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Monika Heinold zur Förderung freier Schulen: Keine Verarmung der Bildungslandschaft
Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Telefax: 0431/988-1501 Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 364.07 / 04.09.2007Keine Verarmung der Bildungslandschaft! Schulen in freier Trägerschaft müssen abgesichert werden.In der heutigen Pressekonferenz zur Vorstellung eines Änderungsantrags zum Schulgesetz erklärt Monika Heinold, finanzpolitische Sprecherin der Landtagsfrakti- on Bündnis 90/Die Grünen:Schulen in freier Trägerschaft bereichern das Bildungsangebot in Schleswig- Holstein. Durch die Weiterentwicklung pädagogischer Konzepte und die Erprobung neuer Unterrichtsformen erhalten die staatlichen Schulen didaktischen Input. Freie Schulen erfüllen damit auch eine Vorbildfunktion und wirken an der Weiterent- wicklulng des Bildungswesens mit.Die finanziellen Belastungen für die Schulen in freier Trägerschaft waren bereits in der Vergangenheit hoch. Sie können nicht weiter steigen, ohne diese Schulen in ihrer Existenz zu gefährden. Aufgrund der Kürzungen bei den Beamtenbezügen wird in Zukunft eine Kürzung der Zuschüsse an die freien Schulen zu erwarten sein. Dies ergibt sich aus der Koppelung der Zuschüsse für freie Schulen an die Landesausga- ben für staatliche Schulen – und letztere bestehen überwiegend aus Beamtenbezü- gen. Das kann das Aus für viele Waldorfschulen und andere freie Schulen bedeuten.Die deutschen Schulen in freier Trägerschaft erhalten in der Regel als öffentliche Förderung pro SchülerIn 80 Prozent des Betrages, den das Land pro SchülerIn ei ner staatlichen Schule ausgibt. Investitionskosten werden nur als freiwillige Leistung bezuschusst. Diese Unterdeckung der Schulen wird durch Schulgebühren, ehren- amtliches Engagement und die im Vergleich zu staatlichen Schulen geringeren Leh- rergehälter aufgefangen. Pro Jahr ergibt sich hieraus eine Ersparnis von 7,3 Millio- nen Euro für das Land. Umgekehrt bedeutet dies: Würden die privaten Schulen schließen müssen, kämen auf das Land zusätzliche 7,3 Millionen Euro Kosten zu.Die Schulen der dänischen Minderheit werden hingegen zu 100 Prozent staatlich finan- ziert. Der Landesrechnungshof hat hierzu angemerkt, dass ein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung dänischer Schulen mit den anderen Schulen in freier Trägerschaft nicht besteht.Bündnis 90/Die Grünen wollen alle freien Schulen finanziell absichern, um diese Schulform langfristig erhalten zu können. Wir haben eine Änderung des Schulgeset- zes in den Landtag eingebracht, der folgende Neuregelungen für die freien Schulen vorsieht: • Die Zuschüsse werden von 80 auf 85 Prozent der Ausgaben für eine/n Schü- lerIn in einer staatlichen Schule angehoben; • Die Zuschüsse errechnen sich aus den Kostenberechnungen des Vorjahres; • Zukünftig erhalten auch Schulen in freier Trägerschaft verbindliche Investiti- onskostenzuschüsse; • Die spätere Pensionsbelastung für die beamteten LehrerInnen des Landes werden in die staatlichen Ausgaben eingerechnet; • Integrativ beschulte Förderkinder in freien Schulen erhalten einen höheren Zuschuss; • Zur Zeit werden in den ersten zwei Jahren nach einer Schulgründung keine Zuschüsse gezahlt. Zukünftig sollen nach Ablauf dieser Frist aber die Hälfte der regulären Zuschüsse rückwirkend geleistet werden.Diese Maßnahmen kosten das Land insgesamt zusätzliche 2,6 Millionen Euro im Jahr. Dazu kommen einmalige Kosten pro Schulgründung.Während in Schleswig-Holstein 3,3 Prozent der SchülerInnen freie Schulen - inklusive der Schulen der dänischen Minderheit - besuchen, bewegt sich dieser Anteil in den ande- ren Bundesländern zwischen 5,1 Prozent (Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern) und 11,4 Prozent (Sachsen). Mit unserem Gesetzentwurf schaffen wir für die Schulen in freier Trägerschaft eine finanziell bessere Grundlage. Wir gehen davon aus, dass sich dadurch der Anteil der SchülerInnen, die eine Schule in freier Trägerschaft besuchen, er- höhen würde. Schon bei einer Steigerung des Anteils auf fünf Prozent wäre unser Ge- setzentwurf kostenneutral.***