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12.07.07 , 12:48 Uhr
B 90/Grüne

Karl-Martin Hentschel zum Landesverfassungsgericht

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 6: Landesverfassungsgerichtsgesetz Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Dazu sagt der Vorsitzende Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefax: 0431/988-1501 Karl-Martin Hentschel: Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de

Nr. 323.07 / 12.07.2007


Wir wahren unsere Verfassung selbst
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,
was lange währt, wird endlich gut. Das ist die Hauptbotschaft für diese erste Lesung des Landesverfassungsgerichtsgesetzes.
Jahrelang haben wir Grünen uns um die Einrichtung eines Landesverfassungsgerichts bemüht. Schleswig-Holstein war bisher das einzige Bundesland ohne ein solches Ge- richt, was dazu führte, dass verfassungsrechtliche Streitigkeiten unseres Landes beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ausgetragen wurden und werden. Die Begeis- terung der dortigen RichterInnen über diese Extra-Aufträge hat sich erfahrungsgemäß in Grenzen halten. Die Verfahren haben sich in die Länge gezogen, wir alle haben das noch in Erinnerung.
Ich freue mich, dass die Fraktionen des Landtags den Antrag gemeinsam einbringen.
Wir sind uns einig, dass es eine kostengünstige Lösung geben soll. Deshalb werden die RichterInnen nebenamtlich tätig und nur bei Bedarf zusammentreten. Ich freue mich auch, dass die beiden Regierungsfraktionen sich auf den Standort Schleswig ge- einigt haben. Auf Grund der Konzentration der Landesgerichtsbarkeit in Schleswig bie- tet Schleswig auch nach unserer Auffassung die besten Vorraussetzungen. Wir haben diesen Antrag auch mit unterzeichnet, weil wir die Botschaft, die von einem interfrakti- onellen Antrag ausgeht, hier für wichtig halten.
1/2 Über die Details werden wir uns nach der Anhörung im Ausschuss sicher noch aus- führlich unterhalten können. Ich möchte deshalb an dieser Stelle nur einen Punkt an- sprechen, der für uns noch nicht abschließend geklärt ist: Das ist die Anbindung an ein anderes Gericht.
Aus meiner Sicht gibt es gute Gründe, das Landesverfassungsgericht beim Oberver- waltungsgericht anzusiedeln, wie es in dem Entwurf vorgeschlagen wird. Dazu zählt vor allem der pragmatische Grund der freistehenden Räume. Es gibt aber ebenso gute Gründe, es beim Oberlandesgericht anzudocken, wie es in einigen Bundesländern ebenfalls praktiziert wird. Für letzteres spricht
1. die Ästhetik und Repräsentativität von Gebäude und Räumlichkeiten. Damit würde die Bedeutung des Gerichts, das immerhin die Verfassung hüten soll, durch seine Ar- chitektur unterstrichen. 2. die Größe des Gerichts, die es erleichtert, bei dem voraussichtlich unregelmäßigen Arbeitsanfall einen Ressourcenausgleich sicherzustellen. 3. die Erfahrung des OLG mit ähnlichen "Anhängseln" wie dem Anwaltsgerichtshof und dem Richterdienstgericht.
Ich bin sicher, dass wir diese Fragen im Ausschuss nach der Anhörung ergebnisoffen und konstruktiv beraten können. Ich unterstütze die Überweisung in den Innen- und Rechtsausschuss.
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