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Detlef Matthiessen zur Anstalt Schleswig-Holsteinische Landesforsten
Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Stellv. Pressesprecher Dr. Jörg Nickel Es gilt das gesprochene Wort Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel TOP 12: Gesetz über die Anstalt Schleswig- Holsteinische Landesforsten Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Telefax: 0431/988-1501 Dazu sagt der umweltpolitische Sprecher Mobil: 0178/28 49 591 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de Detlef Matthiessen: Nr. 376.07 / 12.09.2007Gemeinwohlaufgaben beim Landeswald nur noch nach Kassenlage? Zum Glück konnte der Totalverkauf des Waldes verhindert werden. Herr von Boetti- cher legt nun wieder die Axt an die Wurzel des Landeswaldes. Nicht Kostendeckung sondern Gewinnorientierung ist das Ziel. Gemeinwohlziele werden nur nach Kassen- lage erfüllt. Diese Gemeinwohlaufgaben, die jetzt dritte Wahl oder beliebig geworden sind, sind allerdings die einzige Rechtfertigung für öffentlichen Waldbesitz.Wir leben nicht mehr im Feudalismus, wo König Christian der auf Raten Ausverkau- fende sich einen Wald als fiskalische Notreserve hält. Dies verstößt auch gegen ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes.Unserer auf freien Wettbewerb orientierenden Marktwirtschaft steht ein öffentlicher Besitz, aus dessen Bewirtschaftung primär Gewinn gezogen werden soll, entgegen. Der Verkauf von Teilflächen wird erleichtert. Naturschutz wird – wenn überhaupt – nur noch nach Kassenlage gemacht.Dieser Gesetzesentwurf muss weg. Was wir brauchen ist eine Stiftung für den Lan- deswald. Der Wald war und ist eine Langfrist-Investition. Er sollte daher dem Zugriff des Finanzministers entzogen werden, der damit kurzfristig Haushaltslöcher stopfen will.Er könnte sehr zuschussarm bewirtschaftet werden, weil auf mittlere Sicht die Holz- preise steigen. Ihre Formel lautet jedoch: Zuschuss ist Wald mit Gemeinwohlaufga- ben. Gewinn ist Wald ohne Gemeinwohlaufgaben. Unsere Kritik daran lautet:Erstens: Der Wald ist nicht mehr in erster Linie an Gemeinwohlleistungen zum Wohle der BürgerInnen und der Natur orientiert, sondern an Gewinnmaximierung durch ver- mehrten Holzeinschlag und -verkauf. Damit verstößt der Gesetzentwurf der Landesre- gierung gegen ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 31. Mai 1990. Zu den Zielen des öffentlichen Waldes heißt es in der Urteilsbegründung: „Die Bewirtschaf- tung des [...] Staatswaldes [...] dient der Umwelt- und Erholungsfunktion des Waldes, nicht der Sicherung von Absatz und Verwertung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse.“ 1/2 Zweitens ist offenbar ein scheibchenweiser Verkauf von Waldflächen geplant. Die bis- herige Finanzausschussebeteiligung bei Verkäufen von 350.000 bis einer Million Euro soll gestrichen werden. Lediglich bei Verkaufswerten, die über eine Million. Euro lie- gen, soll wie bisher der Landtag entscheiden. Die Öffentlichkeit erfährt von „kleineren“ Verkäufen von z.B. Hundert Hektar nichts. 100 Hektar hier, 80 Hektar dort. Eigenjagd- größen. Waldverkauf wird Geheimsache. Transparenz ist Ihre Stärke nicht, Herr Minis- ter. Das haben Sie heute Morgen bereits unterstrichen. Das zeigt sich auch in dem als geschlossene Gesellschaft konzipierten Verwaltungsrat.Es können Natura 2000-Gebiete verkauft werden. Anders gesetzlich geschützte Bio- tope innerhalb des Waldes, wie zum Beispiel Bruchwälder oder Moore, sind überhaupt nicht in besonderer Weise vor einem Verkauf gesichert.Drittens verliert der Landeswald seine herausgehobene Stellung gegenüber dem Pri- vatwald, indem die bisherige besondere Verpflichtung auf Gemeinwohlleistungen – vor allem bezüglich des Umwelt- und Naturschutzes – ersatzlos gestrichen wird. Bislang sieht das Landeswaldgesetz in Paragraf 6 Absatz 2 Ziele und Grundsätze einer natur- nahen Waldbewirtschaftung vor. Ein auf Gewinnmaximierung ausgerichteter Betrieb kann dies nicht erfüllen.Aber Sie wollen die Formel ja auch ändern. Mit dem weitgehenden Verzicht auf che- mische Pflanzenschutzmittel, einem Vorrang heimischer Baumarten, der Anpassung der Wilddichte sowie der Erhöhung des Altholz- und Totholzbestandes etwa leistete der Landeswald bisher einen wertvollen Beitrag zum Natur- und Artenschutz in Schleswig-Holstein.Konflikte mit dem EU-Artenschutzrecht sind vorprogrammiert. Der Schwarzspecht o- der die verschiedenen Fledermausarten brauchen alte Bäume. Diese wird es in einem reinen Wirtschaftswald kaum noch geben. Das bereits zitierte BVG-Urteil schreibt da- gegen vor, dass „die Forstpolitik [...] weniger auf Marktpolitik ausgerichtet (ist); sie dient vor allem der Erhaltung des Waldes als ökologischem Ausgleichsraum für Klima, Luft und Wasser, für die Tier- und Pflanzenwelt sowie für die Erholung der Bevölke- rung." Im Gegensatz dazu soll die Anstalt laut Gesetzesentwurf Gemeinwohlleistun- gen nur noch „im Rahmen der Zuwendungen des Landes nach Maßgabe des Landes- haushaltes.“Der Landeswald erfüllt bisher in besonderer Weise Aufgaben des Natur- und Umwelt- schutzes und hat eine wichtige Erholungsfunktion für die Menschen. Ohne Not gibt die Landesregierung diese herausgehobene Stellung des Landeswaldes auf. Der Landes- forst soll zukünftig einseitig auf Gewinnmaximierung ausgerichtet werden. Mit dieser Vorgabe verstößt die Landesregierung gegen die verfassungsrechtliche Bindung der öffentlichen Wälder an das Gemeinwohl. ***