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13.09.07 , 17:03 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 10 - Änderung des Schulgesetzes (Freie Schulen)

Presseinformation Kiel, den 13.09.2007 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk

TOP 10 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des schleswig- holsteinischen Schulgesetzes Drs. 16/1563

Nicht zuletzt der PISA-Schock hat viele Eltern dazu gebracht, über Alternativen zu den
öffentlichen Schulen nachzudenken. Oftmals sind es gerade groß öffentliche Schulen, die
Eltern befürchten lassen, dass ihr eigenes Kind sich in einem derartigen System nicht
zurechtfinden könnte. Sie wollen nicht, dass ihr Kind in einem unübersichtlichen Betrieb
untergeht und wählen darum eine Privatschule, die in der Regel eine geringere
Schülerzahl aufweist. Abseits der öffentlichen Schulen finden diese Eltern einen
angemessenen Platz für ihre Sprösslinge. Dafür sind sie bereit, Schulgeld zu berappen.
Zwischen 200 und 400 Euro im Monat werden als Schulgeld fällig, wenn das Kind eine
Privatschule besucht. Der Besuch einer Privatschule darf aber nicht nur das Vorrecht der
Besserverdienenden sein. Darum hat der SSW in der Vergangenheit immer wieder betont,
dass die Privatschulen einen Anspruch darauf haben, vom Land so unterstützt zu werden,
dass ihre Existenz gesichert ist. 2
Im bundesweiten Vergleich ist das Angebot der Privatschulen in Schleswig-Holstein noch
unterdurchschnittlich. Sicherlich ein Grund dafür, dass immer mal wieder eine neue
Schule öffnet, wie jetzt in Flensburg die Ostseeschule. In Flensburg besteht nach den
Sommerferien die Wahl zwischen öffentlichen und zwei privaten Schulen. Ich bin davon
überzeugt, dass sich eine derartige Angebotsvielfalt wohltuend auf pädagogische
Landschaft vor Ort auswirken wird.


Trotzdem ist es richtig, nicht gleich jede Privatschule finanziell abzusichern: zunächst
müssen sich die privaten Schulen, ihre Konzepte und ihre Lehrkräfte bewähren. Diese
Probephase ist notwendig, um zu verhindern, dass auf den Rücken der Schülerinnen und
Schüler herumexperimentiert wird. Darum stellen wir auch die Frage, ob es wirklich
angemessen ist, die Wartezeit faktisch auf ein Jahr zu verkürzen, wie es der Antrag
vorschlägt.


Der SSW weiß aus seinen langjährigen Kämpfen um die Anerkennung der dänischen
Schulen im Land, dass die Kultusbürokratie nicht immer einfach zu handhaben ist. Darum
gilt unsere Sympathie denjenigen, die deutschen Schülerinnen und Schülern eine
Alternative bieten wollen. Privatschulen sind keineswegs ein Störfall, wie uns manche
Kultuspolitiker gerne glauben machen wollen, sondern eine gangbare Alternative, wenn
auch nur für wenige. Ein Privatschulgesetz würde sicherlich manches Missverständnis
ausräumen. Wir sollten allerdings über dieses Vorhaben noch einmal gesondert sprechen.


Die Forderung nach der Gleichstellung der Privatschulen berührt einen wichtigen Punkt in
der Arbeit der SSW-Landtagsfraktion. Der Antrag nimmt ausdrücklich Bezug auf die
Schulen der dänischen Minderheit. Und daher zur Klarstellung: Die Schulen der dänischen 3
Minderheit sind quasi öffentliche Schulen für die Minderheit und genau daraus leitet sich
ihr Gleichbehandlungsanspruch zwingend ab. Die Schleswig-Holsteinische Landes-
verfassung, die Europäische Sprachencharta, die Rahmenkonvention des Europarates zu
Schutz und Förderung nationaler Minderheiten in Europa - aber auch der letzte Staaten-
bericht des Europarates zur Rahmenkonvention - befassen sich in unterschiedlicher Weise
mit genau diesem Anspruch auf Gleichbehandlung.


Oder um es ganz plastisch auszudrücken: Für die Kinder der Minderheit gibt es nur die
dänischen Schulen. Sie haben im Gegensatz zu Kindern, die zum Beispiel eine
Waldorfschule besuchen, nicht die Wahl zwischen einem öffentlichen und einem privaten
System - ihr öffentliches System sind die Schulen des dänischen Schulvereins. Das
unterscheidet sie trotz allem von den Schülerinnen und Schülern in den zehn
Waldorfschulen und den anderen Privatschulen in Schleswig-Holstein.

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