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Landtagspräsident Kayenburg: "Karlsruher Urteil stärkt deutlich die Rolle der Parlamente bei der Festsetzung der Rundfunkgebühren"
97/2007 Kiel, 11. September 2007 Landtagspräsident Kayenburg: „Karlsruher Urteil stärkt deutlich die Rolle der Parlamente bei der Festsetzung der Rundfunkgebühren“ KARLSRUHE/KIEL (SHL) Die Höhe der Rundfunkgebühren wird nicht geändert, wie es die ARD-Rundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio gefordert haben. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht heute (11.09.) der Verfassungsbeschwerde der Sender im Wesentlichen stattgegeben. Der Grund dafür war jedoch die für das Bundesverfassungsgericht unzulässige und nicht nachvollziehbare Begründung der Abweichung der Länderregierungen von den Gebührenempfehlungen der Kommissi- on zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), die unter ande- rem mit medienpolitischen Erwägungen gestützt wurde. Das Bundesverfassungsgericht stellt in seiner Entscheidung jedoch klar, dass der Spielraum des Gesetzgebers bei der Abweichung von der Bedarfsfeststellung der KEF insbesondere auch die Vermögensinteressen der Rundfunkgebührenzahler und den Informationszugang zum Rundfunk umfasst. Eine klare Absage erteilt das Bun- desverfassungsgericht der Auffassung der Anstalten, der Gesetzgeber habe lediglich die Funktion einer Missbrauchskontrolle auszuüben. Nach Ansicht von Landtagspräsident Martin Kayenburg ist das Karlsruher Urteil auch politisch richtungweisend: „Das Bundesverfassungsgericht stärkt deutlich die Rolle der Parlamente der Länder. Auch künftig werden diese bei der Entscheidung über die Zustimmung zu den von den Ministerpräsidenten ratifizierten Staatsverträgen über die Gebührenausstattung des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks grundsätzlich das letzte Wort haben.“Schleswig-Holsteinischer Landtag, Postfach 7121, 24171 Kiel ▪ V.i.S.d.P.: Dr. Joachim Köhler, Joachim.Koehler@landtag.ltsh.de, Tel. 0431/988-1120, Fax -1119; Annette Wiese-Krukowska, awk@landtag.ltsh.de, Tel. -1116; ▪ www.sh-landtag.de → Presseticker 2Die Parlamente seien verantwortlich für die Angemessenheit der Belastung der Ge- bührenzahler und damit auch für die Absicherung eines sozial verträglichen Informa- tionszugangs aller Rundfunkteilnehmer, so der Landtagspräsident weiter. Nach An- sicht Kayenburgs „stellt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sicher, dass die Landesparlamente im Verfahren der Gebührenfestsetzung auch künftig die demokratische Kontrolle ausüben und nicht auf die rein formale Funktion festgelegt werden, das Votum der KEF über die Höhe der Gebührenausstattung lediglich in Gesetzesform zu gießen.“Auch als positiv würdigte der Landtagspräsident, dass die Entscheidung des Bun- desverfassungsgerichts grundsätzliche Vorgaben für das künftige Verfahren der Festsetzung der Rundfunkgebühren mache. Dadurch werde die bisher bestehende Rechtsunsicherheit, ob und mit welcher Begründung der Rundfunkgesetzgeber von der Empfehlung der KEF-Kommission abweichen durfte, ausgeräumt.Denn bei Abweichungen von Gebührenentscheidungen der KEF sei auch künftig der Gesetzgeber aufgerufen, die Angemessenheit der Rundfunkgebühren zu berücksich- tigen, so Kayenburg weiter. Bei Abweichungen bedürfe es nachweisbarer Gründe, die die Reduzierung der Rundfunkgebühren substantiiert und nachvollziehbar er- scheinen lassen. Kayenburg: „Dieser Verantwortung wird sich der Gesetzgeber künf- tig konsequent stellen.“Die Rundfunkanstalten hatten gegen die von den Ministerpräsidenten beschlossene und von den Länderparlamenten gestützte Absenkung der Erhöhung der Rundfunk- gebühren geklagt. Die Länder hatten entgegen der Empfehlungen der zuständigen unabhängigen Kommission KEF nur eine Erhöhung der Rundfunkgebühren um 88 Cent auf jetzt 17,03 Euro beschlossen. Die KEF hatte 1,09 Euro mehr pro Monat empfohlen. Nach Einschätzung von ARD, ZDF und Deutschlandradio überschritten die Länder-Regierungschefs ihre Kompetenzen, als sie sich über die Empfehlung der KEF-Kommission hinwegsetzten.