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12.07.07 , 10:41 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 19 & 35 & 35 - Änderung des Schleswig-holsteinischen Schulgesetzes

Presseinformation
Kiel, den 12. 7. 2007 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk
TOP 19, 34 und 35 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Drs. 16/1486, 16/1487; 16/1500)

Das neue Schulgesetz steht unmittelbar vor dem ersten Praxistest, wenn nach den Sommerferien
sieben Gemeinschaftsschulen an die Arbeit gehen. Lange hat es gedauert, bis konservativer
Bildungsdünkel überwunden werden konnte und sich die gemeinsame Beschulung durchsetzte,
von der alle Schülerinnen und Schüler profitieren werden. Die Einrichtung von
Gemeinschaftsschulen nach skandinavischem Vorbild ist ein großer Fortschritt für die Schulpolitik
in Schleswig-Holstein.


Das Schulgesetz hat allerdings Kinderkrankheiten, Lücken und an einigen Stellen ist es schlicht
und einfach untauglich für die Praxis. Der SSW unterstützt alle Bemühungen aus dem Parlament
heraus, das neue Gesetz zu optimieren. Es geht hier um mehr als um redaktionelle Fehler, sondern
um Systemlücken, die jetzt langwierig nachgebessert werden müssen. Das ist umso
bedauerlicher, da in Sachen Schulpolitik keine Ruhe einkehrt und stattdessen den Befürwortern
des gegliederten Schulsystems in die Hände gespielt wird. 2
Ich habe bereits in einer früheren Debatte auf die Blockadehaltung in vielen Kreisen unseres
Landes hingewiesen, wo CDU-Mehrheiten mittels der Schulentwicklungsplanung langfristig die
Einrichtung von Gemeinschaftsschulen zu behindern versuchten. Konkret ist der Landrat des
Kreises Schleswig-Flensburg auf diesen juristischen Taschenspielertrick verfallen, um Initiativen
vor Ort zu sabotieren. Ich wiederhole daher: Es ist für uns nicht hinnehmbar, wenn die
Schulentwicklungsplanung gegen den ausgesprochenen Willen der Eltern und auch des
Schulträgers in Stellung gebracht wird, obwohl diese gern von der neuen Schulform profitieren
wollen, um unter anderem ihre ländlichen Schulstandorte erhalten zu können. Das Motto „Kurze
Wege für kurze Beine“ kann nur gelten, wenn sich die CDU-Kreisfürsten von ihren lieb
gewordenen Prinzipien verabschieden. Ich empfehle einen Besuch in Handewitt, wo dem
Gemeinderat nach dem positiven Bescheid aus dem Bildungsministerium, dass dort eine
Gemeinschaftsschule eingerichtet werden kann, richtiggehend zum Feiern zu Mute war. Dort
begreift man die Chance, die sich aus der Gemeinschaftsschule ergibt und hat auch keine Angst
vor notwendigen Investitionen. So positiv kann Schulpolitik aussehen.


Die Grünen schlagen nicht nur die Erhaltung bestehender Standorte vor, sondern wollen im
Schulgesetz auch die Möglichkeit einbauen, dass Gemeinschaftsschulen ganz neu gegründet
werden können. Ich kann mir momentan nicht vorstellen, wie viele Neugründungen es wirklich
geben sollte, bin aber davon überzeugt, dass wir diese Möglichkeit schaffen sollten.


Anders beurteilt der SSW die Forderung nach gebundenen Ganztagsschulen. Ich möchte davor
warnen, den zweiten Schritt vor dem ersten zu machen. Und genau das ist es, was die Grünen
fordern. Die pädagogischen Angebote in den offenen Ganztagesschulen am Nachmittag
entsprechen noch nicht durchgehend professionellen Standards. Es mag daran liegen, dass die
Schulträger den Kindern nach einem langen Unterrichtstag nicht mehr so viel zumuten mögen, es
kann sich aber auch falsche Sparsamkeit hinter diesen Maßnahmen verstecken. Ich möchte hier
nicht einem Acht-Stunden-Tag für die Kleinen das Wort reden, denn genau das würde 3
Überforderung mit sich bringen und den Kindern die Freude am Entdecken neuer
Zusammenhänge und dem Lernen vergällen.


Aber Ganztagsschule darf keine Kinderbewahranstalt sein. Wir dürfen niemals vergessen, dass die
Kinder im Mittelpunkt stehen und dementsprechend professionelle Angebote machen. Wir
kommen daher um eine Hauptamtlichkeit bei der Ganztagsbetreuung nicht herum. Einige
Schulen bauen nicht etwa „Hortplätze“ aus, sondern streben eine möglichst kostenneutrale
Realisierung an; schließlich haben die Umbauarbeiten für die Nachmittagsbetreuung vielerorts
bereits viel Geld verschlungen. Oftmals wird die Arbeit von pädagogischen Laien auf 400 Euro-
Basis durchgeführt oder von Ehrenamtlichen aus Sportvereinen mit erledigt. Da eine Fortbildung
in der Regel unüblich ist, müssen wir das ändern: für den Nachmittag brauchen wir professionelle
Betreuungskräfte mit pädagogischem Know-how, die auch angemessen bezahlt werden.
Soll heißen: Der SSW hat sich in der Vergangenheit für die Einführung der offenen Ganztagsschule
ausgesprochen. Schon 2004, als das Bildungsministerium eine erste Bestandsaufnahme über die
Einführung von offenen Ganztagsangeboten dem Parlament, vorstellte, haben wir
hervorgehoben, dass wir bei dieser Art der Nachmittagsbetreuung ohne die Einstellung von
zusätzlichem sozialpädagogischem Personal den Qualitätsanforderungen der KMK letztlich nicht
gerecht werden. Wir meinten damit nicht die Einführung von ganztägigen Schulen. Gemeint ist
vielmehr, dass Sozialkompetenz, Kreativität und das Erkunden der Welt auch pädagogisch
organisiert werden muss. Dieser Ansatz ist uns wichtiger als ein Umsatteln auf das Konzept der
gebundenen Ganztagsschule.


In einem weiteren Antrag wollen die Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen
herbeiführen, dass die Pflichtstundenzahl für Lehrerinnen und Lehrer an den weiterführenden
Schulen neu festgesetzt wird. Der Antrag sieht vor, dass für alle Schularten die gleichen
Regelungen gelten. Der SSW unterstützt diese Position. Dabei geht es uns nicht um
Gleichmacherei, sondern um die Anerkennung gleicher Ansprüche, die aus gleichwertiger Arbeit
erwachsen. Mit der Annahme des Antrags setzen wir gleichzeitig ein deutliches Zeichen gegen die 4
falsche Hierarchisierung innerhalb der Lehrerschaft, die sich in den letzten Jahren eingeschlichen
hat. In der Schule kommt es auf die angemessene pädagogische Vermittlung an, bei der es keine
Rolle spielt, ob Sechsjährige oder 16jährige unterrichtet werden. Beide Schülergruppen stellen
spezifische Ansprüche und denen muss genügt werden. Demzufolge ist es nur folgerichtig, die
Pflichtstundenzahl unabhängig von der Schulform festzulegen.


Seit Vorgestern gibt es nunmehr einen Kompromissvorschlag der Großen Koalition, mit dem wir
leben können. Er ist pragmatisch und berücksichtigt die Forderung nach gleichen Regeln für alle
Schullaufbahnen. Kritisch sehen wir in diesem Zusammenhang aber, dass nicht alle
freiwerdenden Mittel wieder in den Bildungshaushalt zurück fließen. Schule ist eine wichtige
Zukunftsinvestition und darf aus Sicht des SSW nicht als Einsparmasse herangezogen werden.

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