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11.07.07 , 11:58 Uhr
CDU

Torsten Geerdts zu TOP 6 + 9 : Wir setzen das Staatsziel Kinderschutz um!

Sozialpolitik
Nr. 267/07 vom 11. Juli 2007
Torsten Geerdts zu TOP 6 + 9 : Wir setzen das Staatsziel Kinderschutz um!
Sperrfrist: Redebeginn Es gilt das gesprochene Wort
Vor einem guten Vierteljahr haben wir an dieser Stelle eine lebhafte Debatte über die Aufnahme des Schutzes von Kindern und Jugendlichen als Staatsziel in unsere Landesverfassung geführt. In meinem damaligen Wortbeitrag habe ich für die CDU-Landtagsfraktion unterstrichen, dass wir dieses Staatsziel mit konkreten politischen Initiativen unterfüttern müssen, die dazu führen, dass sich die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen konkret zum Besseren verändert.
Daher ist es ein gutes Zeichen, dass wir an dem Tag, an dem wir dieses Staatsziel in unserer Landesverfassung festschreiben, das Gesetz zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein in 1. Lesung auf den Weg bringen.
Im Ziel sind wir uns alle einig. Wir streiten uns über den richtigen Weg, um mehr Kinder vor Gewalt in den Familien und vor Vernachlässigung zu schützen. Das ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, der sich viele Akteure der Kinder- und Jugendarbeit stellen müssen.


Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Seite 1/4 • Wir brauchen starke Eltern, die ihren Erziehungsauftrag auch wirklich wahrnehmen können, • wir brauchen starke und selbstbewusste Kinder, die früh lernen, ihre Rechte in Anspruch zu nehmen, • wir brauchen die unbürokratische Datenübermittlung, damit wir die Eltern, die mit ihren Kindern nicht zu einer Untersuchung erscheinen, ansprechen und beraten können. • Wir brauchen noch besser ausgebildete Fachkräfte in unseren Jugendämtern. • Benötigt wird die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Kinderärzten und Hebammen. Sie sind keine Konkurrenten. Sie sind gemeinsam wichtige Partner junger Eltern, • wir müssen die Verbandsarbeit stärken. Die 15 Schutzengel-Projekte im Lande müssen besser ausgestattet werden.
Wir setzten mit unserem Gesetzentwurf auf niedrigschwellige Beratung, auf die Vermittlung zu den Fachärzten, auf die Nutzung bestehender Netzwerke und auf die unbürokratische Zusammenarbeit zum Wohle der Kinder.
Wir sind davon überzeugt, dass wir mit allen Gesetzen, die vorschlagen mit Zwang in die Privatsphäre von Problemfamilien einzudringen, den Kindern genauso wenig helfen, wie mit der Forderung nach Sanktionen, in dem man Leistungen streicht. Damit würden vernachlässigte Kinder nochmals abgestraft.
Und obwohl genau hier die Auffassung der Fraktionen auseinander gehen, bin ich davon überzeugt, dass wir im Laufe des parlamentarischen Verfahrens, nach einer Anhörung im Ausschuss, zu einem breiten Konsens hier im Landtag kommen können.
Worum geht es uns mit diesem Gesetz? Wir wollen Kinder umfänglich schützen. Der Paragraph 7 mit der Schaffung einer Zentralen Stelle ist das Herzstück des Gesetzes. Und ich nenne ein Kernanliegen dieses Gesetzes: Eines der schlimmsten Verbrechen an Kindern ist der sexuelle Missbrauch, sind aber auch andere Formen der Gewalt und alle Formen der Vernachlässigung.
Aus den Berichten über die Arbeit des Kinderschutzes wissen wir, dass es sich nur selten um einmalige Vorkommnisse handelt. Die Täter sind übrigens in allen Schichten zu finden. Und damit sollten wir gleich an dieser Stelle das Fehlurteil aus dem Weg räumen: Hier machen nicht einige Sozialpolitiker ein Gesetz für sozialschwache Familien. Die körperlichen und seelischen Verletzungen der misshandelten Kinder sind unermesslich. Aber eines sollte

Seite 2/4 uns auch klar sein: Wir werden mit keinem Gesetz für absolute Sicherheit in diesen Fragen sorgen. Ich bin aber davon überzeugt, wir werden einigen Kindern und hoffentlich auch einigen Eltern helfen können.
In dem wir uns allerdings nicht nur darauf konzentrieren, dass möglichst alle Kinder regelmäßig einem Kinderarzt vorgestellt werden. Das ist zwar wichtig, reicht aber allein noch nicht aus.Dieses Gesetz wählt einen breiteren Ansatz. Die Ärzte sind genauso mit im Boot wie die Kinderschutzbünde, die Kinderschutzzentren, die Familienbildungsstätten, die Tafeln, die Hebammen, Lehrer, Erzieher, unsere Polizei und die Justiz. Ein einzelnes Handlungsfeld führt uns in dieser Frage nicht weiter. Wir brauchen einen ganzen Strauß an Hilfs- und Beratungsangeboten. Und wir brauchen vor allen Dingen das Vertrauen der Hilfesuchenden.
"Hilfe statt Strafe" heißt das Motto der vielen haupt- und ehrenamtlichen Kinderschützer im Lande. Was aber nicht heißen soll, dass die Täter ungestraft bleiben. Das Wohlergehen der Kinder steht an erster Stelle. Gesteht der Täter, bleibt dem Opfer eine peinliche Aussage vor Gericht erspart.
Wir wollen mit unserem Gesetz die Arbeit aller Akteure im Kinder- und Jugendschutz stärken. Das geht übrigens nicht zum Nulltarif. Auch das sollte jeder wissen. Dieses Gesetz kostet in der Umsetzung Geld. Aber das ist gut angelegtes Geld. Aufklärung und Prävention sind ebenfalls zentrale Aufgaben, die durch dieses Gesetz gestärkt werden sollen.
Und einen weiteren Aspekt will ich ansprechen: Viele Eltern spüren, dass es in der Familie nicht rund läuft, wissen aber nicht, wie sie es ändern können. Wir müssen daher unsere Erziehungs- und Familienberatungsstellen stärken. Die Familienbildungsstätten haben sich diesen Herausforderungen verstärkt zu stellen, daher ist es wichtig, dass sie breiter in die Gesellschaft hineinwirken. Wie brauchen in allen Familienbildungsstätten Angebote für sozial Schwächere.
Wir werden die Schutzengelprojekte in Schleswig-Holstein stärken. Denn wir benötigen in jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt Elterntreffpunkte. Dort können Kontakte geknüpft werden und der Gedanke der „Hilfe zur Selbsthilfe“ kann weiter ausgebaut werden. Durch die Schutzengelprojekte wurde die Arbeit der Familienhebammen gestärkt. Sie sind jetzt besser in das System der frühen Hilfen eingebunden. Unser Ziel ist es, so früh wie möglich mit der Gesundheitsvorsorge zu beginnen. Und wir erhoffen uns, dass es uns über die Schutzengelprojekte gelingt, die direkte Hausbetreuung auszubauen. Über diesen Weg kann es am erfolgreichsten gelingen, lebenspraktische Hilfen direkt in die Familien zu vermitteln.

Seite 3/4 Bei der Gesundheitsförderung kommt es darauf an, die Entwicklung des Kindes genau im Auge zu haben. Es muss verstärkt auf die Sprachkompetenz und auf die Ernährung geachtet werden. Wir wollen früh erkennen und die Gesundheit von Kindern nachhaltig sichern. Aber auch die heilpädagogische Förderung darf nicht unberücksichtigt bleiben. Daher sind Kinder mit einer Behinderung schon heute bei den Schutzengelprojekten gut aufgehoben.
Abschließend möchte ich noch auf einen Aspekt des Gesetzes eingehen. Wohin können sich Kinder, Jugendliche und Eltern in Notsituation wenden? Wer ist rund um die Uhr erreichbar? Und mir hat ja der eine oder der andere zu dieser Thematik in den letzten Tage die Frage gestellt: Übertreibt ihr da nicht ein wenig? Es gibt doch überall geregelte Öffnungszeiten.
Klar gibt es geregelte Öffnungszeiten von Ämtern, Behörden, Vereinen und Verbänden. Unser Problem ist nur, dass sich menschliche Tragödien nicht an Öffnungszeiten orientieren.
Und hier ein paar Zahlen für alle Skeptiker: 20.000 Mal am Tag klingelt eines der 100 Kinder- und Jugendtelefone in Deutschland. Zusätzlich gibt es seit dem Jahr 2001 Elterntelefone. An den Telefonen sitzen gut ausgebildete ehrenamtliche Helfer. Die Kinder- und Jugendtelefone sind bundesweit montags bis freitags von 15 bis 19 Uhr erreichbar. Diese Angebote müssen wir ausbauen und wir wollen es mit diesem Gesetz.
Ich bin davon überzeugt, dass uns heute ein Gesetzentwurf vorliegt, der einen Beitrag dazu leisten wird, dass wir den Schutz von Kindern deutlich verbessern.
Kinder stark zu machen, heißt auch, Kinder zu schützen: Vor Gewalt in den Medien, in den Schulen und in den Familien, vor den Gefahren des Alkohol- und Drogenkonsums sowie vor sexuellem Missbrauch und Ausbeutung. Unsere gesamte Gesellschaft steht hier in der Verantwortung. Und aus diesem Grunde haben wir für unser Gesetz einen breiteren Ansatz gewählt.
Starke Kinder brauchen starke Eltern. Kinderschutz und Familienpolitik gehören eng zusammen; denn starke Eltern und starke Kinder sind die soziale Mitte unserer Gesellschaft.
Die CDU-Landtagsfraktion macht sich mit diesem Gesetz für den Kinder- und Jugendschutz, für frühe Hilfe bei Vernachlässigung und Verwahrlosung von Kindern so wie für die Stärkung der Erziehungskompetenz von Eltern stark.

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