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12.09.07 , 18:16 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 24 - Umfassende verbindliche Mindestlohnregelung

Presseinformation
Kiel, den 12.09.2007 Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 24 Umfassende verbindliche Mindestlohnregelung (Drs. 16/1565)
Es ist nun schon fast eineinhalb Jahre her, dass sich der Deutsche Gewerkschaftsbund auf
seinem Bundeskongress für einen gesetzlichen Mindestlohn ausgesprochen hat. Die Diskussion
ist jetzt endlich auch bei uns angekommen. Auch bei uns kann man nämlich nicht mehr länger
die Augen verschließen: nach einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung arbeitet inzwischen jeder
Dritte Vollzeitbeschäftigte im Niedriglohnbereich. Das heißt, die entsprechenden Löhne liegen
75% unter dem durchschnittlichen Bruttolohn. Damit kann keine Familie ernährt werden, keine
Sicherheit aufgebaut werden und auch kein Leben in Würde gestaltet werden.

Die Angst vor Arbeitslosigkeit, vor sozialer Deklassierung und Ausgrenzung ist auch in
Schleswig-Holstein inzwischen so stark, dass immer mehr Männer und Frauen lieber zu
Hungerlöhnen arbeiten als gar nicht. Die Arbeitgeber, vor allem im Dienstleistungsbereich,
nutzen das aus. Das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung belegt in seiner
aktuellen Studie, dass die Lohnkosten pro Stunde in der deutschen Dienstleistungsbranche bei
nur 24,47 Euro liegen. Damit rangiert Deutschland auf Platz 10 im EU-Vergleich. Selbst
Großbritannien ist vorbei gezogen. Zudem ist die Spreizung ungewöhnlich hoch. In keinem 2
anderen europäischen Land klafft die Schere bei den Verdiensten zwischen den Branchen so weit
auf, wie in Deutschland. Die Differenz bei den Lohnkosten zwischen dem verarbeitenden
Gewerbe und dem Dienstleistungsbereich liegen bei 20 Prozent. Wir sind mitten auf dem Weg
zu einer Zweiteilung der Beschäftigten: die Gutverdiener in der wachsenden Industrien und die
Ausgebeuteten im Dienstleistungssektor und in den einfachen Tätigkeiten. Wer sich für den
vermeintlich falschen Beruf entschieden hat, womöglich noch in einem so genannten
Frauenberuf, kann sich noch so anstrengen, es reicht nicht für ein auskömmliches Leben. Das ist
ein schlimmer Zustand, der deutsche Arbeitnehmer übrigens genau so betrifft, wie die oft
zitierten osteuropäischen Arbeitsmigranten.

Der SSW hat sich immer für starke Tarife eingesetzt. Das wird allenthalben anerkannt. Es ist kein
Zufall, dass bei uns im Büro zurzeit die Telefone heiß laufen: Gewerkschaften und Parteien aus
dem ganzen Bundesgebiet wollen wissen, wie Schleswig-Holstein das Tariftreuegesetz
hinbekommen hat. In Hessen wird man in Kürze ein ähnliches Gesetz verabschieden. Das zeigt
den Weg auf: Tariftreue der öffentlichen Hand unterstützt die Arbeit der Tarifparteien. Letztlich
haben die Tarifparteien das Wort. Und es ist auch gut so, wenn wir die Tarifautonomie hoch
halten.


Die Festlegung der untersten Entgelte durch Tarifverträge muss an erster Stelle stehen, um
Beschäftigte vor Lohndumping zu schützen. Die Ausweitung des Arbeitnehmer-
Entsendegesetzes ermöglicht es, für alle in Deutschland arbeitenden in- und ausländischen
Beschäftigten Mindeststandards zu vereinbaren. Per Allgemeinverbindlichkeitserklärung
werden die Mindeststandards für die ganze Branche festgeschrieben. Arbeitgeber und
Gewerkschaften haben Mindestlöhne vereinbart, die sich in der betrieblichen Wirklichkeit
bewähren. Allerdings war das Arbeitnehmer-Entsendegesetz immer nur eine Hilfskrücke. Was
wir brauchen ist, eine Regelung, die alle Branchen umfasst und die sich am Bedarf aller
Beschäftigten orientiert. Deshalb ist das Arbeitnehmer-Entsendegesetz nur eine Notlösung, aber
keine dauerhafte Lösung des Problems. 3



Das, was in der Baubranche gilt, sollte auch für andere Branchen, vor allem im
Dienstleistungsbereich, endlich greifen. Ich denke, ich muss hier niemanden daran erinnern, was
niedrige Löhne im Alter anrichten, nämlich sehr geringe Alterseinkommen. Nach der
Ausbeutung als unterbezahlter Vollzeit-Malocher folgt die Altersarmut. Es muss schleunigst ein
Mindestlohn her, der in einer Kommission festgelegt wird. Diese Kommission muss mit
Kompetenzen ausgestattet werden, damit der Mindestlohn kein Papiertiger wird.


Bis dahin sollten wir genau überlegen, wie die Entscheidungen von Parlament und
Landesregierung Auswirkungen auf den Lohnsektor haben. Die öffentliche Hand ist in der
Verantwortung. Wir müssen uns bei jeder Privatisierung wieder neu fragen, ob wir nicht die
Mindeststandards in den betroffenen Bereichen hinterrücks kaputt machen. Die Post macht es
derzeit vor. Es liegt auf der Hand, dass beim Fall des Briefmonopols tausende Beschäftigte von
der Post raus geschmissen werden, um kurz darauf zu einem Bruchteil ihres Lohnes von privaten
Firmen wieder eingestellt zu werden. Wir dürfen nicht länger so tun, als ob die Marktwirtschaft
das schon regeln würde. Wir brauchen Mindeststandards, auf die sich die Beschäftigten
verlassen können.

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