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11.07.07 , 12:14 Uhr
B 90/Grüne

Monika Heinold zum Gesundheitsdienstgesetz und zur Verbesserung des Kinderschutzes

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 2 und 9 – Gesundheitsdienstgesetz und Gesetz Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schut- zes von Kindern Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Telefax: 0431/988-1501 Dazu sagt die Parlamentarische Geschäftsführerin Mobil: 0172/541 83 53 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de Monika Heinold: Nr. 312.07 / 11.07.2007

Die Katze ist aus dem Sack: CDU und SPD lehnen verpflichtende Vorsorgeuntersuchung ab
Eineinhalb Jahre hat die Große Koalition unseren Gesetzentwurf zur Einführung einer verpflichtenden Vorsorgeuntersuchung parlamentarisch verschleppt. Nun ist die Katze aus dem Sack: CDU und SPD werden den Grünen Gesetzentwurf ablehnen. In Schleswig-Holstein wird es zukünftig keine verpflichtende Vorsorgeuntersuchung für Kinder geben. Trotz der aufgedeckten Fälle von Kindesvernachlässigung haben sich CDU und SPD eineinhalb Jahre lang nicht dazu durchringen können, zu handeln. Und weil ihnen dieses wohl selbst peinlich war, haben sie sich nun schnell noch vom Minis- terium ein eigenes Kinderschutzgesetz schreiben lassen – damit sie heute nicht mit leeren Händen da stehen.
Nun liegt das Kinderschutzgesetz der Landesregierung auf dem Tisch, erarbeitet – so die Information der Kommunalen Spitzenverbände – von Professor Münder, wahr- scheinlich bezahlt von der Landesregierung und nicht aus der Fraktionskasse von CDU und SPD. Das Gebot der Trennung von Legislative und Exekutive scheint für die Große Koalition nicht zu gelten. Der vorliegende Gesetzentwurf muss sich deshalb auch an den ursprünglichen Forderungen von Sozialministerin Trauernicht messen lassen.
Die Ministerin hatte die Messlatte sehr hoch gehängt. Im November 2005 forderte sie in einer Presseerklärung ihres Hauses, Früherkennungsuntersuchungen zur Pflicht zu machen. „Eine Pflicht zur Früherkennungsuntersuchung von Kindern von der Geburt bis zur Einschulung ist ein wichtiger Baustein zur Vermeidung von Kindesvernachläs- sigung“, so Sozialministerin Trauernicht. Dieses Ziel wird mit dem vorliegenden Lan- deskinderschutzgesetz weit verfehlt. Keine einzige Vorsorgeuntersuchung wird ver- pflichtend. 1/2 Statt dessen soll zukünftig ein verbindliches Einladungswesen geschaffen werden, um dann mit Hilfe einer zentralen Registerstelle zu kontrollieren, welche Eltern die Vorsorgeuntersuchungen mit ihren Kindern nicht wahr genommen haben. Ein Vor- schlag, den die Sozialministerin noch im Dezember 2006 abgelehnt hat. Damals ließ sie sich in der taz wie folgt zitieren: „Das Saarland hat schon eine eigene Lösung. Eine Screeningstelle kontrolliert (...), ob die Termine eingehalten werden, und gibt dies an den Gesundheitsdienst weiter. Das wäre für Schleswig-Holstein keine gute Lösung, weil es zusätzliche Kosten schafft. Die würde ich lieber für Hilfsangebote ausgeben.“
Das jetzt vorgelegte Kinderschutzgesetzes will nun genau dieses Screening einführen. Das saarländische Modell soll mit Hilfe der bestehen Registerstelle für die Mammo- graphie umgesetzt werden. Meine Fraktion sieht darin eine praktikable Lösung. Auch wenn es zusätzliche Kosten für Verwaltung und Bürokratie sind – es kann dazu füh- ren, dass das Recht eines jeden Kindes auf ein gesundes Aufwachsen zukünftig bes- ser gesichert wird als bisher.
Wir haben das Gesetz inzwischen mit Hilfe des wissenschaftlichen Dienstes durch- leuchtet. Im Ergebnis stellen wir fest, dass Professor Münder, ein profunder und aner- kannter Wissenschaftler, der gerade im Jugendbereich viel Anerkennung ernten konn- te, gut gearbeitet hat, und dass auch die Belange des Datenschutzes beachtet wur- den. Das verbindliche Einladungswesen ist eine echte Alternative zu unserem Vor- schlag für eine verbindliche Vorsorgeuntersuchung.
Zukünftig wird kein Elternteil uninformiert bleiben. Kein Vater, keine Mutter wird sich darauf zurückziehen können, nicht gewusst zu haben, dass es diese freiwilligen und kostenlosen Vorsorgeuntersuchungen der gesetzlichen Krankenkassen gibt. Kein El- ternteil kann behaupten, nicht zu wissen, dass sein/ihr Kind das Recht hat, sich zwi- schen Geburt und Jugendalter bis zu zwölfmal präventiv gesundheitlich „durchche- cken“ zu lassen. Die Eltern sind als Sorgeberechtigte Sachwalter der Interessen ihrer Kinder, sie stehen in der Verantwortung, ihre Kinder zu fördern und zu schützen. Und Kinder haben ein Recht darauf, dass Defizite früh erkannt werden und dass eine not- wendige Förderung so früh wie möglich beginnt, um die Heilungschancen voll auszu- schöpfen.
Eltern, die ihren Kindern dieses Recht verwähren, handelten bisher oft aus Unwissen- heit. Zukünftig handeln sie wissentlich – gegen das Interesse ihres Kindes. Damit ist aus unserer Sicht ein ausreichender Anhaltspunkt gegeben, dass das Kindeswohl ge- fährdet sein kann. Mit dem verbindlichen Einladungswesen und der Rückmeldung der Ärzte an die Behörde hat der Staat nun eine zusätzliche Möglichkeit, seinem Schutz- auftrag nachzukommen.
Die Schwäche des Gesetzes liegt im zweiten Teil, bei der Präzisierung der Kinder- und Jugendhilfeaufgaben. Wäre ich zynisch, würde ich behaupten, der externe Wis- senschaftler habe seinen Job „fachmännisch abgearbeitet“. Einen Auftrag, der bein- haltet, mit vielen Worten in schönen Paragraphen inhaltsschwanger daher zu kom- men, ohne dass in der Praxis großartige Konsequenzen ausgelöst werden. Bestehen- de Vorgaben des Kinder- und Jugendhilfegesetzes des Bundes werden im Landeskin- derschutzgesetz nur konkretisiert. Neue Aufgaben oder neue Verpflichtungen für die öffentliche Hand werden nicht geschaffen.
Man fragt sich, was sich durch das Kinderschutzgesetz überhaupt verändern wird. A- ber schon diese Konkretisierung hat die Kommunen – Träger der örtlichen Jugendhilfe – auf den Plan gerufen. Sie sehen das Kinderschutzgesetz als rechtswidrige Einmi- schung und Fremdbestimmung in ihre originären Selbstverwaltungsaufgaben. Damit steckt das Land in einem Dilemma: Entweder die „Konkretisierung“ der Jugendhilfe- aufgaben ist nur Lyrik und bringt nichts Neues – dann kann man sie auch streichen. Oder aber es ist eine Aufgabenausweitung, vom Land veranlasst. Dann müsste aller- dings die Zeche der Wirt zahlen, also das Land. Die Ausschussberatung muss zeigen, was die Landesregierung mit ihren Formulierungen beabsichtigt hat.
Weitere Ernüchterung folgt im Paragraph 16, der deutlich darauf hinweist, das alle Maßnahmen, die durch Landesförderung unterstützt werden sollen, natürlich unter Haushaltsvorbehalt stehen. Deshalb ist zu befürchten, dass sich in der Praxis weder beim Kostenträger Land noch beim Kostenträger Kommune etwas verändert. Ein Be- leg dafür ist unsere Forderung, Kindertagesstätten zu Familienzentren weiterzuentwi- ckeln. Dieser Gedanke wird im Kinderschutzgesetz zwar aufgenommen, aber unserem Landtagsantrag, ein Landeskonzept dafür vorzulegen, haben CDU und SPD einen völ- lig nichtssagenden Antrag entgegengesetzt.
Wer nicht den Mut und den Willen hat, Haushaltsmittel in präventive Maßnahmen für Kinder- und Jugendhilfe umzuschichten, kann sich Seiten voller Lyrik auch sparen. Gute Absichtserklärungen helfen Niemandem. Die Grüne Fraktion hat vor eineinhalb Jahren das Thema Kinderschutz ganz oben auf die Tagesordnung gesetzt. Ergebnis langer Beratungen ist heute, dass unsere Forderung nach einer verpflichtenden Vor- sorgeuntersuchung abgelehnt wird. Ergebnis ist aber auch, dass die Große Koalition nun endlich einen eigenen Vorschlag erarbeitet hat.
Ich hoffe, dass wir im Sozialausschuss zügig beraten und noch in diesem Jahr eine verbindliche Lösung finden. Damit alle Kinder in Schleswig-Holstein zukünftig die Ge- wissheit haben: „Auch die Gesellschaft kümmert sich um mich“.
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