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12.09.07 , 16:37 Uhr
B 90/Grüne

Detlef Matthiessen zum gentechnisch verunreinigten Saatgut in Schleswig-Holstein

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Stellv. Pressesprecher Dr. Jörg Nickel Es gilt das gesprochene Wort Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel TOP 28: Gentechnisch verunreinigtes Saatgut in Schleswig-Holstein Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Telefax: 0431/988-1501 Dazu sagt der umweltpolitische Sprecher Mobil: 0178/28 49 591 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de Detlef Matthiessen: Nr. 375.07 / 12.09.2007

Gen-Saatgut: Schnell und konsequent handeln Als Grüner ist man fast versucht zu sagen: „Dat hebbt wi a jümmer seggt, dat dat leger warn kunn un nu is dat so kom“ – wir haben es doch schon immer gesagt!
Aber Recht gehabt zu haben ist ein kurzes und wenig geteiltes Glücksgefühl. Der Vor- fall ist für uns eine Mahnung „Seht her – Gentechnik ist nicht beherrschbar, seht, wie gewaltig, wie unvorhersehbar und vor allem langwierig die Folgen sind.“ Dabei handelt es sich hier nur um die Folgen eines relativ kleinen Versehens von dem 300 Hektar Land unmittelbar betroffen sind – nicht die Folgen von langjährigem, großflächigen Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO).
Die Verunreinigung von Saatgut mit gentechnisch verändertem Rapssamen, wie sie jetzt passiert ist, ist schlichtweg skandalös. Skandalös ist aber auch das Verhalten des Landwirtschaftsministers, der sich weigert, die Standorte der Flächen mitzuteilen. So ist es mir von Verbänden berichtet worden, die in Ihrem Hause angefragt haben. Das ist mit Umweltinformation unvereinbar. Das ist mit Produkthaftung unvereinbar.
Wir fordern in unserem Antrag: Alle in Schleswig-Holstein betroffenen Flächen müssen im Standortregister für Gentechnisch Veränderte Organismen des Bundesministeri- ums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz angezeigt werden. Das ist doch selbstverständlich!
Das Standortregister, die Information über das Internet, auf der Landwirte wie Verb- raucherInnen Informationen zum Anbau gentechnisch veränderter Organismen offiziell erhalten können, ist die grundsätzliche Voraussetzung, damit eventuell betroffene Be- triebe im Umland überhaupt von der möglichen Gefahr Kenntnis erlangen. Landnach- barn, ImkerInnen und andere können doch nur so an Informationen gelangen, dass möglicher Weise GVO-Raps in ihre Bestände einkreuzt.
Der Bundesgesetzgeber hat eine Reihe haftungsrechtlicher Bestimmungen im Gen- technikgesetz erlassen. Völlig zu Recht, wie sich leider jetzt hier in Schleswig-Holstein zeigt. Wer aber Haftung regelt, sollte die Geltendmachung durch Nachweismöglichkei- ten sichern. Das hat der Bundesgesetzgeber ebenfalls getan. Das Standortregister in der Gentechnik ist wie das Nummernschild im Verkehr. 1/2 Gerade bei Raps ist die Gefahr der Auskreuzung besonders groß, hat der Kreuzblütler doch viele nahe Verwandte in der freien Natur. Genau deshalb ist der Anbau gentech- nisch veränderter Rapssorten in Deutschland bislang nicht zugelassen. Es muss si- chergestellt werden, dass sämtliche verunreinigte Saat und der Rapsaufwuchs voll- ständig und nachhaltig vernichtet werden.
Die weitere Fruchtfolge auf den Flächen muss, wenn man sicher gehen will, danach mindestens zehn Jahre rapsfrei gehalten werden, da Raps über eine so lange Zeit keimfähig ist. Deshalb müssen Sie, Herr Minister, den Anbau von Raps auf den betrof- fenen Flächen für zehn Jahre untersagen, um späteres Keimen erkennen zu können und weitere Ausbreitung zu verhindern.
In dieser Zeit ist ein mögliches Aufkeimen zu beobachten und ggf. zu beseitigen, das bedeutet, wir brauchen begleitend ein zehnjähriges Monitoring – auf Kosten des Saat- gutunternehmens.
Selbstverständlich dürfen die betroffenen Landwirte, die das gentechnisch verseuchte Saatgut unwissentlich ausgebracht haben, nicht auf den Kosten sitzen bleiben – sie müssen vom Hersteller entschädigt werden. Dies gilt für sämtliche entstehende Folge- kosten, einschließlich der Beschränkung in der Fruchtfolge. Dies wird nicht einfach sein, deshalb fordern wir die Landesregierung auf, die betroffenen Landwirte in der Auseinandersetzung mit der „Deutschen Saatveredlungs AG“ unterstützen, damit sie keinen finanziellen Schaden erleiden. Hier ist der Staat, der Landwirtschaftsminister gefordert, sich schützend vor unsere Bauern zu stellen.
Dieser Zwischenfall darf nicht ohne Folgen bleiben: Sie, verehrte Damen und Herren von den Gentechnik-Befürworter-Fraktionen müssen doch endlich einsehen, welches unglaubliche Risiko wir mit dieser Technologie eingehen, die unsere Natur und die Schöpfung um uns herum unwiederbringlich verändert. Wenn es, wie vermutet wird, stimmt, dass der jetzige Fall auf einem 15 Jahre alten Freisetzungsfall zurückgeht, zeigt dies die Gefahr einmal mehr.
Keinesfalls kann die Reaktion der Landesregierung so aussehen, wie die unserer e- hemaligen Kollegin Frau Dr. Happach-Kasan, die nun schlichtweg dafür plädiert, einen Schwellenwert zu definieren, bis zu dem Beimengungen von GVO-Sorten erlaubt sein sollen, die in Europa keine Zulassung haben. Diese Einstellung ist für mich, meine Fraktion aber auch für die Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher skandalös.
Lassen Sie mich in Kürze auch erläutern, worin denn Gefahren aus Gentechnik beste- hen können: Bt-Raps, Bt-Mais: Das steht für Bacillus Thuringiensis, ein insekten- pathogener Mikroorganismus, dessen Gene auf Nutzpflanzen übertragen werden, damit diese Pflanzen in ihrem Zellsaft dieses Gift selber produzieren können. Wenn solche Pflanzen auskreuzen und diese Eigenschaft dabei auf Wildpflanzen übertra- gen, in die Natur, wo zahllose Insekten nagen, saugen, fressen, dann kann jeder Laie nachvollziehen: Das ist ein schwerer folgenreicher Eingriff in die Umwelt, der nicht wieder gutzumachen ist. Der Agrarstandort Schleswig-Holstein als Land der gentech- nikfreien Erzeugung von Lebensmitteln steht auf dem Spiel. Die Regierung muss un- verzüglich und konsequent handeln.
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