsgenehmigung zu vermeiden. Vor diesem Hintergrund müssen alle notwendigen rechtlichen Schritte sofort eingeleitet werden.


***

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen