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13.09.07 , 10:43 Uhr
FDP

Heiner Garg: Ziel ist die passgenaue Pflegeleistung, die sich am individuellen Bedarf orientiert.

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 261/2007 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Donnerstag, 13. September 2007 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL
Es gilt das gesprochene Wort!
Soziale/Gesundheit/Pflege
Heiner Garg: Ziel ist die passgenaue Pflegeleistung, die sich am individuellen Bedarf orientiert. In seinem Redebeitrag zu TOP 14 (Pflege muss sich am Menschen orientieren – Möglichkeiten auf der Landesebene ausgestalten) sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Heiner Garg:
„Pflege muss sich am Menschen orientieren. Dieses Anliegen wird von uns unterstützt. Bisher hat im Rahmen der Pflegeversicherung genau diese Orientierung zu wenig stattgefunden. Die derzeit praktizierte Feststellung des Pflegebedarfs eines jeden Einzelnen ist das Gegenteil dessen, was eigentlich getan werden müsste.
Der grundlegende Strukturfehler liegt dabei in der Finanzierung der Sozialen Pflegeversicherung. Bei deren Einführung 1995 wurde zunächst abstrakt ein Finanzbedarf angenommen. Dieser Finanzbedarf wurde dann anschließend mehr oder weniger willkürlich auf die Pflegebedürftigen verteilt. Die Pflegeversicherung war somit nie am eigentlichen Bedarf der Pflegebedürftigen ausgerichtet und dies ist bis heute das gravierenste Problem der Pflegeversicherung.
Die Herausforderung ist deshalb, ein Konzept zu entwickeln, das sich am tatsächlichen Bedarf der zu Pflegenden orientiert. Die vorgestellten Eckpunkte der Großen Koalition zur Reform der Sozialen Pflegeversicherung zeigt deutlich: Die Chance für eine Änderung, die sich tatsächlich am Bedarf des Menschen orientiert, wurde verpasst. Stattdessen wurden die aktuellen Finanzierungsprobleme der Pflegeversicherung erneut in die Zukunft verschoben.
Keine Lösung ist die von Bündnis90/Die Grünen gezogene Schlussfolgerung, dass die Einführung einer Bürgerversicherung die strukturellen Probleme der Pflegeversicherung beseitigen kann.
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Eine Bürgerversicherung würde stattdessen die vorhandenen Probleme weiter verschärfen. Von Beginn an lebt die Pflegeversicherung von der Substanz. Eine Antwort auf die demografische Entwicklung steht immer noch aus. Die Einbeziehung aller Bevölkerungskreise im Rahmen einer Bürgerversicherung würde zwar kurzfristig das Beitragsaufkommen erhöhen - aber völlig ausblenden, dass alle diese neuen „Zahler“ auch neue potentielle Leistungsempfänger sind. Es entsteht – wenn überhaupt - nur ein vorübergehender positiver Finanzierungseffekt, der im Zeitablauf durch diesen negativen Ausgabeneffekt überkompensiert würde.
Wie können wir dem Anspruch auf Landesebene gerecht werden, Pflege mehr am Menschen zu orientieren? Welche Voraussetzungen können konkret auf Landesebene geschaffen werden, um dieses Ziel zu erreichen – unabhängig von den im Antrag gezogenen Schlussfolgerungen, wie Pflege künftig finanziert werden soll? Eine erste Bestandsaufnahme der derzeitigen Situation in der Pflege in Schleswig-Holstein ist ernüchternd: Der kürzlich veröffentlichte Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht in Schleswig- Holstein für die Jahre 2004/2005 zeigt erste positive Entwicklungen in Schleswig-Holstein, wie eine Verbesserung der Personalsituation und der Fachkraftquote. Tatsächlich hat sich im Vergleich zum ersten Bericht der Heimaufsichten in Schleswig-Holstein einiges verbessert.
Bei genauerer Betrachtung der Situation wird aber deutlich, dass noch einiges mehr getan werden muss. Wir können uns nicht damit zufrieden geben, dass die Fachkraftquote in Schleswig-Holstein von gerade einmal 78% der Einrichtungen erfüllt wird und es immer noch zu wenig Angebote für immobile oder demente Pflegebedürftige gibt. Der neueste Prüfbericht des MDK über den gleichen Zeitraum (2004/2005), unterstreicht diesen Eindruck noch. Nach der Überprüfung von bundesweit 40.000 Pflegebedürftigen bezeichnet der MDK den Pflegezustand jedes 10. Heimbewohners und jedes 6. ambulant Versorgten als „akut unzureichend“.
Das Ziel muss lauten: Aktivierende Pflege, die sich am individuellen Pflege- und Betreuungsbedarf des Einzelnen orientiert. Welche Möglichkeiten hat hierbei der Landespflegegesetzgeber? Die Antworten liegen bereits seit Jahren vor:
• Mehr Transparenz und Vergleichbarkeit der Angebote. • Neuausrichtung und Weiterentwicklung der Pflegeaus-, fort- und weiterbildung und des Berufsbildes. • Umwandlung des Pflegewohngeldes in eine transparente Investitionsförderung. • Abbau von Bürokratie und Arbeitsvereinfachung der Mitarbeiter in Pflegeeinrichtungen. • Standardsetzung bei notwendigen bürokratischen Abläufen. • Etablierung eines „Pflege-TÜV“. • Einführung eines Pflegepersonalbemessungskonzepts. • Vernetzung vorhandener Angebote.

Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Die Landesregierung hat erste Eckpunkte für ein „Pflegegesetzbuch Schleswig-Holstein“ vorgelegt. Der Forderungskatalog der Grünen greift einige der Punkte auf. Allen gemeinsam ist die Forderung nach mehr Transparenz. Ob auf Landes- oder auf Bundesebene: Heimberichte und Berichte des MDK sollen künftig veröffentlicht werden. Transparenz und Vergleichbarkeit der Angebote soll endlich möglich sein.
Dadurch soll der Verbraucherschutz gestärkt und ein Qualitätswettbewerb in Gang gesetzt werden.
Diese Forderung ist allerdings nicht neu. Städte, wie Mönchengladbach, stellen Interessenten bereits heute eine umfassende Dokumentation zur Verfügung, in dem Pflegeeinrichtungen ihre Leistungen, Preise, Personalzahlen etc. auch für Laien verständlich und damit vergleichbar machen. Wir diskutieren stattdessen immer noch, wie die Überprüfung der Pflegeeinrichtungen durch unterschiedliche Behörden besser koordiniert und gebündelt werden kann.
Unsere Antwort ist die Einführung eines „Pflege-TÜV“. Als ein von Kostenträgern unabhängiges Kontroll- und Beratungsgremium soll der „Pflege-TÜV“ die unterschiedlichen Kontrollen im ambulanten und stationären Bereich durch die Heimaufsichten und den MDK zusammenführen und ersetzen. Dieser „Pflege-TÜV“ führt dann sowohl bei ambulanten Pflegediensten als auch in stationären Einrichtungen regelmäßig angemeldete und unangemeldete Kontrollen durch. Haus- und Fachärzte, Heimbeiräte sowie Angehörigen- und Patientenorganisationen werden bei den Kontrollen mit einbezogen, so dass Transparenz sicher gestellt wird. Mit dem „Pflege-TÜV“ haben Pflegedienste und Einrichtungen einen zentralen Ansprechpartner, der landesweit eine einheitliche Anwendung des Heimrechtes sicherstellt. Dass die Forderung der FDP nach Einführung eines „Pflege-TÜV“ parteiübergreifend bereits auf Bundesebene diskutiert und auch von der schleswig-holsteinischen Bürgerbeauftragten gefordert wird, freut mich natürlich.
Wenn die neuen Regelungen zu weniger Bürokratie führen sollen, dann müssen wir auch festschreiben, wie Maßnahmen zur Qualitätssicherung und –kontrolle künftig aussehen sollen. Eine am individuellen Hilfe- und Pflegebedarf orientierte Versorgung erfordert die Schaffung verbindlicher Pflegestandards, die gleichzeitig den bürokratischen Aufwand, z.B. für die Dokumentation, begrenzen.
Neue Wohnformen, wie z.B. Wohngemeinschaften für an Demenz erkrankte Menschen, brauchen Rechtssicherheit. Dazu brauchen sie einen rechtlichen Status. Diese rechtlichen Grundlagen müssen auf Landesebene geschaffen werden.
Das Persönliche Budget nach § 17 SGB IX wird die Pflegeinfrastruktur in Schleswig-Holstein verändern. Jeder Leistungsberechtigte hat ab 2008 den Anspruch, Leistungen zur Teilhabe im in Form eines Persönlichen Budgets abzurufen. Damit wird sich in Zukunft jeder Leistungsberechtigte passgenau seine Pflegeleistungen einkaufen können. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 3 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Eine Bevorzugung einzelner Sektoren wird es in der Pflegeinfrastrukturförderung des Landes dann nicht mehr geben können. Gleichzeitig muss auch offen gesagt werden, dass es finanzielle Grenzen gibt. So her der Anspruch „Ambulant vor Stationär“ ist – er wird in vielen Fällen bei Schwerstpflegebedürftigkeit an finanzielle Grenzen stoßen.
Ziel ist die passgenaue Pflegeleistung, die sich am individuellen Bedarf orientiert.
Die Durchsetzung des Grundsatzes „Ambulant vor Stationär“ kann nur dann verwirklicht werden, wenn die mannigfaltigen Angebote miteinander vernetzt werden – und zwar sektorenübergreifend.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 4 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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