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26.07.07 , 13:29 Uhr
B 90/Grüne

Karl-Martin Hentschel zum Urteil über die Kreisgebietsreform

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
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Nr. 343.07 / 26.07.2007

Dilettantismus hat keine Chance
Zum heutigen Urteil des mecklenburgischen Landesverfassungsgerichts zur dort geplanten Kreisgebietsreform erklärt der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Karl-Martin Hentschel:
Ohne eine Reform der Kommunen und ein schlüssiges Gesamtkonzept ist eine Verwaltungs- reform nicht verfassungsgemäß.
Eine Kreisgebietsreform ist nur dann verfassungsgemäß, wenn sie Teil eines Gesamtkon- zeptes zur Reform der Verwaltung ist. Dies setzt voraus:
1. Eine Reform der Kommunalverwaltungen (Amtsgemeinden), die es ermöglicht, wesentli- che Aufgaben der heutigen Kreise auf die Gemeinden zu übertragen.
2. Eine Konzentration der restlichen Aufgaben der Kreise in den Regionen zusammen mit den regionalen Landesaufgaben.
Das Urteil aus Mecklenburg-Vorpommern macht deutlich, dass bei der Bildung von Regionen die praktische Organisation der regionalen Selbstverwaltung eine entscheidende Rolle spie- len muss. Die Größe der Region, an welchem Ort der Regionstag sitzen wird, wie der Ta- gungsrhythmus aussehen muss, damit EhrenamtlerInnen in der Lage sind, die Aufgaben zu übernehmen – diese Fragen müssen vorab geklärt werden. Auch die Organisation der Aus- schüsse und die Kommunikation über E-Mail und Internet müssen so optimiert werden, damit die Belastung für ehrenamtlich Tätige nicht höher wird als in den heutigen Kreistagen.
Alle die glauben, dass das Thema jetzt von Tisch sei, haben das Problem nicht zu Ende ge- dacht. Nach wie vor ist die Modernisierung und Reform der Verwaltung dringend notwendig.
Die Grüne Landtagsfraktion wird eine Expertise zur Frage der regionalen Selbstverwaltung in Auftrag zu geben, um den neuen Anforderungen an eine Verwaltungsstrukturreform, die auf- grund des Gerichtsurteils entstanden sind, zu entsprechen.


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