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Anke Spoorendonk zu TOP 10 - Änderung des Schulgesetzes (Freie Schulen)
Presseinformation Kiel, den 13.09.2007 Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 10 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des schleswig- holsteinischen Schulgesetzes Drs. 16/1563Nicht zuletzt der PISA-Schock hat viele Eltern dazu gebracht, über Alternativen zu denöffentlichen Schulen nachzudenken. Oftmals sind es gerade groß öffentliche Schulen, dieEltern befürchten lassen, dass ihr eigenes Kind sich in einem derartigen System nichtzurechtfinden könnte. Sie wollen nicht, dass ihr Kind in einem unübersichtlichen Betriebuntergeht und wählen darum eine Privatschule, die in der Regel eine geringereSchülerzahl aufweist. Abseits der öffentlichen Schulen finden diese Eltern einenangemessenen Platz für ihre Sprösslinge. Dafür sind sie bereit, Schulgeld zu berappen.Zwischen 200 und 400 Euro im Monat werden als Schulgeld fällig, wenn das Kind einePrivatschule besucht. Der Besuch einer Privatschule darf aber nicht nur das Vorrecht derBesserverdienenden sein. Darum hat der SSW in der Vergangenheit immer wieder betont,dass die Privatschulen einen Anspruch darauf haben, vom Land so unterstützt zu werden,dass ihre Existenz gesichert ist. 2Im bundesweiten Vergleich ist das Angebot der Privatschulen in Schleswig-Holstein nochunterdurchschnittlich. Sicherlich ein Grund dafür, dass immer mal wieder eine neueSchule öffnet, wie jetzt in Flensburg die Ostseeschule. In Flensburg besteht nach denSommerferien die Wahl zwischen öffentlichen und zwei privaten Schulen. Ich bin davonüberzeugt, dass sich eine derartige Angebotsvielfalt wohltuend auf pädagogischeLandschaft vor Ort auswirken wird.Trotzdem ist es richtig, nicht gleich jede Privatschule finanziell abzusichern: zunächstmüssen sich die privaten Schulen, ihre Konzepte und ihre Lehrkräfte bewähren. DieseProbephase ist notwendig, um zu verhindern, dass auf den Rücken der Schülerinnen undSchüler herumexperimentiert wird. Darum stellen wir auch die Frage, ob es wirklichangemessen ist, die Wartezeit faktisch auf ein Jahr zu verkürzen, wie es der Antragvorschlägt.Der SSW weiß aus seinen langjährigen Kämpfen um die Anerkennung der dänischenSchulen im Land, dass die Kultusbürokratie nicht immer einfach zu handhaben ist. Darumgilt unsere Sympathie denjenigen, die deutschen Schülerinnen und Schülern eineAlternative bieten wollen. Privatschulen sind keineswegs ein Störfall, wie uns mancheKultuspolitiker gerne glauben machen wollen, sondern eine gangbare Alternative, wennauch nur für wenige. Ein Privatschulgesetz würde sicherlich manches Missverständnisausräumen. Wir sollten allerdings über dieses Vorhaben noch einmal gesondert sprechen.Die Forderung nach der Gleichstellung der Privatschulen berührt einen wichtigen Punkt inder Arbeit der SSW-Landtagsfraktion. Der Antrag nimmt ausdrücklich Bezug auf dieSchulen der dänischen Minderheit. Und daher zur Klarstellung: Die Schulen der dänischen 3Minderheit sind quasi öffentliche Schulen für die Minderheit und genau daraus leitet sichihr Gleichbehandlungsanspruch zwingend ab. Die Schleswig-Holsteinische Landes-verfassung, die Europäische Sprachencharta, die Rahmenkonvention des Europarates zuSchutz und Förderung nationaler Minderheiten in Europa - aber auch der letzte Staaten-bericht des Europarates zur Rahmenkonvention - befassen sich in unterschiedlicher Weisemit genau diesem Anspruch auf Gleichbehandlung.Oder um es ganz plastisch auszudrücken: Für die Kinder der Minderheit gibt es nur diedänischen Schulen. Sie haben im Gegensatz zu Kindern, die zum Beispiel eineWaldorfschule besuchen, nicht die Wahl zwischen einem öffentlichen und einem privatenSystem - ihr öffentliches System sind die Schulen des dänischen Schulvereins. Dasunterscheidet sie trotz allem von den Schülerinnen und Schülern in den zehnWaldorfschulen und den anderen Privatschulen in Schleswig-Holstein.