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Wolfgang Kubicki zum Landeswahlgesetz
FDP Landtagsfraktion Schleswig-HolsteinPresseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 264/2007 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Donnerstag, 13. September 2007 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdLEs gilt das gesprochene Wort!Innen/ Wahlrecht/ GeschlechterquoteWolfgang Kubicki zum Landeswahlgesetz In seinem Redebeitrag zu TOP 8 (Änderung des Landeswahlgesetzes) erklärte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:‚Grüne wollen die Frauenquote im Wahlrecht.’ Diese Überschrift zierte den einen oder anderen Artikel in einer örtlichen Tageszeitung. Gemeint war der uns vorliegende Gesetzentwurf zur Einführung einer Quote im Landeswahl- recht.Und besonders viel Freude hat mir der erste Satz der SPD-Pressemitteilung zu der Initiative der Grünen gemacht. Dort erklären die Kollegin Redmann und der Kollege Puls:„Die Beteiligung von Frauen und Männern an parlamentarischer Arbeit ist notwendig.“Volle Zustimmung, liebe Kollegin und lieber Kollegen, denn ohne Frauen und Männer gäbe es keine parlamentarische Arbeit. Ein drittes Geschlecht gibt es bisher noch nicht. Beim Durchlesen des Gesetzentwurfes der Grünen ist leicht festzustellen dass dessen Bezeichnung als Gesetzentwurf für eine Frauenquote nicht zutrifft.Der Gesetzentwurf der Grünen richtet sich zu gleichen Teilen an beide Geschlechter.Mit der von den Grünen gewollten Änderung des Landeswahlrechts wird genauso eine Frauen- wie Männerquote in das Landeswahlrecht festgeschrieben.Es sollen künftig also jeweils zur Hälfte Männer und Frauen im Landtag vertreten sein.Übertragen auf den Bundestag hieße dies, dass von den 30 Frauen in der 51-köpfigen Grünenfraktion mindestens 5 ihren Platz zugunsten von Männern räumen müssten. In diesem Fall wäre eine Quote also eher eine Männerquote. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Natürlich sind auch uns die Diskussionen über Geschlechterquoten bekannt. Es hat sie auch immer wieder bei uns auf Parteitagen gegeben.Komischerweise sind es dann aber immer wieder Vertreterinnen oder Vertreter der betroffenen Geschlechter, die gegen eine sie begünstigende Quote ans Rednerpult gehen und ausführen, dass sie einen freien Wettbewerb wollen und eben in diesem Wettbewerb – wie der Kandidatur zu einer Wahl – bestehen wollen und eben nicht durch eine Quote.Darüber hinaus gibt es einen entscheidenden Unterschied beispielsweise zu den Bestrebungen im Öffentlichen Dienst eine ausgeglichenere Quote bei Geschlechtern zu erreichen.Weil auch hier Frauen immer noch im Vergleich zu Männern unterrepräsentiert sind, sind bei gleicher Qualifikation der Bewerberinnen und Bewerber, Frauen vorzuziehen.Dieses setzt aber immer eine gleiche Qualifikation voraus. Ist die Bewerberin besser qualifiziert als ihr Konkurrent, dann hat sie aus diesem Grund die Position zu bekommen. Ist es der Mann, dann hat er ein Anrecht darauf.So sollte es sein.Bei Aufstellungen zu Wahlen gibt es aber keinen objektivierten Qualitätsmaßstab. Es gibt keine Ausbildung oder einen Schein, um objektiv festzustellen, wer denn die bessere Kandidatin bzw. der bessere Kandidat ist.Hier ist allein die Wirkung auf die Mitglieder des Wahlgremiums entscheidend.Die Möglichkeit hier auszuwählen wird aber von der von den Grünen vorgeschlagenen Quote eingeschränkt, weil Frauen auf Männerplätzen grundsätzlich nicht bzw. nur in Ausnahmefällen kandidieren dürfen, wenn eben der Platz nicht durch einen Mann besetzt ist.Wir sind jederzeit bereit mit Ihnen über eine Verbesserung der tatsächlichen Gleichstellung in allen Lebenslagen zu reden. Voraussetzung muss sein, dass niemand einen moralischen Anspruch auf eine bestimmte Stelle hat.Wir sind nicht überzeugt, dass dies gesellschaftlich durch straffe 50/50- Regelungen im Wahlrecht erreicht wird, ungeachtet der Tatsache, dass nach unserem Verfassungsverständnis niemand wegen seines Geschlechts bevorzugt oder benachteiligt werden darf. Wir warten aber gerne die Diskussionen im Ausschuss ab, allerdings mit Skepsis, ob wir uns dem Vorschlag der Grünen anschließen können.“Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/