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Lars Harms zu TOP 49 - Patientenverfügungen
PresseinformationKiel, den 13.07.2007 Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 49 Patientenverfügung (Drs. 16/1464)Ich möchte mich für den SSW für den Bericht der Landesregierung bedanken. Den Reden meinerVorredner, dass das Thema nicht für eine harte politische Auseinandersetzung geeignet ist, kannich mich nur anschließen.Die Unterschiede der im Bericht vorgebrachten Vorschläge zur Umsetzung der Patienten-verfügungen sind nicht so groß wie vermutet. Es ist aber schon jetzt verabredet, dass ohneFraktionsdisziplin im Bundestag in abgestimmt werden wird. Hintergrund ist, dass der BereichPatientenverfügung auch sehr stark den Bereich des Einzelnen über seine Lebensvorstellung undden Bereich der Sterbehilfe berührt.Das Thema Patientenverfügung betrifft alle und ist deshalb auch im Koalitionsvertrag derCDU/CSU und der SPD im Bund wieder zu finden. Dort steht ganz deutlich, was wichtig ist fürden Einzelnen: Nämlich die Informations- und Beteiligungsrechte der Patientinnen undPatienten ausbauen, Transparenz zu erhöhen und die Rechtssicherheit von Patienten- 2verfügungen zu stärken. Deshalb ist eine gesetzliche Absicherung der Patientenverfügungnotwendig. Hintergrund ist die derzeitige Verunsicherung der Menschen, die einePatientenverfügung bereits gemacht haben und deren Angst, dass diese nicht umgesetzt wird.Die Wünsche des Einzelnen sind zu respektieren und von allen umzusetzen. Zur Zeit wird bei derDiskussion über die Patientenverfügung gefordert, dass die Verfasser, ihren Wunsch mindestensalle zwei Jahre bestätigen müssen und auch nachzuweisen haben, dass sie über die Tragweiteeiner derartigen Verfügung durch einen Notar oder Arzt belehrt worden sind.Immer mehr Menschen beschäftigen sich mit diesem Thema und jeder, der einmal einenMenschen am Ende seines Lebens begleitet hat, muss manchmal die Notwendigkeit derartigerVerfügungen feststellen. Die Vorstellung vieler, auch in Schleswig-Holstein ist, dass sie ihrLebensende auf einer Intensivstation verbringen werden. Auch die heutige Möglichkeit derkünstlichen Ernährung nährt die Vorstellung des „Hinauszögerns“ des Lebens und Sterben durchkünstliche Ernährung. Die Möglichkeit der künstlichen Magensonde hat schon sehr vieleMenschen gerettet, aber sie eröffnet, wie viele andere Dinge in der Medizin auch, einemöglicherweise nicht gewollte Lebensverlängerung. Dieser Eingriff ist heute ohne größeresRisiko für den Patienten durch zu führen. Diese Möglichkeit ist ein Grund für ein so genannteslängeres „Überleben“.Der Bereich Patientenverfügung berührt sofort und unmittelbar auch den Bereich Sterbehilfeund dies ist gerade in Bundesrepublik ein sehr sensibler Bereich. Aus diesem Grunde hat sichauch die Enquete-Kommission „Ethik und Recht der modernen Medizin“ des deutschenBundestages damit befasst.Aber sollte hier nicht lieber jeder Betroffene selbst entscheiden können, anstatt, dass anderedieses für jemanden tun? Es wäre für viele hilfreich, wenn es in Zukunft eine gesetzlicheNormierung gibt, denn die zurzeit bestehenden Unsicherheiten sind schon aus den 3verschiedenen Formulierungen der zurzeit vorgeschlagenen Regelungen erkennbar. Dieseformellen Probleme kann man dem Bericht der Landesregierung entnehmen.Erwähnenswert und von Wichtigkeit ist meines Erachtens der Bereich der bindenden Wirkungder Patientenverfügung und dass diese nur bei offensichtlicher Willensänderung des Patientenverändert werden muss. Es sollten also die Patientenverfügungen frei davon sein, dass sie inmehr oder weniger regelmäßigen Abständen einer Überprüfung unterzogen werden müssen.Sondern sollte es eher dahin gehen, dass eine Patientenverfügung Bestand haben sollte, egalwann sie gemacht wurde oder wie jung der Mensch war, als er die Patientenverfügung erstellthat. Die zur Zeit geforderte zweijährige Prüfung durch den Betroffenen ist nicht immerdurchführbar und niemand wird sich alle zwei Jahre von neuem mit der Patientenverfügungbeschäftigen wollen – das entspricht nicht Lebenswirklichkeit. Im Übrigen kann man auch ohneHilfe mit 18 Jahren sein Testament machen, welches bis zu jedem Alter weiter gilt.Für den SSW ist es der Patientenwille, der hier beachtet werden muss und es gibt aber auch beiuns in der Partei unterschiedliche Haltungen zur anstehenden Regelung.Nun aber zu den verschiedenen Anträgen, die in den Bundestag eingebracht werden.Unabhängig von der Parteizugehörigkeit sind von verschiedenen Gruppen Vorschlägeunterbreitet worden. Wobei der erste Vorschlag der Gruppe um den Abgeordneten Stünker derist, der unseren Vorstellungen am nächsten kommt, bzw. so ist, wie wir es uns auch vorstellenkönnen. In diesem gibt es nicht die bereits angesprochene Aktualisierungspflicht, sondern diePatientenverfügung ist jederzeit formlos kündbar. Was aber ausschlaggebender ist, ist der ersteSpiegelstrich in der Aufzählung. Dass es nämlich keine Begrenzung der Reichweite derPatientenverfügung gibt, unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung. Und eben das ist es,diese Begrenzung der Reichweite, was es an den anderen Vorschlägen zu kritisieren gibt. 4Denn was genau ist eine „irreversible Grunderkrankung“? Natürlich weiß ich, dass irreversibelnicht umkehrbar heißt, aber wer entscheidet eben dieses? In dem Vorschlag der Gruppe um denAbgeordneten Bosbach sind es Erkrankungen, die trotz Behandlung einen tödlichen Verlaufnehmen werden. Es geht hier nicht nur darum, durch Patientenverfügungen die aktiveSterbehilfe zu legalisieren, sondern es geht auch darum, Leiden zu verringern. Zumindest wäredies mein persönliches Verständnis in Bezug zu Patientenverfügungen.Uns allen hier ist sicherlich noch das Leiden der Terry Shivo in den USA in guter Erinnerung. Soetwas gilt es in Deutschland zu verhindern und dafür sind Patientenverfügungen der richtigeWeg. Ein anderer Fall, der ebenfalls dafür spricht, ist das Geschehen um eine 86jährige Frau ausBerlin, die im Koma lag und eine glasklare Patientenverfügung, wie die Anwältin sagte, hatte. Siewurde aber dennoch künstlich am Leben gehalten, so lange bis sie sich wund gelegen hatte. Undall das gegen ihren ausdrücklichen Willen, denn die Frau hatte ihre Patientenverfügung immerwieder aktualisiert und festgeschrieben.Diese Frau ist lediglich eine von rund neun Millionen Deutschen, die per Patientenverfügungerklärt haben, wie sie im Krankheitsfalle behandelt werden wollen, sofern sie nicht mehr in derLage wären, für sich selbst zu sprechen. Und damit sie auch ausschließen können, gegen ihreneigenen Willen von Apparaten der Hochgerätemedizin am Leben gehalten zu werden. Man darfin diesem Zusammenhang nicht vergessen, dass der Bundesgerichtshof im Jahr 2003 bereits einUrteil dazu verkündet hat, welches aussagt, dass sich Ärzte an Patientenverfügungen –obmündlich oder schriftlich – zu halten haben. Der Bundesgerichtshof geht sogar so weit, dasswenn sie sich nicht daran halten, sich die Ärzte der Körperverletzung strafbar machen.Was aber unter allen Umständen gilt ist, wie bereits gesagt, der eigene Wille des Patienten, derVorrang haben sollte. Denn wenn ich lese, dass im zweiten Vorschlag aufgeführt ist, dass einberatenes Konzil hinzugezogen werden soll, um festzustellen, ob die Beendigung derlebenserhaltenden Maßnahmen tatsächlich dem Willen des Patienten entspricht, komme ich zu 5dem Schluss, das es dann doch eigentlich keine wirkliche Patientenverfügung ist. Denn ichbetone es noch mal, es ist die Autonomie jedes einzelnen Menschen, die im Vordergrund stehensoll.Im Bericht wird zu Recht darauf hingewiesen, dass eine Ausarbeitung der rechtlichenRegelungen zu den Patientenverfügungen eng mit der Sterbebegleitung verknüpft ist. Dennähnlich wie bei dem Thema „Palliativmedizin und Hospizversorgung“ sollten auch beim ThemaPatientenverfügung Verbände und kirchliche Verbände mit in den Prozess einbezogen werden.Da nur so auch eventuelle religiöse Einwände berücksichtigt werden können.Wir werden dem Verlauf der Diskussion auf Bundesebene weiter mit Interesse begleiten undwerden das Gesetzgebungsverfahren verfolgen, ob und wie hier tatsächlich Fortschritte gemachtwerden. Das Wichtige wäre hierbei, dass wir klare Regelungen bekommen, damit im Fall desFalles Unklarheiten und Unsicherheiten weitgehend ausgeschlossen werden.