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Anke Spoorendonk zu TOP 10 - Änderung kommunalverfassungs- und wahlrechtlicher Vorschriften
Presseinformation Kiel, den 10.10.2007 Es gilt das gesprochene WortAnke SpoorendonkTOP 10 Gesetzentwurf zur Änderung kommunalverfassungs- und wahlrechtlicher Vorschriften Drs. 16/1641Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, dass Stellenausschreibungen zukünftig durch diejeweiligen Kommunalaufsichtsbehörden vorgenommen werden können, wenn ein neues Amtoder eine neue Gemeinde formell noch nicht gebildet worden ist. Dies soll auf Amtsebenebeispielsweise möglich sein, wenn alle beteiligten Gemeinden hierzu ihre Zustimmung erteilen.Ich weiß nicht, welches konkrete Problem dem Gesetzentwurf zugrunde liegt – das südtonderanerProblem kann es nicht sein, weil hier andere Dinge eine Rolle spielen. Das formale Vorgehenerscheint mir aber insgesamt doch sehr kompliziert.Wenn wir uns den Gesetzesentwurf ansehen, dann stellen wir fest, dass dieser keinerückwirkende Geltung hat. Das heißt, Gemeinden oder Ämter, die sich schon im Ausschreibungs-und Wahlverfahren befinden – wie zum Beispiel das zukünftige Amt Südtondern – werden vondieser Regelung nicht umfasst. Sie müssten nun gegebenenfalls ihre Ausschreibungen undVerfahren nach den im Gesetz vorgeschriebenen Verfahren nochmals neu durchführen. Das heißt:alle 30 Kommunen des Amtes müssten eine Gemeinde- oder Stadtvertretersitzung einberufen 2und eine inhaltsgleiche Ausschreibung beschließen. Danach dürfte dann die Kommunalaufsicht,also der Kreis, formell ausschreiben. Entscheiden, wer die jeweilige Stelle dann bekommt, könnteauch dann frühestens der neue Amtsausschuss im Januar 2008. Damit wäre weder Südtonderngeholfen, noch wäre dies ein Verfahren, das anderen Kommunen, die ebenfalls im VorwegePersonalfragen regeln wollen, helfen würde.Viel wichtiger als die Personalfragen sind aber die Fragen, die mit den satzungsmäßigenGrundlagen zusammen hängen. Ein Amt oder eine Gemeinde braucht eine Hauptsatzung, eineVerwaltungsgliederung, eine Gebührenordnung und vieles mehr. Hiervon liest man weder imbestehenden Gesetz noch im vorliegenden Vorschlag etwas. Das heißt, diese Regelungen sollenerst mit Errichtung der neuen Strukturen beschlossen werden. Und genau hier liegt das Problem.Weil es keine Übergangsregelungen gibt, gibt es keinen gleitenden Übergang in die neuenStrukturen. In Südtondern hat man versucht, sich am dänischen Beispiel zu orientieren und einÜbergangsgremium geschaffen, das diese Arbeit leisten soll. Dies ist der Interims-Amtsausschussder personengleich mit dem zukünftigen Amtsausschuss ist. Weiter hat man dort einenFusionsvertrag geschlossen, der die rechtliche Grundlage für die Ausschreibung und dieErarbeitung von Rechtsgrundlagen hätte bilden sollen. Dieser Vertrag und dessen Inhalt ist nichtvon Seiten der Landesregierung in Zweifel gezogen worden, weshalb man eigentlich damitrechnete, dass alles in Ordnung sei. Nun scheint dies aber nicht der Fall zu sein, und deshalb mussdie Landesregierung hier handeln.Auch in Dänemark hatte man Übergangsgremien eingerichtet, die den Übergang von den altenKommunen zu den neuen Großkommunen reibungslos vollziehen sollten. Zeitweise bestandenzwei Gremien gleichzeitig, von denen eines sich ausschließlich mit der Umsetzung derzukünftigen Struktur befasste und das andere immer noch – wie gehabt – sich um die laufendenGeschäfte der alten Kommune kümmerte. Aus den Erfahrungen, die man in Dänemark mit dieserÜbergangsstruktur gemacht hat, hätte man eigentlich hier bei uns lernen müssen. Stattdessenhat man eine willkürliche Verschiebung von Amtsgrenzen durchgezogen, ohne dass bis heute 3inhaltliche Aufgabenstellungen für diese Ämter klar sind und ohne dass die kommunale Ebenerechtlich in die Lage versetzt wurde, diesen Übergang reibungslos zu meistern.Wir hätten deshalb gern gesehen, dass man, bevor man nun eine solche komplizierte Regelung -ausschließlich zur Wahl von Amtsträgern - kurzfristig beschließt, lieber eine Regelung geschaffenhätte, die sowohl diese Verantwortung wie auch die Umsetzung im jeweiligen kommunalenBereich lässt und die womöglich rückwirkend gegolten hätte. Doch unsere rechtlichen Prüfungenhaben ergeben, dass dies so nicht möglich ist. Das einzige, was jetzt noch bleibt, ist vielleicht eineRegelung auf dem Verordnungswege oder per Anweisung aus dem Innenministerium. Hierzuhaben wir letzte Woche eine Kleine Anfrage gestellt in der Hoffnung, dass sich für diejenigen, dieschnell in die neuen Strukturen starten wollen, noch etwas zu machen ist.Was der vorliegende Gesetzentwurf allerdings zeigt, ist, dass die Regelungen zurÄmterzusammenlegung, die die Mehrheit dieses Hauses beschlossen hat, genauso wie dieZusammenlegungen selbst, mit heißer Nadel gestrickt wurden. Und somit können wir wiederfeststellen, dass es klüger gewesen wäre, sich mehr Zeit zu nehmen, um eine durchdachte Reformdurchzuführen, die dann auch auf einer rechtlich soliden Grundlage gestanden hätte. Dazu hättedann mit Sicherheit auch eine vernünftige Übergangsregelung gehört.