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Lars Harms zu TOP 5 - Änderung des Tariftreuegesetzes
PresseinformationKiel, den 11. 7. 2007 Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 05 Änderung des Gesetzes zur tariflichen Entlohnung bei öffentlichen Aufträgen Drs. 16/1488Ich bin froh, dass die Beratungen zu unserem Gesetzentwurf doch noch zu einem für dieBeschäftigten und Unternehmen guten Ende geführt haben. Wir sind zwar nicht hoch zufrieden –das wären wir erst, wenn alle unsere Änderungsvorschläge angenommen worden wären – aberwir sind zumindest so zufrieden, wie es die Rahmenbedingungen einer Großen Koalition zulassen.Wiederum auf Initiative des SSW ist es gelungen, für mehr Wettbewerb, fairen Wettbewerb undvernünftige Rahmenbedingungen für die Beschäftigten zu sorgen. Und das ist nach wie vordringend notwendig. Bevor ich nun auf die neuen Änderungen des Tariftreuegesetzes eingehe,möchte ich aber nochmals in Erinnerung rufen, was wir über den vorliegenden Kompromisshinaus, beantragt hatten.Da ist zu allererst die Aufnahme der Dienstleistungen in den Geltungsbereich desTariftreuegesetzes. Immer mehr Dienstleistungen unterliegen den gleichen Bedingungen wie dieBauwirtschaft oder der ÖPNV. Deshalb ist es notwendig, dass dieser Bereich mit in dasTariftreuegesetz aufgenommen wird. In der Anhörung zum Gesetz hat die Gewerkschaft Verdi 2noch einmal deutlich gemacht, wie wichtig dieser Bereich ist und dass wir inzwischen auch hiervon Dumpingkonkurrenz für unsere Unternehmen sprechen können. Auch die Dienstleistungensind keine Insel der Glückseligen mehr, sondern sie unterliegen genauso den grenzüber-schreitenden Auswirkungen, wie andere Wirtschaftszweige auch. Deshalb können auch hier beiuns auswärtige Dienstleister zu Dumpinglöhnen anbieten, die unsere Unternehmen nichtmitmachen können, weil sie an Tarife gebunden sind. Unsere Unternehmen wollen auchtarifgebunden bleiben, wenn man ihnen die Möglichkeit dazu gibt. Wer also die Dienstleistungenaus dem Tariftreuegesetz heraushält, der schwächt auch die Tarifautonomie in dieser Branche.Das Thema Dienstleistungen hat aber noch eine weitere Facette. Das Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen lässt seit knapp anderthalb Jahren zu, Bauleistungen als Teil von Dienst-leistungen zu definieren, sofern sie den geringeren Anteil eines Gesamtauftrages ausmachen.Wird also unter Regie eines Unternehmens sowohl gebaut als auch das gebaute Objekt vermietetoder verpachtet und darüber hinaus betreut, dann muss man eine langfristige Rechnungaufstellen. Betrachtet man die Einnahmen und Ausgaben eines solchen Projektes langfristig –über mehrere Jahrzehnte – würden die Bauleistungen den geringeren Teil der Gesamtmaßnahmeausmachen. Und schwupp, schon braucht man bei den Bauleistungen nicht mehr die Tariftreueanwenden. Dieses Problem wird auch von vielen anderen gesehen und wir wollten hier eineGesetzeslücke rechtzeitig schließen. Leider konnten wir die anderen Kollegen noch nicht davonüberzeugen. Wahrscheinlich muss erst ein Unternehmer bei einem Großprojekt diesen Trick beiuns anwenden, damit wir handeln. Wir hätten gerne schlimmeres schon vorher verhindert.Wir haben außerdem noch vorgeschlagen, dass wir den repräsentativen Tarifvertrag alsmaßgeblich festschreiben - also den Tarifvertrag, der für die meisten Beschäftigten vor Ortangewendet wird. Hintergrund ist, dass wir wollen, dass die Tarifautonomie gestärkt wird. Wirwollen nicht, dass man sich nach und nach aus den Tarifverträgen verabschiedet. Die Aufnahmedes repräsentativen Tarifvertrages hätte dazu geführt, dass wir eine Tendenz zuFlächentarifverträgen unterstützt hätten, die sicher auch zu einer wettbewerblichen 3Vergleichbarkeit innerhalb einer jeweiligen Branche in Schleswig-Holstein geführt hätte. Wirwissen alle, dass es zum Beispiel in der Bauwirtschaft durchaus verschiedene Tarifverträge aufengstem Raum in unserem Land gibt und dass die bisherige Formulierung, dass der am „Ort derLeistungserbringung“ geltende Tarif zu zahlen ist, bisher im Prinzip alle Tarife umfasst hat – auchdie niedrigen. Mit der Einführung des repräsentativen Tarifvertrages könnte langfristig eineAbwärtsspirale aufgehalten werden, die so sicherlich von uns allen nicht gewollt ist. Auch hierhätten wir lieber gehandelt, als zu warten, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist.Die Ideallösung kommt aber nicht, sondern die Große Koalition hat sich auch hier auf einenKompromiss geeinigt. Es sollen jetzt nicht mehr die allgemein vor Ort gültigen Lohn- undGehaltstarife gelten. Sondern es soll nur noch „ein“ Tarif gelten, der vor Ort für ein bestimmtesGewerbe angewendet wird. Damit hat man zwar positiverweise die Bindung an das jeweiligeGewerbe noch verstärkt, obwohl dies in der Praxis nie umstritten war, aber man hat leider ebenauch festgelegt, dass jeder Tarif gelten kann, wenn nur nachgewiesen werden kann, dass er vorOrt gezahlt wird. Das ist – freundlich formuliert – nur noch die zweitbeste Lösung. Das ist besserals nichts, aber wesentlich schlechter als das, was wir vorgeschlagen haben. Ein Kompromiss,eben.Wir werden sehr genau beobachten müssen, wie sich diese neue Regelung in der Praxis auswirkt.Wenn sie dazu führt, dass die Tarife auf niedrigstes Niveau purzeln, dann müssen wir dieseNeuregelung wieder abändern.In unserem Ursprungs-Gesetzentwurf haben wir auch beantragt, die zeitliche Begrenzung desGesetzes völlig aufzuheben. Wir haben in den vergangenen mehr als 4 Jahren feststellen können,dass das Gesetz wirkt und nicht zu spürbaren Mehrkosten führt. Als Land haben wir sogar dasGegenteil erleben können. Trotz Tariftreue sind die Vergaben im Bereich desSchienenpersonennahverkehrs für uns als Land preiswerter denn je gewesen. Eine Vielzahl vonKommunen hat das Gesetz freiwillig angewandt, weil sie ebenfalls die Wettbewerbsfähigkeit derUnternehmen, die vor Ort Steuern zahlen, im Blick haben. Und natürlich auch, weil sie die 4Steuereinnahmen durch fest beschäftigte Arbeitnehmer in ihrer Kommune und Region im Augehaben. Wirtschaftlich gesehen, ist die Tariftreue ein Erfolg und wird auch von den Unternehmenmit getragen. Selbst die bisher kritischen Vertreter der Busunternehmen – egal ob öffentliche oderprivate – haben uns zur Tariftreue aufgefordert. Die Bauunternehmer haben dies schon frühergetan und sich ebenfalls für den Erhalt des Gesetzes eingesetzt.Alle haben gute Erfahrungen mit dem Tariftreuegesetz gemacht: Das Land, die Kreise undKommunen, die Unternehmen, die Beschäftigten und die Gewerkschaften. Vor diesemHintergrund ist es eigentlich nur logisch, die einzige zeitliche Begrenzung, die in einemLandesgesetz verankert ist, aufzuheben. Zumal ein Landtag natürlich jederzeit wieder ein Gesetzbeschließen, ändern oder aufheben kann. Deshalb war es für uns auch aus parlamentarischerSicht klar, dass die Begrenzung weg muss. Man kann ja durchaus weitere Evaluationenvornehmen, wenn man seiner Sache nicht sicher ist. Aber das Gesetz auslaufen zu lassen, wäreunerträglich für die Beschäftigten und die Unternehmen gewesen. Herausgekommen ist in dieserFrage allerdings auch wieder nur ein großkoalitionärer Kompromiss. Das Gesetz läuft nun zum31.12.2010 aus. Stellen Sie sich deshalb schon einmal darauf ein, dass der SSW wieder am Anfangder neuen Wahlperiode den Antrag stellen wird, die Befristung des Tariftreuegesetzesaufzuheben. Das sind wir den Menschen und Unternehmen im Land schuldig.Allerdings hat es natürlich für uns nicht nur Kompromisse gegeben, sondern auch einenhandfesten Erfolg. Wie wir es 2002 schon vorgeschlagen haben und wie es auch jetzt wieder inunserem Gesetzesentwurf stand, wird nun doch auch der ÖPNV in den Geltungsbereich desGesetzes übernommen. Auch in den nächsten Jahren wird es immer wieder zu Ausschreibungenund Vergaben im ÖPNV-Bereich kommen und da ist es wirklich ein riesiger Fortschritt, dass wirden Beschäftigten und den Unternehmen hier Wettbewerbschancen geben. Es geht nicht darum,hier einen Markt nach Außen abzuschotten, sondern es geht darum, den Unternehmen, die hiertätig sind, gleiche Startchancen einzuräumen. Wir wollen, dass die beste Qualität und die besteOrganisation im Ausschreibungsverfahren siegt. 5In diesem Zusammenhang weiß ich durchaus die Kompromissbereitschaft der Kolleginnen undKollegen von CDU und SPD zu schätzen, sich mit unserem Gesetzesentwurf ehrlich auseinander zusetzen. Hier möchte ich mich insbesondere bei den Kollegen Callsen und Arp und auch bei denKollegen Schröder und Schulze bedanken. Wer sich nämlich die Bedenken, die mancher Kollege inder ersten Lesung unseres Gesetzesentwurfes ausgesprochen hat, ansieht, der kann ermessen,dass die Hürde für eine Einigung doch recht hoch war. Inzwischen sind aber viele Fragen auchgeklärt.So konnte inzwischen für alle geklärt werden, dass das Konnexitätsprinzip eben nicht für dieAnwendung der Tariftreue im kommunalen Bereich gilt. Die öffentlichen Aufgabenträger können,müssen aber nicht das Gesetz anwenden. So war es schon im bisherigen Gesetz geregelt und sowird es auch weiterhin sein. Und damit greift natürlich auch nicht die Konnextität.Weiter wurden auch verfassungsrechtliche Bedenken erhoben. Die Rechtsprechung dervergangenen Jahre hatte schon deutlich gemacht, dass Tariftreue ein rechtskonformesInstrument ist. Aber nun hat es das Bundesverfassungsgericht auch noch einmal endgültigdeutlich gemacht: Die Tariftreuegesetze auf Landesebene sind nicht nur verfassungsgemäß,sondern sie entsprechen auch ausdrücklich den politischen Vorgaben auf europäischer Ebene. Undhierbei kann ich mir nicht verkneifen, auch einmal deutlich zu machen, dass die EU-Gesetzgebunghäufig sozialer und nachhaltiger angelegt ist, als die bundesdeutsche Rechtsordnung.Kostensteigerungen in markantem Ausmaß hat es ebenfalls nicht gegeben. In Gegenteil, bei denrichtig großen Maßnahmen hat es sich sogar erwiesen, dass trotz der Tariftreue preiswertere undqualitativ hochwertigere Leistungen erbracht wurden als bisher. Gleichzeitig hattensteuerzahlende Unternehmen und Beschäftigte aber auch eine Chance erhalten, am Wettbewerbteilzunehmen und diesen auch zu gewinnen.Und auch zu einem höheren bürokratischen Aufwand ist es in der Vergangenheit nichtgekommen, wie uns auch von Seiten des Ministeriums versichert wurde. Die Ausschreibung und 6das Bieten für einen Auftrag ist so komplex, dass die Einforderung der Tariftreue da nun wirklichnicht ins Gewicht fällt.Alles in allem hätten wir uns natürlich lieber ein noch umfassenderes Tariftreuegesetz gewünscht,das dann auch die Anregungen der Grünen zur Schiffsbereederung mit aufgenommen hätte. Aberich sehe auch, dass das, was uns heute vorliegt, das Maximum war, was unter den derzeitigenUmständen erreichbar war. Wir freuen uns, dass die eben angesprochenen unklarenFragestellungen jetzt endgültig geklärt sind und sind froh, dass das Gesetz – wie von unsgefordert - jetzt auch den ÖPNV umfasst und zumindest bis zum 31.12.2010 verlängert worden ist.Hierfür möchte ich nochmals den beteiligten Kolleginnen und Kollegen danken, denn ich weißschon, dass es in einer solchen Frage nicht selbstverständlich ist, eine Initiative der Oppositionaufzugreifen und umzusetzen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.