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13.07.07 , 10:16 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 49 - Patientenverfügungen

Presseinformation
Kiel, den 13.07.2007 Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms


TOP 49 Patientenverfügung (Drs. 16/1464)

Ich möchte mich für den SSW für den Bericht der Landesregierung bedanken. Den Reden meiner
Vorredner, dass das Thema nicht für eine harte politische Auseinandersetzung geeignet ist, kann
ich mich nur anschließen.


Die Unterschiede der im Bericht vorgebrachten Vorschläge zur Umsetzung der Patienten-
verfügungen sind nicht so groß wie vermutet. Es ist aber schon jetzt verabredet, dass ohne
Fraktionsdisziplin im Bundestag in abgestimmt werden wird. Hintergrund ist, dass der Bereich
Patientenverfügung auch sehr stark den Bereich des Einzelnen über seine Lebensvorstellung und
den Bereich der Sterbehilfe berührt.


Das Thema Patientenverfügung betrifft alle und ist deshalb auch im Koalitionsvertrag der
CDU/CSU und der SPD im Bund wieder zu finden. Dort steht ganz deutlich, was wichtig ist für
den Einzelnen: Nämlich die Informations- und Beteiligungsrechte der Patientinnen und
Patienten ausbauen, Transparenz zu erhöhen und die Rechtssicherheit von Patienten- 2
verfügungen zu stärken. Deshalb ist eine gesetzliche Absicherung der Patientenverfügung
notwendig. Hintergrund ist die derzeitige Verunsicherung der Menschen, die eine
Patientenverfügung bereits gemacht haben und deren Angst, dass diese nicht umgesetzt wird.
Die Wünsche des Einzelnen sind zu respektieren und von allen umzusetzen. Zur Zeit wird bei der
Diskussion über die Patientenverfügung gefordert, dass die Verfasser, ihren Wunsch mindestens
alle zwei Jahre bestätigen müssen und auch nachzuweisen haben, dass sie über die Tragweite
einer derartigen Verfügung durch einen Notar oder Arzt belehrt worden sind.


Immer mehr Menschen beschäftigen sich mit diesem Thema und jeder, der einmal einen
Menschen am Ende seines Lebens begleitet hat, muss manchmal die Notwendigkeit derartiger
Verfügungen feststellen. Die Vorstellung vieler, auch in Schleswig-Holstein ist, dass sie ihr
Lebensende auf einer Intensivstation verbringen werden. Auch die heutige Möglichkeit der
künstlichen Ernährung nährt die Vorstellung des „Hinauszögerns“ des Lebens und Sterben durch
künstliche Ernährung. Die Möglichkeit der künstlichen Magensonde hat schon sehr viele
Menschen gerettet, aber sie eröffnet, wie viele andere Dinge in der Medizin auch, eine
möglicherweise nicht gewollte Lebensverlängerung. Dieser Eingriff ist heute ohne größeres
Risiko für den Patienten durch zu führen. Diese Möglichkeit ist ein Grund für ein so genanntes
längeres „Überleben“.


Der Bereich Patientenverfügung berührt sofort und unmittelbar auch den Bereich Sterbehilfe
und dies ist gerade in Bundesrepublik ein sehr sensibler Bereich. Aus diesem Grunde hat sich
auch die Enquete-Kommission „Ethik und Recht der modernen Medizin“ des deutschen
Bundestages damit befasst.


Aber sollte hier nicht lieber jeder Betroffene selbst entscheiden können, anstatt, dass andere
dieses für jemanden tun? Es wäre für viele hilfreich, wenn es in Zukunft eine gesetzliche
Normierung gibt, denn die zurzeit bestehenden Unsicherheiten sind schon aus den 3
verschiedenen Formulierungen der zurzeit vorgeschlagenen Regelungen erkennbar. Diese
formellen Probleme kann man dem Bericht der Landesregierung entnehmen.


Erwähnenswert und von Wichtigkeit ist meines Erachtens der Bereich der bindenden Wirkung
der Patientenverfügung und dass diese nur bei offensichtlicher Willensänderung des Patienten
verändert werden muss. Es sollten also die Patientenverfügungen frei davon sein, dass sie in
mehr oder weniger regelmäßigen Abständen einer Überprüfung unterzogen werden müssen.
Sondern sollte es eher dahin gehen, dass eine Patientenverfügung Bestand haben sollte, egal
wann sie gemacht wurde oder wie jung der Mensch war, als er die Patientenverfügung erstellt
hat. Die zur Zeit geforderte zweijährige Prüfung durch den Betroffenen ist nicht immer
durchführbar und niemand wird sich alle zwei Jahre von neuem mit der Patientenverfügung
beschäftigen wollen – das entspricht nicht Lebenswirklichkeit. Im Übrigen kann man auch ohne
Hilfe mit 18 Jahren sein Testament machen, welches bis zu jedem Alter weiter gilt.


Für den SSW ist es der Patientenwille, der hier beachtet werden muss und es gibt aber auch bei
uns in der Partei unterschiedliche Haltungen zur anstehenden Regelung.


Nun aber zu den verschiedenen Anträgen, die in den Bundestag eingebracht werden.
Unabhängig von der Parteizugehörigkeit sind von verschiedenen Gruppen Vorschläge
unterbreitet worden. Wobei der erste Vorschlag der Gruppe um den Abgeordneten Stünker der
ist, der unseren Vorstellungen am nächsten kommt, bzw. so ist, wie wir es uns auch vorstellen
können. In diesem gibt es nicht die bereits angesprochene Aktualisierungspflicht, sondern die
Patientenverfügung ist jederzeit formlos kündbar. Was aber ausschlaggebender ist, ist der erste
Spiegelstrich in der Aufzählung. Dass es nämlich keine Begrenzung der Reichweite der
Patientenverfügung gibt, unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung. Und eben das ist es,
diese Begrenzung der Reichweite, was es an den anderen Vorschlägen zu kritisieren gibt. 4
Denn was genau ist eine „irreversible Grunderkrankung“? Natürlich weiß ich, dass irreversibel
nicht umkehrbar heißt, aber wer entscheidet eben dieses? In dem Vorschlag der Gruppe um den
Abgeordneten Bosbach sind es Erkrankungen, die trotz Behandlung einen tödlichen Verlauf
nehmen werden. Es geht hier nicht nur darum, durch Patientenverfügungen die aktive
Sterbehilfe zu legalisieren, sondern es geht auch darum, Leiden zu verringern. Zumindest wäre
dies mein persönliches Verständnis in Bezug zu Patientenverfügungen.


Uns allen hier ist sicherlich noch das Leiden der Terry Shivo in den USA in guter Erinnerung. So
etwas gilt es in Deutschland zu verhindern und dafür sind Patientenverfügungen der richtige
Weg. Ein anderer Fall, der ebenfalls dafür spricht, ist das Geschehen um eine 86jährige Frau aus
Berlin, die im Koma lag und eine glasklare Patientenverfügung, wie die Anwältin sagte, hatte. Sie
wurde aber dennoch künstlich am Leben gehalten, so lange bis sie sich wund gelegen hatte. Und
all das gegen ihren ausdrücklichen Willen, denn die Frau hatte ihre Patientenverfügung immer
wieder aktualisiert und festgeschrieben.


Diese Frau ist lediglich eine von rund neun Millionen Deutschen, die per Patientenverfügung
erklärt haben, wie sie im Krankheitsfalle behandelt werden wollen, sofern sie nicht mehr in der
Lage wären, für sich selbst zu sprechen. Und damit sie auch ausschließen können, gegen ihren
eigenen Willen von Apparaten der Hochgerätemedizin am Leben gehalten zu werden. Man darf
in diesem Zusammenhang nicht vergessen, dass der Bundesgerichtshof im Jahr 2003 bereits ein
Urteil dazu verkündet hat, welches aussagt, dass sich Ärzte an Patientenverfügungen –ob
mündlich oder schriftlich – zu halten haben. Der Bundesgerichtshof geht sogar so weit, dass
wenn sie sich nicht daran halten, sich die Ärzte der Körperverletzung strafbar machen.


Was aber unter allen Umständen gilt ist, wie bereits gesagt, der eigene Wille des Patienten, der
Vorrang haben sollte. Denn wenn ich lese, dass im zweiten Vorschlag aufgeführt ist, dass ein
beratenes Konzil hinzugezogen werden soll, um festzustellen, ob die Beendigung der
lebenserhaltenden Maßnahmen tatsächlich dem Willen des Patienten entspricht, komme ich zu 5
dem Schluss, das es dann doch eigentlich keine wirkliche Patientenverfügung ist. Denn ich
betone es noch mal, es ist die Autonomie jedes einzelnen Menschen, die im Vordergrund stehen
soll.


Im Bericht wird zu Recht darauf hingewiesen, dass eine Ausarbeitung der rechtlichen
Regelungen zu den Patientenverfügungen eng mit der Sterbebegleitung verknüpft ist. Denn
ähnlich wie bei dem Thema „Palliativmedizin und Hospizversorgung“ sollten auch beim Thema
Patientenverfügung Verbände und kirchliche Verbände mit in den Prozess einbezogen werden.
Da nur so auch eventuelle religiöse Einwände berücksichtigt werden können.
Wir werden dem Verlauf der Diskussion auf Bundesebene weiter mit Interesse begleiten und
werden das Gesetzgebungsverfahren verfolgen, ob und wie hier tatsächlich Fortschritte gemacht
werden. Das Wichtige wäre hierbei, dass wir klare Regelungen bekommen, damit im Fall des
Falles Unklarheiten und Unsicherheiten weitgehend ausgeschlossen werden.

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