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10.10.07 , 10:55 Uhr
B 90/Grüne

Karl-Martin Hentschel zur Föderalismuskommission II

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 37 – Föderalismuskommission II Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Dazu sagt der Vorsitzende Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefax: 0431/988-1501 Mobil: 0172/541 83 53 Karl-Martin Hentschel: E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de

Nr. 411.07 / 10.10.2007


Welchen Staat wollen die Bürgerinnen und Bürger? Für eine Steuerhoheit der Länder und Kommunen
Sehr geehrter Herr Präsident , sehr geehrte Damen und Herren,
es ist schon etwas absurd: Da tagt eine Kommission in Berlin, die soll die Finanzverfas- sung unseres Staates neu schreiben, und kaum jemand nimmt das wirklich wahr.
Dabei ist die Sache viel zu wichtig: Denn es geht nicht nur um die Verteilung von Geld, also um die Verteilung von Macht – das wäre schon wichtig genug. Es geht um mehr: Es geht um die Neukonstruktion unserer föderalen Demokratie.
So etwas darf nicht in den Hinterzimmern der Macht ausgekungelt werden.
Auch bei den Grünen geht die Diskussion quer Beet. Von VertreterInnen eines Zentral- staates bis hin zu VertreterInnen einer starken regionalen und kommunalen Autonomie ist bei uns alles vertreten.
Ich gehöre zu den Letzteren. Ich bin überzeugt davon, dass Demokratie in den Ländern und in den Kommunen näher an den Menschen ist, dass sie dann aber auch die Mög- lichkeit haben muss, zu entscheiden und nicht nur Sparbeschlüsse umzusetzen.
Für mich steht deshalb ein Punkt im Zentrum der Diskussion: Das Recht der Länder und Kommunen, eigene Steuern erheben zu dürfen. In dem Papier der Präsidenten steht da- zu ein Prüfauftrag für folgenden Punkt:
„Erweiterung des Spielraums der Landesparlamente zur Steuerung der Einnah- mesituation, insbesondere der Steuerautonomie der Länder.“
1/2 Meine Damen und Herren, oft wird befürchtet, eine Steuerautonomie der Länder würde zu exzessiven Mehrausga- ben führen, oder auch, es würde ein Steuer-Dumping-Wettbewerb nach unten entstehen.
Der Blick auf andere Länder mit kommunaler und regionaler Steuerautonomie wie die Schweiz oder Schweden zeigt, dass beides nicht der Fall ist. Die schwedischen Kommu- nen und Regionen finanzieren damit fast alle soziale Einrichtungen, Kindertagesstätten, Schulen, Krankenhäuser und Gesundheitszentren, den öffentlichen Verkehr und vieles mehr. Ich behaupte: Jede Kommune und jede Region in Schweden, Dänemark oder der Schweiz hat mehr politische Gestaltungsfreiheit als ein deutsches Bundesland oder gar eine deutsche Kommune.
Ich bin überzeugt davon, die Menschen sind zufriedener, wenn sie mehr vor Ort ent- scheiden können.
Unser Bildungssystem wäre nicht so unterfinanziert, wenn die Bundesländer eine eigene Steuerhoheit hätten. Die Landtags- und Kommunalwahlen wären Abstimmungen dar- über, ob die BürgerInnen vor Ort bereit sind, mehr oder weniger Geld für ihre Schulen und Kindergärten, ihre Straßen oder Pflegeeinrichtungen aufzubringen.
Deshalb sind in Skandinavien oder der Schweiz die kommunalen Steuern auch vor allem Einkommenssteuern. Denn das macht Sinn: Die BürgerInnen sollen über den Umfang der Dienstleistungen am Ort oder im Land entscheiden. Und die gleichen BürgerInnen müssen das dann durch ihre Steuern finanzieren.
Das zweite wichtige Argument gegen mehr Steuerautonomie der Länder besteht darin, dass befürchtet wird, eine Steuerautonomie würde dazu führen, dass die ärmeren Regi- onen benachteiligt werden.
Das muss aber keineswegs der Fall sein. Entscheidend ist, dass der Länderfinanzaus- gleich nach klar definierten Regeln erfolgt. In Schweden z.B. erfolgt der Finanzausgleich mit Hilfe von objektiven Parametern wie Bruttoinlandsprodukt, Arbeitslosigkeit, Alters- struktur und klimatischen Faktoren. Dann kann jede Region frei entscheiden, was sie sich leisten will, wie viel Steuern sie erhebt und in was sie investieren möchte, ohne dass sich das auf den Finanzausgleich auswirkt.
Meine Damen und Herren, wenn wir wirklich unsere Verfassung vom Kopf auf die Füße stellen wollen, dann brau- chen wir den Mut, Visionen zu entwerfen und einen grundsätzlichen Entwurf für eine neue Verfassung zu denken.
In ihrem Beschluss haben die Parlamentspräsidenten sich immerhin getraut, grundsätzli- che Fragen zu stellen. Das ist erfreulich!
Und auch wenn ich bezüglich der Fortschritte der Kommission eher skeptisch bin: Ich wünsche allen, die von Seiten der Länder mitverhandeln, Mut und Durchsetzungsvermö- gen.
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