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Heiner Garg: Armut verhindern, Regelsätze im Sozialgesetzbuch II überprüfen
FDP Landtagsfraktion Schleswig-HolsteinPresseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 259/2007 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 12. September 2007 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdLEs gilt das gesprochene Wort!Soziales/Armut/SGB IIHeiner Garg: Armut verhindern, Regelsätze im Sozialgesetzbuch II überprüfen In seinem Redebeitrag zu Top 23 (Konzertierte Aktion zur Armuts- bekämpfung durch Sicherstellung des soziokulturellen Existenzminimums) sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig- Holsteinischen Landtag, Dr. Heiner Garg:„Die Grünen fordern mit ihrem Antrag eine „konzertierte Aktion“ ein. Dabei wird der Eindruck erweckt, dass sie einen Missstand erkennen, den sie selber als Regierungspartei mitbeschlossen haben. Wenn bei diesem Antrag zwischen den Zeilen unterstellt wird, dass die Regelungen des SGB II zur Armut führt, dann frage ich mich, warum Bündnis90/Die Grünen die Verabschiedung des SGB II überhaupt mittragen konnten? Ich verstehe deshalb diesen Antrag als Aufforderung, gemeinsam mit den Kommunen die bisherigen Regelungen des SGB II und vor allem deren praktische Umsetzung vor Ort einmal gründlich zu überprüfen. Das ist sinnvoll.Immer noch werden gesetzliche Vorgaben von Arbeitsgemeinschaft zu Arbeitgemeinschaft und bei den Optionskommunen unterschiedlich interpretiert.Gerade die praktische Umsetzung bewirkt einen Flickenteppich an unterschiedlichen Entscheidungen zu vergleichbaren Sachverhalten, den letztlich die Sozialgerichte lösen müssen. Im Rahmen einer solchen Generalrevision kann dann auch die Frage gestellt werden, inwieweit die für das SGB II zugrunde liegenden Regelsätze zur Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums noch ausreichen. Wie im Rahmen einer solchen Revision eine Dynamisierung von Transferleistungen erfolgen kann, muss dann im Detail diskutiert werden. Ich warne aber davor, den Empfängern des Arbeitslosengeldes II etwas vorzumachen.Nur zur Erinnerung: Die Transferleistungen, die das soziokulturelle Existenzminium bei Asylbewerbern oder BAFöG-Empfängern sicher stellen soll, wird dort niederiger angesetzt, als derzeit im SGB II.Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Denn nach den Reformzielen ist das Arbeitslosengeld II eine Übergangshilfe und keine andauernde Rentenleistung ist, die sich die Betroffenen erarbeitet haben.Ob Regelleistung (§ 20 SGB II), Einmalsonderzahlung (§ 23 Abs. 3 SGB II), Mehrbedarfe (§ 21 SGB II), Leistungen für Unterkunft und Heizung (§ 22 SGB II) sowie die Möglichkeit der ergänzenden Darlehen bei unabweisbarem Bedarf (§ 23 Abs. 1 SGB II): Es gibt eine Reihe von Geldleistungen, die dieses Existenzminimum bei ALG II-Empfängern sichern sollen. Nach einer aktuellen Studie des IAB erhalten ehemalige Sozialhilfeempfänger mit Kindern mit dem Arbeitslosengeld II eine höhere Transferleistung als nach den Regelungen der Sozialhilfe.Tatsächlich liegt das „Einkommen“ aller Bedarfsgemeinschaften im Durchschnitt bei 834 Euro – ein Elternpaar mit 2 Kindern erhält 1.579 Euro im Monat. Fragen Sie einmal einen Busfahrer mit Familie, der zwischen 9 und 11 Euro brutto die Stunde verdient, oder einen Gebäudereiniger, der mit 7,87 Euro brutto die Stunde verdient, mit wie viel er im Monat auskommen muss?Es muss der Grundsatz gelten, wer arbeitet muss mehr im Portemonnaie haben als derjenige, der ausschließlich Transferleistungen erhält.Die Grünen fordern die Überprüfung der ergänzenden Regelungen für Geringverdiener – wie diese konkret aussehen sollen, wird aber offen gelassen. Wenn wir unter dem soziokulturellen Existenzminimum mehr als eine reine Geldleistung verstehen wollen, dann muss eine grundlegende Revision vor allem die Frage klären, was von den bisher gewährten Hilfen überhaupt ankommt – insbesondere bei den Kindern von Transferempfängern? Genügt hier eine Erhöhung der Transferleistungen? Natürlich sind Geldleistungen wichtig. Die Sicherung des Existenzminimums ist die Grundvoraussetzung.Wenn aber diese Kinder nicht an Sport-, Bildungs- und Freizeitangeboten teilnehmen können, weil das Geld in den Familien für andere Dinge ausgegeben wird und den Eltern der Sinn für die Teilnahme an solchen Angeboten fehlt?Eine Lösung wäre, den Kindern durch Gutscheine die Teilnahme in einem Sportverein zu ermöglichen oder eine verbesserte Lehrmittelfreiheit zu gewähren – unabhängig von den Transferleistungen. Aber auch durch eine bessere Verabredung und Koordination der Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen untereinander, wie Entscheidungen der Sozialgerichte für eine allgemeinverbindliche Rechtsanwendung herangezogen werden können, wäre sinnvoll.Warum wird immer noch vor Ort darüber gestritten, ob und in welchem Umfang ein Zuschuss für eine Klassenfahrt gewährt werden kann – obwohl es hierzu bereits einschlägige Urteile gibt?Eine landesweit einheitliche Rechtsanwendung auf Verwaltungsebene, die eben nicht Fragen auf dem Rücken der Kinder von Empfängern des Arbeitslosengeldes II klärt, ist dringend notwendig geworden.Hier sehe ich die Landesregierung in der Pflicht, solche Entscheidungs- prozesse intensiver zu moderieren, als es bisher der Fall ist. Eine solche Aufgabe ist auch nicht ganz uneigennützig: Eine einheitliche Anwendung würde letztlich auch die zuständigen Sozialgerichte entlasten.“ Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/