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11.07.07 , 15:57 Uhr
SPD

Bernd Schröder zu TOP 5: Änderung des Gesetzes zur tariflichen Entlohnung bei öffentlichen Aufträgen

Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion
Kiel, 11.07.2007 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 5 - Änderung des Gesetzes zur tariflichen Entlohnung bei öffentlichen Aufträgen (Drucksache 16/115, 16/604, 16/1488)
Bernd Schröder:

Tariftreue ist für unsere soziale Marktwirtschaft konstitutiv

Bernd Schröder führt in seinem Redebeitrag aus, dass das Tariftreuegesetz bereits vor über vier Jahren verabschiedet wurde und die damals von Kritikern vorausgesagten negativen Auswir- kungen nicht eingetreten sind – weder die behaupteten Vergaberechtsstreitigkeiten noch der Rückgang der Bautätigkeit. Das Bundesverfassungsgericht hat vor einem Jahr Regelungen zur Tariftreue mit dem Grundgesetz und dem übrigen Bundesrecht für vereinbar erklärt. Unsere Wirtschaftsordnung fährt gut mit dem Wettbewerb, so Schröder, und wir müssen ihn stärken. Aber dieser Wettbewerb muss fair sein, er muss sich an Regeln orientieren. Nur dann sichert er dauerhaft Wertschöpfung, Innovation und Beschäftigung. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmer in den Betrieben erhalten durch die Verlängerung der Befristung im Gesetz Einkom- menssicherheit bis Ende 2010.



Die Rede im Wortlaut: Im März 2003 wurde in diesem Hause das Tariftreuegesetz gegen den erbitterten Widerstand von CDU und FDP beschlossen. Es wurde uns prophezeit, dass die ohnehin schon marginale Bautätigkeit in Schleswig-Holstein durch Vergaberechtsstreitigkeiten ganz zum Erliegen kom- men und das Gesetz katastrophale Folgen für die schleswig-holsteinischen Unternehmen haben werde.

Kollege Kubicki verstieg sich sogar zu der Behauptung, dass die Regierungstragenden Fraktio- nen wissentlich ein Gesetz beschließen würden, das höchstwahrscheinlich verfassungswidrig



Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-



sei. Der Schleswig-Holsteinische Landtag beginge legislatives Unrecht, was in letzter Konse- quenz dazu führen würde, dass auf das Land Schleswig-Holstein Schadensersatzforderungen zukämen.

Der damalige Wirtschaftsminister Bernd Rohwer hat dazu ausgeführt: „Wir alle wissen nicht, wie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ausfallen wird. Wir wissen aber erstens, dass es höchst unklar ist, wann dieses Urteil kommt. Das kann noch Jahre dauern. Wir wissen zweitens, dass die Tatsache, dass das Verfahren läuft, in den Ländern, in denen wir ein Tariftreuegesetz haben, nicht zu den Problemen geführt hat, die Sie beschrieben haben“. Ich stelle fest: Bernd Rohwer hatte in allen Punkten Recht.

Das Bundesverfassungsgericht hat tatsächlich erst nach Jahren, nämlich am 11. Juli 2006, ent- schieden. Tenor der Entscheidung ist, dass das Berliner Vergabegesetz mit seinen Regelungen zur Tariftreue mit dem Grundgesetz und dem übrigen Bundesrecht vereinbar ist. Festgestellt wurde - auch im Hinblick auf die Tariftreuegesetze anderer Bundesländer -, dass

- Tariftreueregelungen nicht gegen die Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 GG) - nicht gegen die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) und - nicht gegen das sonstige Bundesrecht (Art. 31 GG) verstoßen. Insbesondere stehen sie auch nicht im Widerspruch zu § 6 Tarifvertragsgesetz.

Mit dieser Entscheidung ist ein langjähriger Streit über die Zulässigkeit von so genannten „ver- gabefremden Aspekten“ beendet worden. Die behaupteten Vergaberechtsstreitigkeiten sind im Übrigen nicht eingetreten, die Bautätigkeit ist nicht zum Erliegen gekommen, das Gegenteil ist der Fall.

Was lernen wir daraus? Wenn Arbeitsplätze – in diesem Fall durch Lohndumping – massiv gefährdet sind, wenn der für unsere Wirtschaftsordnung so wichtige faire Wettbewerb ge- fährdet ist, darf man sich eben nicht wegducken! Man muss Farbe bekennen, man muss entscheiden, auch wenn ein letztes, aber eben kalkulierbares Rechtsrisiko bleibt. Zumal dann, wenn andere Länder ähnliche Wege mit Erfolg gegangen sind. -3-



Denn es geht bei der Tariftreue nicht um irgendein Randthema. Es geht eben auch gerade nicht um die Zurückdrängung des Wettbewerbs und einen Angriff auf unsere Wirtschaftsordnung – wie es manche aus der CDU und FDP gesehen haben. Nein: Tariftreue ist für unsere soziale Marktwirtschaft konstitutiv! .

Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft – gegenüber der CDU und FDP ja nun wirklich keine Abgrenzungsprobleme haben – formuliert zu Recht: „Voraussetzung für jede Marktwirtschaft ist ein freier und fairer Wettbewerb. Der Staat muss Sorge tragen, dass sich jeder Akteur an die Spielregeln hält." Ich finde es schon bemerkenswert, wenn wir Sozialdemokraten an diese Spielregeln erinnern müssen!

Es bestand schon damals der Wunsch, den gesamten ÖPNV, also auch den Busverkehr, in den Geltungsbereich des Gesetzes mit aufzunehmen. Dies wurde zurückgestellt einerseits wegen der Problematik der Konnexität, andererseits war damals nicht klar, ob die EU Ausschreibungen im ÖPNV verbindlich vorschreiben würde.

Aktuell wurde dieses Thema wieder am 17. Februar vergangenen Jahres. Zur Erinnerung: An diesem Tag gab es eine landesweite Demonstration von Busfahrern vor der Zentrale der Fa. Autokraft in Kiel. Hintergrund war, dass die Firma Autokraft eine Busausschreibung im Kreis Stormarn mit einer Lohnhöhe von 8,32 Euro pro Stunde gewonnen hatte. Jedem muss klar sein: Löhne mit etwas über 8,00 Euro bieten keine gesicherte Existenzgrundlage. Wenn dieses Bei- spiel Schule macht und keine Schranken gegen den maßlosen Wettbewerb errichtet wer- den, muss die gesamte Branche zwangsläufig in einen ruinösen Wettbewerb gehen, de- ren Ausgang allein von der Lohnhöhe abhängig ist. Betroffen sind unmittelbar ca. 5000 Arbeit- nehmer in Schleswig-Holstein.

Für die Auftraggeber des öffentlichen Personennahverkehrs, also die Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein, stünde am Ende des ruinösen Wettbewerbs, dass sie bei der Ver- gabe sparen, aber im Gegenzug aus ihrem Steueraufkommen Sozialleistungen finanzieren müssten. Dies kann sozialpolitisch nicht richtig sein. Es wäre aber auch wirtschaftspoli- tisch falsch. Denn wenn wir auch langfristig Vorteile aus dem Wettbewerb im SPNV und ÖPNV ziehen wollen, dürfen wir nicht die mittelständischen Busanbieter gänzlich vom Markt verdrän- -4-



gen. Gerade diese Betriebe sind es doch, die auch in schwierigen Zeiten ihrem Standort treu bleiben, die sich für die Region, die Arbeitsplätze und Ausbildung vor Ort engagieren und die auch in den weniger ertragsgesicherten ländlichen Regionen den Verkehr garantieren. Wir müs- sen vielmehr dazu beitragen, dass gerade auch diese Betriebe sich dem Wettbewerb stellen können, dass sie ihre Chancen nutzen können, leistungsfähiger und effizienter zu werden. Und dazu braucht es eben verlässliche und faire Wettbewerbsregeln.

Außerdem: Folge von Lohndumping sind unweigerlich unqualifiziertes Personal, hohe Personal- fluktuation, Ausfall von Leistungen, Nichterfüllen von Qualitätsmerkmalen, rechtlich bedenkliche Quersubventionierungen jeweils verbunden mit der Forderung von Nachverhandlungen über die Entgelte. Auch deshalb gilt: fairer Wettbewerb ja, Lohndumping nein!

Zwar ermöglicht bereits die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL), auf deren Grundlage auch die ÖPNV-Leistungen ausgeschrieben werden, nichtauskömmliche Angebote nicht zu wer- ten. Aber in der Praxis gab und gibt es das Problem des Nachweises, sofern nicht ein entspre- chendes Vergleichsniveau definiert werden kann, welches sich aus am Ort der Leistungserstel- lung abgeschlossenen Tarifen ergibt. Diese rechtliche Lücke schließen wir mit der Aufnahme des straßengebundenen ÖPNV in den Geltungsbereich des Tariftreuegesetzes.

Den Kreisen und kreisfreien Städten als Aufgabenträger des straßengebundenen ÖPNV wird wegen des Konnexitätsprinzips freigestellt, ob sie das Tariftreuegesetz anwenden. Sie haben mit ihm eine sichere Rechtsgrundlage für ihre Ausschreibungen. Ich freue mich, dass sich in der Anhörung des Wirtschaftsausschusses neben den Verbänden der mittelständischen Busunter- nehmen und den Gewerkschaften auch die kommunalen Spitzenverbänden für die Tarif- treueregelungen im straßengebundenen ÖPNV ausgesprochen haben.

Aber bei allem Verständnis für die kommunalrechtlich gebotene Freiwilligkeit möchte ich doch auch an dieser Stelle an die Kreise und kreisfreien Städte appellieren: Überlassen Sie die Si- cherung fairen Wettbewerbs nicht allein der Landesebene! Tragen auch Sie dazu bei, dass die hiesigen Betriebe – die ja auch Ihr Steueraufkommen mit sichern! – im ruinösen Wettbewerb nicht unter die Räder kommen! Denken auch Sie daran, dass es sich für Sie auszahlen wird, auf -5-



klare Spielregeln für fairen Wettbewerb zu setzen! Übernehmen deshalb auch Sie die Regelun- gen im neuen Tariftreuegesetz!

Den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den Betrieben und ihren Familien geben wir mit der Verlängerung der Befristung im Gesetz Einkommenssicherheit bis Ende 2010.

Nach sehr intensiven und - ich gestehe ein - auch schwierigen Verhandlungen mit unserem Koalitionspartner haben wir mit der erzielten Einigung einen Weg gefunden, um Lohndumping auf einem weiteren Sektor zu vermeiden und um Arbeitsplätze zu sichern. Insofern hat sich die Beharrlichkeit der Sozialdemokraten bei diesem für unsere Betriebe und Arbeitnehmer so wich- tigen Punkt erneut ausgezahlt! Mein besonderer Dank gilt dabei dem Kollegen Johannes Call- sen, der sich ebenfalls engagiert für eine Einigung eingesetzt hat.

Ich erhoffe und erwarte eine breite Zustimmung in diesem Haus zu unserem Antrag.

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