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30.08.07 , 14:57 Uhr
B 90/Grüne

Detlef Matthiessen zum Gammelfleischskandal: Hinweisgeber schützen

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
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Nr. 358.07 / 30.08.2007


Gammelfleisch: besserer Schutz für Hi nweisgeber Zum neuen Gammelfleischskandal erklärt der verbraucherschutzpolitische Sprecher der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Detlef Matthiessen:
Wieder einmal ist ein gravierender Verstoß gegen lebensmittelrechtliche Bestimmu ngen durch Hinweise von Beschäftigten aufgedeckt worden . Das schnelle Geständnis des T ä- ters deutet darauf hin, dass hier mit klarem Unrechtsbewusstsein gehandelt wurde, dass die Umstände sehr eindeutig als rechtswidrig erkennbar waren.
Der Hinweisgeber, ein Lastwagenfahrer, hat möglicherweise die gesundheitliche Gefäh r- dung zahlreicher Menschen verhindert. Er hat sich mit seinem verantwortlichen Verhalten zu einem Helden des All tags gemacht.
Was immer noch fehlt, ist ein besonderer Kündigungsschutz für Hinweisgeber. Hier fo r- dern wir gesetzgeberisches Handeln. Allzu oft vermeiden Beschäftigte Ärger und verhi n- dern so die notwendige Aufdeckung. Oft rutschen Täter und Beobachter in e ine Kumpa- nei Wegsehens und des Schweigens und später mitunter auch des mittelbaren und s o- gar unmittelbaren Handelns.
Daher sollten Hinweisgeber einen verbesserten Kündigungsschutz genießen. Die Mö g- lichkeit einer außeramtlichen, anonymen Entgegennahme von Hinweisen analog zum Korruptionsbeauftragten sollte auch im Lebensmittelbereich geschaffen werden.
Der Verbringungsnachweis für Fleisch, das nicht zum menschlichen Verzehr geeignet ist sollte verschärft werden. In dem vorliegenden Fall, in den auch ein sch leswig- holsteinischer Betrieb verwickelt war, hat dieser Betrieb die Ware offenbar korrekt als Tierfutter deklariert. Der Empfänger sollte in Zukunft nur ein zugelassener Tierfutterb e- trieb sein, der Empfang ist zu bestätigen und vom Versender zu dokumentie ren. Untaug- liches verworfenes Fleisch sollte in Zukunft grundsätzlich sofort eingefärbt we rden.
Es muss gesetzgeberisch und im Vollzug konsequenter gehandelt werden.

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