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Anke Spoorendonk zu TOP 19 & 35 & 35 - Änderung des Schleswig-holsteinischen Schulgesetzes
PresseinformationKiel, den 12. 7. 2007 Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 19, 34 und 35 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Drs. 16/1486, 16/1487; 16/1500)Das neue Schulgesetz steht unmittelbar vor dem ersten Praxistest, wenn nach den Sommerferiensieben Gemeinschaftsschulen an die Arbeit gehen. Lange hat es gedauert, bis konservativerBildungsdünkel überwunden werden konnte und sich die gemeinsame Beschulung durchsetzte,von der alle Schülerinnen und Schüler profitieren werden. Die Einrichtung vonGemeinschaftsschulen nach skandinavischem Vorbild ist ein großer Fortschritt für die Schulpolitikin Schleswig-Holstein.Das Schulgesetz hat allerdings Kinderkrankheiten, Lücken und an einigen Stellen ist es schlichtund einfach untauglich für die Praxis. Der SSW unterstützt alle Bemühungen aus dem Parlamentheraus, das neue Gesetz zu optimieren. Es geht hier um mehr als um redaktionelle Fehler, sondernum Systemlücken, die jetzt langwierig nachgebessert werden müssen. Das ist umsobedauerlicher, da in Sachen Schulpolitik keine Ruhe einkehrt und stattdessen den Befürworterndes gegliederten Schulsystems in die Hände gespielt wird. 2Ich habe bereits in einer früheren Debatte auf die Blockadehaltung in vielen Kreisen unseresLandes hingewiesen, wo CDU-Mehrheiten mittels der Schulentwicklungsplanung langfristig dieEinrichtung von Gemeinschaftsschulen zu behindern versuchten. Konkret ist der Landrat desKreises Schleswig-Flensburg auf diesen juristischen Taschenspielertrick verfallen, um Initiativenvor Ort zu sabotieren. Ich wiederhole daher: Es ist für uns nicht hinnehmbar, wenn dieSchulentwicklungsplanung gegen den ausgesprochenen Willen der Eltern und auch desSchulträgers in Stellung gebracht wird, obwohl diese gern von der neuen Schulform profitierenwollen, um unter anderem ihre ländlichen Schulstandorte erhalten zu können. Das Motto „KurzeWege für kurze Beine“ kann nur gelten, wenn sich die CDU-Kreisfürsten von ihren liebgewordenen Prinzipien verabschieden. Ich empfehle einen Besuch in Handewitt, wo demGemeinderat nach dem positiven Bescheid aus dem Bildungsministerium, dass dort eineGemeinschaftsschule eingerichtet werden kann, richtiggehend zum Feiern zu Mute war. Dortbegreift man die Chance, die sich aus der Gemeinschaftsschule ergibt und hat auch keine Angstvor notwendigen Investitionen. So positiv kann Schulpolitik aussehen.Die Grünen schlagen nicht nur die Erhaltung bestehender Standorte vor, sondern wollen imSchulgesetz auch die Möglichkeit einbauen, dass Gemeinschaftsschulen ganz neu gegründetwerden können. Ich kann mir momentan nicht vorstellen, wie viele Neugründungen es wirklichgeben sollte, bin aber davon überzeugt, dass wir diese Möglichkeit schaffen sollten.Anders beurteilt der SSW die Forderung nach gebundenen Ganztagsschulen. Ich möchte davorwarnen, den zweiten Schritt vor dem ersten zu machen. Und genau das ist es, was die Grünenfordern. Die pädagogischen Angebote in den offenen Ganztagesschulen am Nachmittagentsprechen noch nicht durchgehend professionellen Standards. Es mag daran liegen, dass dieSchulträger den Kindern nach einem langen Unterrichtstag nicht mehr so viel zumuten mögen, eskann sich aber auch falsche Sparsamkeit hinter diesen Maßnahmen verstecken. Ich möchte hiernicht einem Acht-Stunden-Tag für die Kleinen das Wort reden, denn genau das würde 3Überforderung mit sich bringen und den Kindern die Freude am Entdecken neuerZusammenhänge und dem Lernen vergällen.Aber Ganztagsschule darf keine Kinderbewahranstalt sein. Wir dürfen niemals vergessen, dass dieKinder im Mittelpunkt stehen und dementsprechend professionelle Angebote machen. Wirkommen daher um eine Hauptamtlichkeit bei der Ganztagsbetreuung nicht herum. EinigeSchulen bauen nicht etwa „Hortplätze“ aus, sondern streben eine möglichst kostenneutraleRealisierung an; schließlich haben die Umbauarbeiten für die Nachmittagsbetreuung vielerortsbereits viel Geld verschlungen. Oftmals wird die Arbeit von pädagogischen Laien auf 400 Euro-Basis durchgeführt oder von Ehrenamtlichen aus Sportvereinen mit erledigt. Da eine Fortbildungin der Regel unüblich ist, müssen wir das ändern: für den Nachmittag brauchen wir professionelleBetreuungskräfte mit pädagogischem Know-how, die auch angemessen bezahlt werden.Soll heißen: Der SSW hat sich in der Vergangenheit für die Einführung der offenen Ganztagsschuleausgesprochen. Schon 2004, als das Bildungsministerium eine erste Bestandsaufnahme über dieEinführung von offenen Ganztagsangeboten dem Parlament, vorstellte, haben wirhervorgehoben, dass wir bei dieser Art der Nachmittagsbetreuung ohne die Einstellung vonzusätzlichem sozialpädagogischem Personal den Qualitätsanforderungen der KMK letztlich nichtgerecht werden. Wir meinten damit nicht die Einführung von ganztägigen Schulen. Gemeint istvielmehr, dass Sozialkompetenz, Kreativität und das Erkunden der Welt auch pädagogischorganisiert werden muss. Dieser Ansatz ist uns wichtiger als ein Umsatteln auf das Konzept dergebundenen Ganztagsschule.In einem weiteren Antrag wollen die Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünenherbeiführen, dass die Pflichtstundenzahl für Lehrerinnen und Lehrer an den weiterführendenSchulen neu festgesetzt wird. Der Antrag sieht vor, dass für alle Schularten die gleichenRegelungen gelten. Der SSW unterstützt diese Position. Dabei geht es uns nicht umGleichmacherei, sondern um die Anerkennung gleicher Ansprüche, die aus gleichwertiger Arbeiterwachsen. Mit der Annahme des Antrags setzen wir gleichzeitig ein deutliches Zeichen gegen die 4falsche Hierarchisierung innerhalb der Lehrerschaft, die sich in den letzten Jahren eingeschlichenhat. In der Schule kommt es auf die angemessene pädagogische Vermittlung an, bei der es keineRolle spielt, ob Sechsjährige oder 16jährige unterrichtet werden. Beide Schülergruppen stellenspezifische Ansprüche und denen muss genügt werden. Demzufolge ist es nur folgerichtig, diePflichtstundenzahl unabhängig von der Schulform festzulegen.Seit Vorgestern gibt es nunmehr einen Kompromissvorschlag der Großen Koalition, mit dem wirleben können. Er ist pragmatisch und berücksichtigt die Forderung nach gleichen Regeln für alleSchullaufbahnen. Kritisch sehen wir in diesem Zusammenhang aber, dass nicht allefreiwerdenden Mittel wieder in den Bildungshaushalt zurück fließen. Schule ist eine wichtigeZukunftsinvestition und darf aus Sicht des SSW nicht als Einsparmasse herangezogen werden.