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Peter Eichstädt: Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gestärkt
Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion Kiel, 11.09.2007, Nr.: 194/2007Peter Eichstädt:Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gestärktZur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Rundfunkgebühren erklärt der medienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Peter Eichstädt:Die SPD-Fraktion sieht sich in ihren vor der letzten Erhöhung der Rundfunkgebühren geäußerten grundsätzlichen Bedenken bestätigt, dem Staatsvertrag und einer somit lediglich finanzpolitisch begründeten Absenkung gegenüber dem KEF-Vorschlag zu- zustimmen. Das Karlsruher Urteil schafft nun Klarheit in der Sache: Die Politik darf sich in die Gestaltung der Gebühren des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht einmischen.Angesichts der Entwicklungen im Bereich der privaten Hörfunk- und Fernsehanbieter ist die Stärkung der Position des öffentlich-rechtlichen Systems und die Betonung der Unabhängigkeit zu begrüßen.Das Urteil wird aber auch die Debatte darüber beleben, welche öffentlich-rechtlichen Angebote über die Rundfunkgebühren finanziert werden dürfen bzw. welche zur Wah- rung eines unabhängigen Fernseh- und Hörfunkangebotes erforderlich sind. Digitali- sierung, Handy-TV und Internetauftritte werden den Gebührenzahlern gut begründet werden müssen.Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de