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14.09.07 , 11:33 Uhr
FDP

Heiner Garg zur Situation älterer Menschen mit Behinderungen

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 271/2007 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Freitag, 14. September 2007 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL
Es gilt das gesprochene Wort!
Soziales/Alter/Demografie/Menschen mit Behinderungen
Heiner Garg zur Situation älterer Menschen mit Behinderungen In seinem Redebeitrag zu Top 40 (Situation älterer Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein) sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Heiner Garg:
„Der umfassende Bericht der Landesregierung zur Situation älterer Menschen mit Behinderung macht deutlich, dass ein Umdenken stattgefunden hat.
In der Antwort der Landesregierung in 2001 auf die Große Anfrage der CDU zur Situation von älteren Menschen mit Behinderungen hatte man noch den Eindruck, dass Behinderung und Pflegebedürftigkeit undifferenziert in einen Topf geworfen worden sind. Dieser Denkansatz hat sich endlich geändert. Deutlich wird: Die Situation von Menschen mit Behinderungen ist ein Spiegelbild der gesamten Bevölkerungs- entwicklung: Menschen mit Behinderungen werden älter und – erstmals – müssen hierfür neue Antworten gefunden werden.
Um ein Ergebnis gleich vorweg zu stellen: Es gibt für Menschen mit Behinderungen, wie für Menschen ohne Behinderungen keinen Unterschied beim Übergang in den Ruhestand. Diese Erkenntnis ist wenig erstaunlich. Denn, ob mit oder ohne Behinderung: Menschen müssen sich vorzeitig mit der Situation auseinandersetzen, dass sie im Ruhestand nicht mehr wie gewohnt ihrer bisherigen Erwerbstätigkeit nachgehen können und sich ihre Tagesgestaltung verändern wird. Wenn sie sich keine Gedanken darüber machen, wie sie künftig ihren Tag gestalten wollen, fallen Menschen – ob mit oder ohne Behinderung – in ein Motivationsloch.
Sie müssen sich auf eine neue Situation einstellen.
Sie müssen sich überlegen, wie sie künftig ihren Tag gestalten und welche Aktivitäten sie ausüben wollen.
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Die Angst davor ist groß, dass mit dem Eintritt in den Ruhestand nicht nur die bisherige Tätigkeit oder das Gespräch mit vertrauten Kollegen nicht mehr möglich ist, sondern auch der eigene Rhythmus oder die Tagesstruktur verloren geht.
Wie können die Betroffenen auf diese Situation entsprechend vorbereitet werden? Die Einrichtungen haben sich beispielsweise durch die Einrichtung von sog. „Förder- und Schongruppen“ darauf eingestellt und versuchen, entsprechende Hilfsangebote zu machen. Deutlich wird, dass die angehenden Ruheständler einerseits in der gewohnten Umgebung bleiben wollen – andererseits sie mit dem Eintritt in den Ruhestand anderen Interessen nachgehen können und wollen, auch außerhalb ihrer bisherigen Einrichtung. Diese Unsicherheit ist grundsätzlich bei Menschen mit und ohne Behinderungen gleich.
Allein diese Erkenntnis ist ein wichtiger Schritt in Richtung „Normalität“. Dennoch ergeben sich Besonderheiten, die künftig in der Planung berücksichtigt werden müssen. Ein Beispiel ist, dass viele Werkstätten mit angegliederten Wohnheimen einerseits es ihren Ruheständlern ermöglichen wollen, in ihrer gewohnten Umgebung wohnen zu bleiben – andererseits der Platz dadurch für einen Nachrücker blockiert wird.
Versuche, wie bei den Mürwiker Werkstätten, durch eine Kooperation mit Wohnungsbaugenossenschaften diese Situation zu lösen, sind deshalb ein richtiger und pragmatischer Ansatz.
Natürlich ist es notwendig, entsprechende Angebote in Schleswig-Holstein für die künftigen Ruheständler zu schaffen, insbesondere bei der Tagesgestaltung. Dabei ist der Anspruch von „ambulant vor stationär“ landesweit bereits heute in vielen Bereichen verwirklicht – einfach, weil die Menschen mit Behinderungen es so wollen. Allerdings dürfen wir hierbei nicht dem Irrtum unterliegen, dass passgenaue ambulante Hilfen ein Sparmodell darstellen.
Leider wird dies immer dann deutlich, wenn Kostenvorgaben an die Träger nicht mehr mit den gewollten passgenauen Hilfen zusammenpassen. Wenig hilfreich ist es, dass es immer noch Probleme bei der Umsetzung des Ausführungsgesetzes nach dem SGB XII gibt.
Wenn eine individuelle Teilhabeplanung als zentrales Element gewollt ist, um den Betroffenen in Zukunft eine wirkungsvolle und effektive Hilfe zu gewährleisten – dann muss die Frage gestellt werden, wann es endlich Ersatz für den von den Kommunen zum 31. Dezember 2007 gekündigten Landesrahmenvertrag gibt?
Es ist ja schön, wenn man sich mittlerweile geeinigt haben will, dass es einen geben soll. Wer aber außer den Kommunen und Wohlfahrtsverbänden noch Vertragspartner sein soll – scheint immer noch offen zu sein.
Wenn wir rechtzeitig für die in den nächsten Jahren steigende Zahl an Ruheständlern unter den Menschen mit Behinderungen Rahmen- bedingungen wollen, dann müssen wir hierfür verlässliche Grundlagen schaffen.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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