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13.09.07 , 16:13 Uhr
SPD

Klaus-Peter Puls: Quotierung sichert Chancengleichheit

Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion

Kiel, 13.09.2007 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell

Klaus-Peter Puls:

Quotierung sichert Chancengleichheit

In der Landtagsdebatte zu TOP 8: Änderung des Landeswahlgesetzes/Gleichstellung von Männern und Frauen auf Parteilisten zur Landtagswahl (Drucksache 16/1541) er- klärte der innen- und rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Klaus-Peter Puls:

Die grundsätzliche Position der SPD-Landtagsfraktion lässt sich in einem Satz formu- lieren: Die Quotierung der Geschlechter bei der Aufstellung von Wahllisten ist sinnvoll und nützlich, weil sie die Chancengleichheit von Männern und Frauen sichert.

Mit einer landesgesetzlich verordneten Quotierung liefe der Landtag bei uns als SPD- Partei offene Türen ein, weil wir bereits seit 1988 in unseren Parteistatuten eine Pflichtquote von mindestens 40 % für jedes Geschlecht festgelegt haben und weil wir diese selbst gesetzte Pflichtquote bei Kandidatenlisten auch anwenden, und zwar durch abwechselnde Aufstellung Frau/Mann oder Mann/Frau im sogenannten „Reiß- verschlussverfahren“.

In der Praxis hat das dazu geführt, dass Frauen und Männer in den Parteigliederungen und Fraktionen der SPD heute auf allen politischen Ebenen und in allen politischen Feldern angemessen repräsentiert sind und mitentscheiden. In der parlamentari- schen Realität des Landtages spiegelt sich das exakt wider. Die 29-köpfige Landtags-



Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-



fraktion der SPD setzt sich zusammen aus 12 Frauen und 17 Männern. 12 von 29 sind 41,4 %. In der Landesregierung ist das Verhältnis der 4 SPD-geleiteten Ressorts sogar 50 zu 50 %: Neben dem Innen- und dem Justizminister stellen wir die Sozialministerin und die Ministerin für Bildung und Frauen. Die eigenständige und gesonderte Ressort- zuständigkeit für Frauen ist seinerzeit auch von uns als SPD begründet worden.

Wie sieht es bei den anderen Fraktionen aus? – Die antragstellenden Grünen bräuch- ten eigentlich für sich auch keine gesetzlich verordnete Frauenquote. Bei den Grünen gibt es verbindliche Quoten schon seit 1979, und es stimmt, was Frau Birk (auch ehe- malige Frauenministerin in Schleswig-Holstein) und Herr Hentschel in ihre Pressemit- teilung geschrieben haben: „In keiner anderen Partei haben und hatten so viele Frauen Ämter und Mandate inne: Vom Kreisvorsitz bis zur Ministerin auf Bundesebene.“ Auch in der derzeitigen Landtagsfraktion sitzen wieder 2 grüne Frauen und 2 grüne Männer. Genauso ist das Verhältnis im SSW: 1 Frau, 1 Mann.

Der FDP könnte eine gesetzliche Regelung möglicherweise gut tun: Die Fraktion be- steht zur Zeit nur aus Männern. Wir sollten trotzdem nicht der Versuchung erliegen, aus den Kürzeln der „FDP“ eine „Frauen-Diskriminierungs-Partei“ zu machen. Ich erin- nere nur an so profilierte FDP-Frauen wie Frau Aschmoneit-Lücke oder Frau Happach- Kasan, die hier jahrelang beste Parlamentsarbeit geleistet haben.

Dass die CDU in ihrer Fraktion weniger als 25 % Frauen hat, liegt nicht in erster Linie an der dort eher unverbindlichen Quotierung, sondern wesentlich daran, dass 25 der 30 Abgeordneten aus direkt gewonnenen Wahlkreisen kommen. Wo eine einzelne Person aufgestellt wird, kann man nicht quotieren. Und: Auf die Zahl und Zusammen- setzung der direkt gewählten Abgeordneten des Landtages könnte man auch mit einer verbindlichen Listen-Quotierung keinen Einfluss nehmen. Von der CDU-Liste stamm- ten bei der letzten Landtagswahl nur 5 der 30 Abgeordneten. -3-



Insgesamt sind 2005 in unseren 69-köpfigen Landtag 22 Frauen gewählt worden. Das ist knapp ein Drittel. Der wissenschaftliche Dienst des Landtages hält die von den Grünen beantragte Festlegung einer landesgesetzlichen 50 %-Quote für rechtlich zulässig: Aus dem Staatsziel, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken (Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz), ergäbe sich jedenfalls die verfas- sungsrechtliche Möglichkeit einer gesetzlichen Quotierung, obwohl damit unstreitig Verfassungsgrundsätze wie die Gleichheit der Wahl, die Wahlvorschlagsfreiheit in Par- teien und sogar das materielle Grundrecht der Gleichberechtigung von Frau und Mann beeinträchtigt würden, letzteres, „weil sich eine Quotenregelung zugunsten von Frauen gleichzeitig als Benachteiligung von Männern auswirkt“ (wissenschaftlicher Dienst, Umdruck 16/2273, Seite 4).

Wir werden im weiteren parlamentarischen Verfahren politisch zu entscheiden ha- ben, ob wir mit staatlichen Mitteln in die Organisationsfreiheit und Satzungsautonomie der politischen Parteien eingreifen wollen, um dem Ziel einer möglichst ausgegliche- nen Repräsentanz von Männern und Frauen im Landesparlament näher zu kommen oder es gar zu erreichen.

Ich freue mich auf die Beratungen im Fachausschuss.

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