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11.07.07 , 17:23 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 5 - Änderung des Tariftreuegesetzes

Presseinformation
Kiel, den 11. 7. 2007 Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 05 Änderung des Gesetzes zur tariflichen Entlohnung bei öffentlichen Aufträgen Drs. 16/1488

Ich bin froh, dass die Beratungen zu unserem Gesetzentwurf doch noch zu einem für die
Beschäftigten und Unternehmen guten Ende geführt haben. Wir sind zwar nicht hoch zufrieden –
das wären wir erst, wenn alle unsere Änderungsvorschläge angenommen worden wären – aber
wir sind zumindest so zufrieden, wie es die Rahmenbedingungen einer Großen Koalition zulassen.
Wiederum auf Initiative des SSW ist es gelungen, für mehr Wettbewerb, fairen Wettbewerb und
vernünftige Rahmenbedingungen für die Beschäftigten zu sorgen. Und das ist nach wie vor
dringend notwendig. Bevor ich nun auf die neuen Änderungen des Tariftreuegesetzes eingehe,
möchte ich aber nochmals in Erinnerung rufen, was wir über den vorliegenden Kompromiss
hinaus, beantragt hatten.


Da ist zu allererst die Aufnahme der Dienstleistungen in den Geltungsbereich des
Tariftreuegesetzes. Immer mehr Dienstleistungen unterliegen den gleichen Bedingungen wie die
Bauwirtschaft oder der ÖPNV. Deshalb ist es notwendig, dass dieser Bereich mit in das
Tariftreuegesetz aufgenommen wird. In der Anhörung zum Gesetz hat die Gewerkschaft Verdi 2
noch einmal deutlich gemacht, wie wichtig dieser Bereich ist und dass wir inzwischen auch hier
von Dumpingkonkurrenz für unsere Unternehmen sprechen können. Auch die Dienstleistungen
sind keine Insel der Glückseligen mehr, sondern sie unterliegen genauso den grenzüber-
schreitenden Auswirkungen, wie andere Wirtschaftszweige auch. Deshalb können auch hier bei
uns auswärtige Dienstleister zu Dumpinglöhnen anbieten, die unsere Unternehmen nicht
mitmachen können, weil sie an Tarife gebunden sind. Unsere Unternehmen wollen auch
tarifgebunden bleiben, wenn man ihnen die Möglichkeit dazu gibt. Wer also die Dienstleistungen
aus dem Tariftreuegesetz heraushält, der schwächt auch die Tarifautonomie in dieser Branche.


Das Thema Dienstleistungen hat aber noch eine weitere Facette. Das Gesetz gegen Wettbewerbs-
beschränkungen lässt seit knapp anderthalb Jahren zu, Bauleistungen als Teil von Dienst-
leistungen zu definieren, sofern sie den geringeren Anteil eines Gesamtauftrages ausmachen.
Wird also unter Regie eines Unternehmens sowohl gebaut als auch das gebaute Objekt vermietet
oder verpachtet und darüber hinaus betreut, dann muss man eine langfristige Rechnung
aufstellen. Betrachtet man die Einnahmen und Ausgaben eines solchen Projektes langfristig –
über mehrere Jahrzehnte – würden die Bauleistungen den geringeren Teil der Gesamtmaßnahme
ausmachen. Und schwupp, schon braucht man bei den Bauleistungen nicht mehr die Tariftreue
anwenden. Dieses Problem wird auch von vielen anderen gesehen und wir wollten hier eine
Gesetzeslücke rechtzeitig schließen. Leider konnten wir die anderen Kollegen noch nicht davon
überzeugen. Wahrscheinlich muss erst ein Unternehmer bei einem Großprojekt diesen Trick bei
uns anwenden, damit wir handeln. Wir hätten gerne schlimmeres schon vorher verhindert.


Wir haben außerdem noch vorgeschlagen, dass wir den repräsentativen Tarifvertrag als
maßgeblich festschreiben - also den Tarifvertrag, der für die meisten Beschäftigten vor Ort
angewendet wird. Hintergrund ist, dass wir wollen, dass die Tarifautonomie gestärkt wird. Wir
wollen nicht, dass man sich nach und nach aus den Tarifverträgen verabschiedet. Die Aufnahme
des repräsentativen Tarifvertrages hätte dazu geführt, dass wir eine Tendenz zu
Flächentarifverträgen unterstützt hätten, die sicher auch zu einer wettbewerblichen 3
Vergleichbarkeit innerhalb einer jeweiligen Branche in Schleswig-Holstein geführt hätte. Wir
wissen alle, dass es zum Beispiel in der Bauwirtschaft durchaus verschiedene Tarifverträge auf
engstem Raum in unserem Land gibt und dass die bisherige Formulierung, dass der am „Ort der
Leistungserbringung“ geltende Tarif zu zahlen ist, bisher im Prinzip alle Tarife umfasst hat – auch
die niedrigen. Mit der Einführung des repräsentativen Tarifvertrages könnte langfristig eine
Abwärtsspirale aufgehalten werden, die so sicherlich von uns allen nicht gewollt ist. Auch hier
hätten wir lieber gehandelt, als zu warten, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist.


Die Ideallösung kommt aber nicht, sondern die Große Koalition hat sich auch hier auf einen
Kompromiss geeinigt. Es sollen jetzt nicht mehr die allgemein vor Ort gültigen Lohn- und
Gehaltstarife gelten. Sondern es soll nur noch „ein“ Tarif gelten, der vor Ort für ein bestimmtes
Gewerbe angewendet wird. Damit hat man zwar positiverweise die Bindung an das jeweilige
Gewerbe noch verstärkt, obwohl dies in der Praxis nie umstritten war, aber man hat leider eben
auch festgelegt, dass jeder Tarif gelten kann, wenn nur nachgewiesen werden kann, dass er vor
Ort gezahlt wird. Das ist – freundlich formuliert – nur noch die zweitbeste Lösung. Das ist besser
als nichts, aber wesentlich schlechter als das, was wir vorgeschlagen haben. Ein Kompromiss,
eben.
Wir werden sehr genau beobachten müssen, wie sich diese neue Regelung in der Praxis auswirkt.
Wenn sie dazu führt, dass die Tarife auf niedrigstes Niveau purzeln, dann müssen wir diese
Neuregelung wieder abändern.


In unserem Ursprungs-Gesetzentwurf haben wir auch beantragt, die zeitliche Begrenzung des
Gesetzes völlig aufzuheben. Wir haben in den vergangenen mehr als 4 Jahren feststellen können,
dass das Gesetz wirkt und nicht zu spürbaren Mehrkosten führt. Als Land haben wir sogar das
Gegenteil erleben können. Trotz Tariftreue sind die Vergaben im Bereich des
Schienenpersonennahverkehrs für uns als Land preiswerter denn je gewesen. Eine Vielzahl von
Kommunen hat das Gesetz freiwillig angewandt, weil sie ebenfalls die Wettbewerbsfähigkeit der
Unternehmen, die vor Ort Steuern zahlen, im Blick haben. Und natürlich auch, weil sie die 4
Steuereinnahmen durch fest beschäftigte Arbeitnehmer in ihrer Kommune und Region im Auge
haben. Wirtschaftlich gesehen, ist die Tariftreue ein Erfolg und wird auch von den Unternehmen
mit getragen. Selbst die bisher kritischen Vertreter der Busunternehmen – egal ob öffentliche oder
private – haben uns zur Tariftreue aufgefordert. Die Bauunternehmer haben dies schon früher
getan und sich ebenfalls für den Erhalt des Gesetzes eingesetzt.


Alle haben gute Erfahrungen mit dem Tariftreuegesetz gemacht: Das Land, die Kreise und
Kommunen, die Unternehmen, die Beschäftigten und die Gewerkschaften. Vor diesem
Hintergrund ist es eigentlich nur logisch, die einzige zeitliche Begrenzung, die in einem
Landesgesetz verankert ist, aufzuheben. Zumal ein Landtag natürlich jederzeit wieder ein Gesetz
beschließen, ändern oder aufheben kann. Deshalb war es für uns auch aus parlamentarischer
Sicht klar, dass die Begrenzung weg muss. Man kann ja durchaus weitere Evaluationen
vornehmen, wenn man seiner Sache nicht sicher ist. Aber das Gesetz auslaufen zu lassen, wäre
unerträglich für die Beschäftigten und die Unternehmen gewesen. Herausgekommen ist in dieser
Frage allerdings auch wieder nur ein großkoalitionärer Kompromiss. Das Gesetz läuft nun zum
31.12.2010 aus. Stellen Sie sich deshalb schon einmal darauf ein, dass der SSW wieder am Anfang
der neuen Wahlperiode den Antrag stellen wird, die Befristung des Tariftreuegesetzes
aufzuheben. Das sind wir den Menschen und Unternehmen im Land schuldig.


Allerdings hat es natürlich für uns nicht nur Kompromisse gegeben, sondern auch einen
handfesten Erfolg. Wie wir es 2002 schon vorgeschlagen haben und wie es auch jetzt wieder in
unserem Gesetzesentwurf stand, wird nun doch auch der ÖPNV in den Geltungsbereich des
Gesetzes übernommen. Auch in den nächsten Jahren wird es immer wieder zu Ausschreibungen
und Vergaben im ÖPNV-Bereich kommen und da ist es wirklich ein riesiger Fortschritt, dass wir
den Beschäftigten und den Unternehmen hier Wettbewerbschancen geben. Es geht nicht darum,
hier einen Markt nach Außen abzuschotten, sondern es geht darum, den Unternehmen, die hier
tätig sind, gleiche Startchancen einzuräumen. Wir wollen, dass die beste Qualität und die beste
Organisation im Ausschreibungsverfahren siegt. 5



In diesem Zusammenhang weiß ich durchaus die Kompromissbereitschaft der Kolleginnen und
Kollegen von CDU und SPD zu schätzen, sich mit unserem Gesetzesentwurf ehrlich auseinander zu
setzen. Hier möchte ich mich insbesondere bei den Kollegen Callsen und Arp und auch bei den
Kollegen Schröder und Schulze bedanken. Wer sich nämlich die Bedenken, die mancher Kollege in
der ersten Lesung unseres Gesetzesentwurfes ausgesprochen hat, ansieht, der kann ermessen,
dass die Hürde für eine Einigung doch recht hoch war. Inzwischen sind aber viele Fragen auch
geklärt.


So konnte inzwischen für alle geklärt werden, dass das Konnexitätsprinzip eben nicht für die
Anwendung der Tariftreue im kommunalen Bereich gilt. Die öffentlichen Aufgabenträger können,
müssen aber nicht das Gesetz anwenden. So war es schon im bisherigen Gesetz geregelt und so
wird es auch weiterhin sein. Und damit greift natürlich auch nicht die Konnextität.
Weiter wurden auch verfassungsrechtliche Bedenken erhoben. Die Rechtsprechung der
vergangenen Jahre hatte schon deutlich gemacht, dass Tariftreue ein rechtskonformes
Instrument ist. Aber nun hat es das Bundesverfassungsgericht auch noch einmal endgültig
deutlich gemacht: Die Tariftreuegesetze auf Landesebene sind nicht nur verfassungsgemäß,
sondern sie entsprechen auch ausdrücklich den politischen Vorgaben auf europäischer Ebene. Und
hierbei kann ich mir nicht verkneifen, auch einmal deutlich zu machen, dass die EU-Gesetzgebung
häufig sozialer und nachhaltiger angelegt ist, als die bundesdeutsche Rechtsordnung.
Kostensteigerungen in markantem Ausmaß hat es ebenfalls nicht gegeben. In Gegenteil, bei den
richtig großen Maßnahmen hat es sich sogar erwiesen, dass trotz der Tariftreue preiswertere und
qualitativ hochwertigere Leistungen erbracht wurden als bisher. Gleichzeitig hatten
steuerzahlende Unternehmen und Beschäftigte aber auch eine Chance erhalten, am Wettbewerb
teilzunehmen und diesen auch zu gewinnen.
Und auch zu einem höheren bürokratischen Aufwand ist es in der Vergangenheit nicht
gekommen, wie uns auch von Seiten des Ministeriums versichert wurde. Die Ausschreibung und 6
das Bieten für einen Auftrag ist so komplex, dass die Einforderung der Tariftreue da nun wirklich
nicht ins Gewicht fällt.


Alles in allem hätten wir uns natürlich lieber ein noch umfassenderes Tariftreuegesetz gewünscht,
das dann auch die Anregungen der Grünen zur Schiffsbereederung mit aufgenommen hätte. Aber
ich sehe auch, dass das, was uns heute vorliegt, das Maximum war, was unter den derzeitigen
Umständen erreichbar war. Wir freuen uns, dass die eben angesprochenen unklaren
Fragestellungen jetzt endgültig geklärt sind und sind froh, dass das Gesetz – wie von uns
gefordert - jetzt auch den ÖPNV umfasst und zumindest bis zum 31.12.2010 verlängert worden ist.
Hierfür möchte ich nochmals den beteiligten Kolleginnen und Kollegen danken, denn ich weiß
schon, dass es in einer solchen Frage nicht selbstverständlich ist, eine Initiative der Opposition
aufzugreifen und umzusetzen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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