Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

06.09.07 , 10:07 Uhr
SPD

Peter Eichstädt und Rolf Fischer: Auch für Kiel gilt: Vier verkaufsoffene Sonntage pro Kommune

Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion
Kiel, 06.09.2007, Nr.: 193/2007


Peter Eichstädt und Rolf Fischer:

Auch für Kiel gilt: Vier verkaufsoffene Sonntage pro Kommune

Zur Praxis der Stadt Kiel, an bis zu zwölf Sonntagen im Jahr Ladenöffnungen zuzulas- sen, erklären Peter Eichstädt, Sozialpolitiker, und Rolf Fischer, kirchenpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:

Wir fordern die Stadt Kiel auf, ihre Stadtverordnung für die Sonntagsöffnungen zu än- dern, weil sie nicht dem Willen des Gesetzgebers entspricht. Das Gesetz über die La- denöffnungszeiten bringt in §5 die Absicht des Landtags hinreichend zum Ausdruck: Eine Kommune soll die Möglichkeit haben, an bis zu vier Sonntagen Ladenöffnungen zu erlauben; diese können auf bestimmte Bezirke oder Handelszweige beschränkt werden. Die Stadt Kiel interpretiert das so, dass für jeden Stadtteil vier verkaufsoffene Sonntage festgelegt werden. Dadurch wird insgesamt eine Anzahl von zwölf Sonnta- gen – oder sogar mehr - erreicht, an denen in Kiel Läden geöffnet haben. Dies ist kei- ne seriöse Anwendung des Gesetzes und widerspricht klar der Intention des Landta- ges: vier verkaufsoffene Sonntage pro Kommune.

Die große Koalition hat ausdrücklich und auch mit Rücksicht auf die Bedeutung des Sonntages als christlicher Tag der Besinnung und Tag der Ruhe für Familien die Mög- lichkeit der Sonntagsöffnung beschränkt. Eine weitergehende Verkaufsöffnung an Sonntagen hielt der Landtag auch deshalb nicht für erforderlich, weil die völlige Frei- gabe der Ladenöffnungszeiten an den anderen Tagen ausreichenden Gestaltungs- spielraum geschaffen hat.



Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-



Wir erwarten von der Stadt Kiel, dass sie die Ladenöffnungen in der Landeshauptstadt im Sinne des Gesetzgebers auf insgesamt vier Sonntage jährlich begrenzt. Wir gehen davon aus, dass die zuständige Aufsichtsbehörde des Landes der Stadt Kiel den not- wendigen juristischen Nachhilfeunterricht erteilt.

Wir haben den Kirchen und den Gewerkschaften zugesagt, dass es für die Kommunen Ladenöffnungsmöglichkeiten nur an vier Sonntagen gibt. Wir werden sicherstellen, dass dies eingehalten wird.

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen