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13.09.07 , 11:46 Uhr
B 90/Grüne

Monika Heinold zum Staatsvertrag zum Glücksspielwesen

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Stellv. Pressesprecher Es gilt das gesprochene Wort Dr. Jörg Nickel Landeshaus TOP 11: Staatsvertrag zum Glücksspielwesen Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Dazu sagt die finanzpolitische Sprecherin Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefax: 0431/988-1501 Monika Heinold: Mobil: 0178/28 49 591 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de

Nr. 380.07 / 13.09.2007 CDU – hoch gepokert und verspielt Die Landesregierung hat sich entschieden: Am 10. Juli traten der Ministerpräsident Peter Harry Carstensen und Innenminister Ralf Stegner vor die Presse und erklärten, dass – und warum – die Landesregierung dem Staatsvertrag zum Glückspielwesen zustimmen will.
Auffällig bei der gemeinsamen Pressekonferenz waren die völlig konträren Auslegun- gen des Kabinettsbeschlusses: Während der Ministerpräsident vom „kleinsten Fehler“ sprach und die Befristung des Staatsvertrages auf vier Jahre als Erfolg seines Enga- gements ansah, erklärte der Innenminister, dass alle Länder diese Befristung wollten und die Forderungen der CDU-Fraktion nach Liberalisierung der Sportwetten rechts- widrig sei.
Augenzeugen dieser Pressekonferenz berichten, dass die grimmige Miene des Minis- terpräsidenten deutlich zeigte, dass er über diese Ausführungen seines geschätzten Innenministers not amused war. Hinzu kommt, dass die angeblich so erfolgreiche Be- fristung des Staatsvertrages auf vier Jahre eine sehr wackelige Angelegenheit ist, denn der Staatsvertrag tritt mit Ablauf des vierten Jahres nur außer Kraft, wenn nicht die Ministerpräsidentenkonferenz mit mindestens 13 Stimmen das Fortgelten des Staatsvertrages beschließt.
Das ist ein Freibrief für diejenigen Länder, die schon jetzt diesen Staatsvertrag wollten. Schleswig-Holstein wird sich später wohl kaum als gallisches Dorf und Eldorado der Sportwetten absondern können!
Die CDU-Fraktion hat hoch gepokert und alles verspielt. Noch im Mai hatten die Ab- geordneten Arp und Stritzl in Berlin in der schleswig-holsteinischen Landesvertretung eine Veranstaltung zum Lottostaatsvertrag durchgeführt, eine verfassungs- und euro- parechtskonforme Neuregelung des Glückspielmarktes angemahnt und sprachen an- schließend von landes- und parteiübergreifender Unterstützung für ihren Vorschlag ei- nes liberalisierten Sportwettenmarktes. 1/2 Was ist daraus geworden, meine Herren von der CDU? Die Landesregierung stimmt nun doch dem Glückspielmonopol der Staates zu, der Ministerpräsident unterschreibt den Staatsvertrag, den er eigentlich nicht wollte.
Meine Fraktion hat mehrmals erklärt, dass wir das Glückspielmonopol des Staates er- halten wollen. Der vorliegende Staatsvertrags sichert unsere Ziele ab: die Suchtbe- kämpfung und die Einnahmesicherung aus den Lotterien. Nach unserer Einschätzung ist das Festhalten am Staatsmonopol auch rechtlich zulässig. Bedenken haben wir hingegen bei der Einschränkung der Regularien für den Vertrieb, zumal der Beschluss des Kartellamtes hierzu eindeutig war. Deshalb haben wir uns mit unserem Landtags- antrag für eine Liberalisierung des Vertriebs der staatlichen Glückspiele ausgespro- chen.
Das vorliegende Gesetz schlägt einen anderen Weg vor: Gewerbliche Spielevermittler werden insbesondere durch das Glückspielverbot im Internet in ihrer Berufsausübung stark beschränkt. Die Frage, ob der vorliegende Staatsvertrag in Gänze europarechts- konform ist, ist nicht abschließend geklärt.
Auch die schleswig-holsteinische Landesregierung mag sich da nicht festlegen, so die Beratung im letzten Finanzausschuss.
Die Landesregierung legt also dem Landtag einen Gesetzesentwurf zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glückspielwesen vor, von dem sie selbst nicht sagen kann, ob er rechtskonform ist.
Und sechzehn Ministerpräsidenten unterschreiben diesen Staatsvertrag! Das macht meiner Fraktion die Zustimmung zum Staatsvertrag nicht leicht. Im Abwägungspro- zess ist uns aber der Erhalt des Staatsmonopols so wichtig, dass wir uns wohl für die- sen Staatsvertrag entscheiden werden – vorausgesetzt, in den Ausschussberatungen treten nicht neue Zweifel an der Rechtskonformität auf.
Meine Fraktion erwartet von der Landesregierung mit ihren hoch qualifizierten Juris- tInnen eine klare Einschätzung darüber, ob dieser Staatsvertrag ihrer Meinung nach rechtlich durchträgt oder ob die Gefahr droht, dass er schon bald nach in Kraft treten von der EU gekippt wird.
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