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11.07.07 , 17:47 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki: "Viele Fragen bleiben offen"

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 214/2007 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 11. Juli 2007 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL
Es gilt das gesprochene Wort!
Justiz/ Soziales/ Maßregelvollzug
Wolfgang Kubicki: „Viele Fragen bleiben offen“ In seinem Redebeitrag zu TOP 10 (Maßregelvollzugsgesetz) erklärte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:
„Glaubt man den Verfassern des Gesetzentwurfes, so ist eine Änderung des Maßregelvollzugsgesetzes notwendig.
Die durch den praktischen Aufgabenvollzug gewonnenen Erkenntnisse, die Rechtsfortbildung auf Bundesebene sowie die Beleihung der privatisierten Einrichtungen mit der Durchführung der Aufgabe des Maßregelvollzuges erforderten eine umfassende Novellierung des schleswig-holsteinischen Maßregelvollzugsgesetzes.
Die FDP-Fraktion wird sich keiner sinnvollen Anpassung des Maßregelvollzugsgesetzes verschließen. Dennoch enthält dieser Gesetzentwurf der Landesregierung neben sinnvollen Vorschlägen auch Punkte, die der Nachfrage bedürfen und die sich aus unserer Sicht bisher nicht aus der Begründung des Gesetzentwurfes bereits erklären.
Dabei müssen wir immer im Auge behalten, um was es bei einem solchen Gesetz eigentlich geht. Das Maßregelvollzugsgesetz regelt die Unterbringung von Straftätern in einem psychiatrischen Krankenhaus sowie in einer Erziehungsanstalt und die einstweilige Unterbringung in einer der beiden Institutionen. Voraussetzung für die Unterbringung ist dabei, dass ein Straftäter aufgrund einer geistigen Erkrankung oder aus einem anderen Grund schuldunfähig oder vermindert schuldfähig und somit für die Allgemeinheit gefährlich ist oder dass jemand aufgrund seines Hanges zum Trinken oder zum Drogenkonsum eine Straftat begangen hat und zukünftig die Gefahr erheblicher Straftaten besteht. Wir reden also in erster Linie über kranke Menschen, die straffällig geworden sind und vor denen die Gesellschaft zunächst geschützt werden muss.
Langfristiges Ziel aller Maßnahmen ist die Resozialisierung des Täters und die Wiedereingliederung in die Gesellschaft.
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Der vorgelegte Gesetzentwurf der Sozialministerin legt allerdings einen anderen Schwerpunkt. Nachbesserungen im Gesetz gelten im Wesentlichen der Sicherung und der Kontrolle der Insassen der entsprechenden Vollzugseinrichtungen.
So werden die Möglichkeiten zur Vornahme erkennungsdienstlicher Maßnahmen im Gesetz ausgeweitet. Dabei können bereits heute zur Sicherung des Vollzuges einer Maßregel Finger- und Handflächenabdrücke abgenommen, Lichtbilder aufgenommen sowie die Feststellung körperlicher Merkmale und Messungen vorgenommen werden.
Dies wird nun auch in Hinblick auf eine einstweilige Unterbringung und der Sicherungshaft möglich sein.
In der Begründung findet sich aber kein Wort darüber, welche tatsächlichen Erkenntnisse diese Erweiterung der Eingriffsbefugnisse notwendig machen. Hier bleibt die Landesregierung gefragt, eine entsprechende Begründung zu liefern.
Die Möglichkeiten zur Durchsuchung werden erweitert. Bisher war nach dem Maßregelvollzugsgesetz nur die körperliche Durchsuchung von Insassen erlaubt. Nach dem Gesetzentwurf können nun auch die Räumlichkeiten und persönlicher Besitz eines Insassen durch das Personal der Einrichtung durchsucht werden. Dies ist bereits bei einer schwerwiegenden Störung der Ordnung der Einrichtung möglich – ein weit dehnbarer Begriff. Darunter ließe sich vieles subsumieren, was letztlich die Gefahr von Willkürhandlungen durch das Personal der Einrichtungen erhöhen kann.
Ich könnte weitere Beispiele für die Möglichkeiten von persönlichen Einschränkungen im Vollzug nennen, die aus unserer Sicht zwar nicht von vornherein unsinnig, aber deren Notwendigkeit dennoch bisher kaum bzw. unzureichend begründet wurde.
Entscheidend wird aber letztlich sein, wie das Gesetz tatsächlich umgesetzt wird. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang noch einige Worte sagen. Der Bericht des Europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe – kurz CPT - über seinen Besuch vom 20. November bis 02. Dezember 2005, hinterlässt keinen guten Eindruck vom Maßregelvollzug in Schleswig-Holstein. Das gilt insbesondere in der Einrichtung in Neustadt und auch von der Fachaufsicht des Sozialministeriums. So war eine der Empfehlungen der CPT folgende: „Dem Personal im Psychiatrischen Zentrum Neustadt ist die eindeutige Botschaft zu vermitteln, dass Gewaltanwendung bei der Beschränkung der Freiheit eines gewalttätigen / erregten Patienten sich auf das unbedingt erforderliche Maß beschränken sollte und keine Schläge gerechtfertigt sind.“
Auch aus anderen Quellen haben uns immer wieder – auch aktuellere - Beschwerden über den Umgang mit Patienten aus Neustadt erreicht bzw. schneidet Neustadt im Vergleich mit Einrichtungen anderer Bundesländer schlecht ab. Hier ist das Sozialministerium gefragt, darauf hinzuwirken, dass die Mängel auch tatsächlich abgestellt werden.
Dies sollte auch noch einmal ein Ansatzpunkt für die Beratungen zum Maßregelvollzug im Ausschuss sein.
Selbst ein gutes Maßregelvollzugsgesetz nützte nichts, wenn es in der Realität keine Beachtung fände.“ Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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