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Lars Harms zu TOP 24 - Umfassende verbindliche Mindestlohnregelung
PresseinformationKiel, den 12.09.2007 Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 24 Umfassende verbindliche Mindestlohnregelung (Drs. 16/1565)Es ist nun schon fast eineinhalb Jahre her, dass sich der Deutsche Gewerkschaftsbund aufseinem Bundeskongress für einen gesetzlichen Mindestlohn ausgesprochen hat. Die Diskussionist jetzt endlich auch bei uns angekommen. Auch bei uns kann man nämlich nicht mehr längerdie Augen verschließen: nach einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung arbeitet inzwischen jederDritte Vollzeitbeschäftigte im Niedriglohnbereich. Das heißt, die entsprechenden Löhne liegen75% unter dem durchschnittlichen Bruttolohn. Damit kann keine Familie ernährt werden, keineSicherheit aufgebaut werden und auch kein Leben in Würde gestaltet werden.Die Angst vor Arbeitslosigkeit, vor sozialer Deklassierung und Ausgrenzung ist auch inSchleswig-Holstein inzwischen so stark, dass immer mehr Männer und Frauen lieber zuHungerlöhnen arbeiten als gar nicht. Die Arbeitgeber, vor allem im Dienstleistungsbereich,nutzen das aus. Das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung belegt in seineraktuellen Studie, dass die Lohnkosten pro Stunde in der deutschen Dienstleistungsbranche beinur 24,47 Euro liegen. Damit rangiert Deutschland auf Platz 10 im EU-Vergleich. SelbstGroßbritannien ist vorbei gezogen. Zudem ist die Spreizung ungewöhnlich hoch. In keinem 2anderen europäischen Land klafft die Schere bei den Verdiensten zwischen den Branchen so weitauf, wie in Deutschland. Die Differenz bei den Lohnkosten zwischen dem verarbeitendenGewerbe und dem Dienstleistungsbereich liegen bei 20 Prozent. Wir sind mitten auf dem Wegzu einer Zweiteilung der Beschäftigten: die Gutverdiener in der wachsenden Industrien und dieAusgebeuteten im Dienstleistungssektor und in den einfachen Tätigkeiten. Wer sich für denvermeintlich falschen Beruf entschieden hat, womöglich noch in einem so genanntenFrauenberuf, kann sich noch so anstrengen, es reicht nicht für ein auskömmliches Leben. Das istein schlimmer Zustand, der deutsche Arbeitnehmer übrigens genau so betrifft, wie die oftzitierten osteuropäischen Arbeitsmigranten.Der SSW hat sich immer für starke Tarife eingesetzt. Das wird allenthalben anerkannt. Es ist keinZufall, dass bei uns im Büro zurzeit die Telefone heiß laufen: Gewerkschaften und Parteien ausdem ganzen Bundesgebiet wollen wissen, wie Schleswig-Holstein das Tariftreuegesetzhinbekommen hat. In Hessen wird man in Kürze ein ähnliches Gesetz verabschieden. Das zeigtden Weg auf: Tariftreue der öffentlichen Hand unterstützt die Arbeit der Tarifparteien. Letztlichhaben die Tarifparteien das Wort. Und es ist auch gut so, wenn wir die Tarifautonomie hochhalten.Die Festlegung der untersten Entgelte durch Tarifverträge muss an erster Stelle stehen, umBeschäftigte vor Lohndumping zu schützen. Die Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes ermöglicht es, für alle in Deutschland arbeitenden in- und ausländischenBeschäftigten Mindeststandards zu vereinbaren. Per Allgemeinverbindlichkeitserklärungwerden die Mindeststandards für die ganze Branche festgeschrieben. Arbeitgeber undGewerkschaften haben Mindestlöhne vereinbart, die sich in der betrieblichen Wirklichkeitbewähren. Allerdings war das Arbeitnehmer-Entsendegesetz immer nur eine Hilfskrücke. Waswir brauchen ist, eine Regelung, die alle Branchen umfasst und die sich am Bedarf allerBeschäftigten orientiert. Deshalb ist das Arbeitnehmer-Entsendegesetz nur eine Notlösung, aberkeine dauerhafte Lösung des Problems. 3Das, was in der Baubranche gilt, sollte auch für andere Branchen, vor allem imDienstleistungsbereich, endlich greifen. Ich denke, ich muss hier niemanden daran erinnern, wasniedrige Löhne im Alter anrichten, nämlich sehr geringe Alterseinkommen. Nach derAusbeutung als unterbezahlter Vollzeit-Malocher folgt die Altersarmut. Es muss schleunigst einMindestlohn her, der in einer Kommission festgelegt wird. Diese Kommission muss mitKompetenzen ausgestattet werden, damit der Mindestlohn kein Papiertiger wird.Bis dahin sollten wir genau überlegen, wie die Entscheidungen von Parlament undLandesregierung Auswirkungen auf den Lohnsektor haben. Die öffentliche Hand ist in derVerantwortung. Wir müssen uns bei jeder Privatisierung wieder neu fragen, ob wir nicht dieMindeststandards in den betroffenen Bereichen hinterrücks kaputt machen. Die Post macht esderzeit vor. Es liegt auf der Hand, dass beim Fall des Briefmonopols tausende Beschäftigte vonder Post raus geschmissen werden, um kurz darauf zu einem Bruchteil ihres Lohnes von privatenFirmen wieder eingestellt zu werden. Wir dürfen nicht länger so tun, als ob die Marktwirtschaftdas schon regeln würde. Wir brauchen Mindeststandards, auf die sich die Beschäftigtenverlassen können.