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20.08.07 , 13:12 Uhr
B 90/Grüne

Karl-Martin Hentschel und Angelika Birk zur Einführung einer Quote in das Wahlgesetz

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Stellv. Pressesprecher Dr. Jörg Nickel Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
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Nr. 354.07 / 17.08.2007

Die Hälfte des Himmels – die Hälfte an der Förde
Die Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen legt einen Entwurf zur Änderung des Wahl- gesetzes zur Landtagswahl vor, in dem die Einführung einer 50 Prozent-Quote bei der Listenaufstellung vorgesehen ist. Dazu erklären die frauenpolitische Sprecherin der Frak- tion Bündnis 90/Die Grünen, Angelika Birk, und der Fraktionsvorsitzende Karl-Martin Hentschel:
Die Einführung der Quote ist ein Erfolgsmodell. Überall, wo sie eingeführt wurde, hat dies zu einer deutlich besseren Repräsentanz von Frauen in Entscheidungsgremien geführt. Dies gilt sowohl in politischen Parteien, im öffentlichen Dienst wie in den Parlamenten.
Deshalb schlagen wir die Einführung der weichen Quotierung bei der Aufstellung von Lis- ten für die Landtagswahlen in Schleswig-Holstein vor. Dabei werden die Plätze auf einer Landesliste jeweils abwechselnd an Frauen und Männer vergeben. Wenn keine Kandida- tIn des jeweils bevorrechtigten Geschlechtes kandidiert, kann der Platz auch an eine KandidatIn des anderen Geschlechtes vergeben werden.
Wir sind sicher, dass diese Regelung schnell zu einer weitgehend ausgeglichenen Rep- räsentanz der beiden Geschlechter im Parlament führen wird. Auch wenn Politik durch Frauen nicht automatisch bessere Politik ist, so wird der höhere Frauenanteil nach unse- rer Überzeugung dazu führen, dass der politische Diskurs in den Fraktionen und in den Parlamentsgremien verändert wird.


1/3 Männer und Frauen sind in Deutschland seit Inkrafttreten des Grundgesetzes im Jahr 1949 gleichberechtigt. Trotzdem sind 58 Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes Frauen in wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und politischen Entscheidungsgremien immer noch unterrepräsentiert.
Seit den 80er Jahren wird dieses Problem erkannt. Die ersten verbindlichen Quoten wur- den 1979 bei den Grünen eingeführt. Mit Erfolg: In keiner anderen Partei haben und hat- ten so viele Frauen Ämter und Mandate inne: vom Kreisvorsitz bis zur Ministerin auf Bundesebene.
Diese Quoten und die damit verbundene öffentliche Diskussion führten dazu, dass sich in den Parlamenten der Frauenanteil vervielfachte. In Schleswig-Holstein stieg der Frauen- anteil im Landtag, der bis Ende der 70er Jahre immer unter 10 Prozent lag, kontinuierlich bis auf 38,7 Prozent bei der Wahl 1996 an. Seitdem aber sinkt er wieder und liegt jetzt mit 30,4 Prozent auf dem niedrigsten Wert seit 15 Jahren.
Die SPD hat seit 1988 eine Frauenquote von 40 Prozent für alle Mandate und Parteiäm- ter beschlossen.
Die CDU hat seit 1996 ein unverbindliches Frauenquorum, nachdem eine Quotenrege- lung 1994 gescheitert war. In der Realität funktioniert diese freiwillige Regelung nicht. Die CDU hat in Schleswig-Holstein lediglich sieben Frauen in ihrer 30-köpfigen Fraktion.
Die von uns vorgelegte Wahlgesetznovelle basiert auf der Ergänzung des Grundgeset- zes im Rahmen der Verfassungsreform von 1994. Seitdem lautet der neue Artikel 3 Ab- satz 2 Satz 2: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Dieser Artikel beinhaltet den ausdrücklichen Auftrag an den Staat, die Gleichberechti- gung der Geschlechter durchzusetzen und die Lebensverhältnisse zwischen Männern und Frauen tatsächlich anzugleichen.
Angesichts der weitgehend rechtlichen Gleichstellung von Frauen und Männern richtet sich der staatliche Auftrag aus Art. 3 Abs. 2 heute vor allem darauf, faktische, nicht zu- letzt strukturelle Benachteiligungen von Frauen zu beseitigen, die sich in der seit Jahren anhaltenden Unterrepräsentanz von weiblichen Abgeordneten in den Parlamenten mani- festiert.
Dass strukturelle Benachteiligungen für Frauen in den politischen Parteien tatsächlich bestehen, zeigt sich an ihrer mangelnden Repräsentanz im Deutschen Bundestag (zur Zeit 31,6 Prozent) und im Landtag trotz der geschlechtsspezifischen Fördermaßnahmen in den Statuten der Parteien. Im öffentlichen Dienst und an den Hochschulen hat die Grundgesetzergänzung dazu ge- führt, dass die Bevorzugung von Frauen bei gleicher Qualifikation selbstverständliche Rechtslage – wenn auch nicht immer Praxis – geworden ist. Der Frauenanteil in Füh- rungspositionen steigt langsam aber kontinuierlich.
Frankreich hat eine Quotierung von Wahllisten bereits 2001 eingeführt, die allerdings wegen des Direktwahlsystems nicht bei nationalen Wahlen gilt.
Spanien hat im März dieses Jahres ein weit reichendes Gleichberechtigungsgesetz ver- abschiedet. Darin wird eine verpflichtende Frauenquote für die Kandidatenlisten bei Wah- len eingeführt. 40 bis 60 Prozent der KandidatInnen für Parlaments-, Regional und Kommunalwahlen müssen weiblich sein. Weder Frauen noch Männer dürfen mehr als 60 Prozent der BewerberInnen stellen. Im spanischen Parlament beträgt der Frauenanteil derzeit 36 Prozent. Auch an Hochschulen soll der Frauenanteil künftig mindestens 40 Prozent betragen. Unternehmen mit mehr als 250 MitarbeiterInnen gibt das Gesetz auf, in Tarifgesprächen mit den Gewerkschaften spezielle Maßnahmen zur Frauenförderung auszuhandeln. Vorgesehen ist, dass in acht Jahren mindestens 40 Prozent der Vor- standsmitglieder in den spanischen Unternehmen weiblich sein sollen. Die Abgeordneten der oppositionellen Volkspartei enthielten sich der Stimme, die übrigen stimmten dem Gesetz zu.
In Norwegen müssen aufgrund eines Gesetzes 40 Prozent der Aufsichtsratsposten weib- lich sein. Vorher hatte das norwegische Parlament den börsennotierten Aktiengesell- schaften (AGs) drei Jahre Zeit gegeben, freiwillig dafür zu sorgen, dass dieses Ziel er- reicht wurde, was nicht gelang. Anfang 2006 sorgt ein Gesetz für die verbindliche Quote und als Sanktionen sind empfindliche Geldbußen bis hin zu Firmenschließungen vorge- sehen.
Auf Bundesebene haben Bündnis 90/Die Grünen im Mai einen Antrag in den Bundestag eingebracht, der eine Frauenquote von 40 Prozent für Aufsichtsräte in Deutschland vor- sieht, die bis 2012 erfüllt sein muss. Der Frauenanteil in deutschen Aufsichtsräten ist bis- her lächerlich gering, er liegt bei 7,5 Prozent und ist nahezu ausschließlich der Arbeit- nehmervertretung zu verdanken. Das behindert Innovation in der Wirtschaft ebenso wie die Gleichstellung von Frauen.

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