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Angellika Birk zur Situation älterer Menschen mit Behinderungen
Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Es gilt das gesprochene Wort Pressesprecherin Claudia Jacob TOP 40 ältere Menschen mit Behinderung Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Dazu sagt die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Angelika Birk: Telefax: 0431/988-1501 Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 391.07 / 14.09.2007Selbstbestimmt im Alter – auch mit Behinderung! Erstmalig gibt es in Deutschland nach den Verbrechen des Nationalsozialismus eine gro- ße Gruppe von Menschen mit Behinderung die das Rentenalter erreichen. Zusätzlich sind einige Tausend in Schleswig-Holstein jetzt zwischen 40 und 60 Jahre alt. Erstmalig wurde aufgrund unseres Antrags zu deren Lebenssituation eine exemplarische Befragung in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Wohnheimen und Wohngemeinschaften durchgeführt. Herzlichen Dank an alle, die hier beteiligt waren.Eine solche Aktion war überfällig, denn offenbar bereiten sich Menschen mit Behinderun- gen mindestens so wenig wie andere aktiv auf das Ausscheiden aus dem Erwerbsleben vor, und auch die Arbeitgeber, meist Behindertenwerkstätten, sind hier nicht besser als andere Arbeitgeber. Es wird deutlich aus der Befragung: Je selbstbestimmter die Men- schen bisher leben und je konkretere Anreize sie hatten, sich mit der eigenen Zukunft auseinanderzusetzen, umso deutlicher und differenzierter sind ihre eigenen Ziele.Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Menschen mit Behinderungen wurden von der rot-grünen Bundesregierung deutlich verbessert. Insbesondere eröffnet das persönliche Budget flexiblere Möglichkeiten auch für die Gestaltung des Ruhestandes für Menschen mit Behinderungen.Allerdings gibt es hier noch wenig Erfahrung. Sowohl die Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen als auch die Kommunen sind jetzt gefordert, gemeinsam mit den Betroffe- nen neue Konzepte für die letzte Lebensphase zu entwickeln. Ganz deutlich möchte ich dabei allen Versuchen entgegen treten, diese neuen Möglichkeiten zwangsweise damit zu verknüpfen, einen bisherigen Wohnheimplatz aufgeben zu müssen Eines darf hier auf kei- nen Fall geschehen: Die Reduzierung dieser Menschen auf so genannte „Pflegefälle“. Genau das ist aber bisher nicht selten, denn vielfach wird der Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe und Rehabilitation nur als an den Arbeitsprozess gekoppeltes Recht missverstanden. Eingliederungshilfe und Rehabilitation zielen aber auf die Teilhabe an der Gesellschaft und dieses Recht gilt auch im Rentenalter und bei starker Pflegebe- dürftigkeit. ***