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11.07.07 , 17:03 Uhr
FDP

Heiner Garg: "Der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Nichtraucherschutz atmet weder klare Luft noch trifft er klare Entscheidungen"

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 213/2007 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 11. Juli 2007 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL
Es gilt das gesprochene Wort!
Recht/Nichtraucherschutz
Heiner Garg: „Der Gesetzentwurf der Landes- regierung zum Nichtraucherschutz atmet weder klare Luft noch trifft er klare Entscheidungen“ In seinem Redebeitrag zu TOP 8 (Gesetzentwurf der Landesregierung zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens) sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Heiner Garg:
„Der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zum Nichtraucherschutz ist im Gegensatz zum Entwurf der FDP vor allem eines: er ist inkonsequent.
Anders, als die Gesundheitsministerin der Bevölkerung glauben machen will, atmet der Gesetzentwurf weder klare Luft noch trifft er klare Entscheidungen:
Zwei Beispiele: 1. Der von der FDP vorgelegte Entwurf sieht ein konsequentes Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden vor. Wer z.B. in einer Behörde, wie dem Finanzamt oder Ordnungsamt rauchen will, muss vor die Tür. Der Entwurf der Landesregierung sieht hingegen großzügige Ausnahmetatbestände vor. Wenn von vornherein in Behörden die Möglichkeit besteht, Raucherräume einzurichten, ist das nicht konsequent.
2. Der Gesetzentwurf der FDP verlangt eine konsequente Entscheidung der Gastwirte, Angebote für Raucher oder Nichtraucher vorzuhalten. Durch die notwendige Kennzeichnung des Angebotes wird jedem Nichtraucher oder Raucher deutlich, um was für ein Angebot es sich handelt. Der Entwurf der Landesregierung hingegen überdehnt den Begriff des öffentlichen Raumes willkürlich auf private Angebote an die Öffentlichkeit. Nichts anderes sind Gaststätten, Restaurants, Eckkneipen oder Diskotheken. Sie sind kein Finanzamt und auch kein Krankenhaus. Sie sind das Angebot eines privaten Gastwirts. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Es steht jedem frei, dieses Angebot zu nutzen – oder auch nicht. Es muss nur gewährleistet sein, dass Raucher wie Nichtraucher wissen, um was für ein Angebot es sich hierbei handelt.
Die Behauptung der Gesundheitsministerin, mit diesem Gesetzentwurf nicht in den privaten Raum hineinregieren zu wollen, in dem man es Gastwirten ermöglicht, große Säle auch zu Nebenräumen zu erklären, in denen z.B. bei geschlossenen Gesellschaften geraucht werden darf, ist deshalb wenig glaubwürdig. Konsequent ist er schon gar nicht. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis Gastwirte ihr Angebot nur noch an geschlossene Gesellschaften oder Vereinsmitgliedern ausrichten, die eine eintägige Vereinsmitgliedschaft erworben haben.
Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf lässt Zweifel zu, ob ein generelles Rauchverbot, so wie von der Landesregierung geplant, überhaupt verhältnismäßig ist. Es trifft vor allem Gastronomen in ihrer Existenz, die keinen Nebenraum haben. Deshalb halten wir unsern Änderungsantrag zu diesem Gesetzentwurf aus rechtsstaatlichen Erwägungen für notwendig.
Was ist der Regelungszweck dieses Gesetzes? Es soll Nichtraucher vor den Gefahren des Passivrauches schützen. Und zwar ideologiefrei.
Und nicht so, wie die Grünen, die gar keine Ausnahmeregelungen für nichts und niemanden wollen. Dann müssen alle Möglichkeiten mit einbezogen werden, wie dieses Ziel erreicht werden kann.
Dabei ist immer in Betracht zu ziehen, ob der Regelungszweck dieses Gesetzes auch durch mildere Mittel erreicht werden kann, als durch einfache Verbote. Ein solches milderes Mittel ist die von uns eingeforderte Innovationsklausel. Mit deren Hilfe können Gastronomiebetriebe ein Angebot für Raucher und Nichtraucher vorhalten, wenn sie entsprechende Investitionen in den sogenannten technischen Nichtraucherschutz getätigt haben.
Durch die Einrichtung eines effektiven Be- und Entlüftungssystems im gesamten Gastbereich eines Gastronomiebetriebes kann eine schadstoffarme Umgebungsluft erzeugt werden, die den Gästen zugute kommt und die Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter entscheidend verbessert.
Anerkannte Richtwerte für einen solchen technischen Nichtraucherschutz sind 16 Liter Frischluft pro Person und Sekunde, wobei für CO2 eine Begrenzung der Innenraumbelastung auf 1.000 Parts per Million (ppm) erreicht wird. Damit läge der Wert um das fünffache niedriger als der bisher für CO2 festgesetzte Wert für die maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAKWert: 5.000 ppm). Nur um keine Mißvertändnisse aufkommen zu lassen:
Unser bereits vorgelegter Gesetzentwurf bleibt weiterhin bestehen, weil wir ihn gleichwohl als den rechtsstaatlich ausgewogeneren halten. Der von uns eingebrachte Änderungsantrag zum Gesetzentwurf soll dokumentieren, dass Verbote nur unter Abwägung der Verhältnismäßigkeit der Mittel ausgesprochen werden dürfen. Alles andere wäre staatliche Willkür. Vor diesem Vorwurf wollen wir die Landesregierung mit unserem Änderungsantrag bewahren.“ Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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