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10.10.07 , 11:31 Uhr
SSW

Anke Spoorendonk zu TOP 10 - Änderung kommunalverfassungs- und wahlrechtlicher Vorschriften

Presseinformation Kiel, den 10.10.2007 Es gilt das gesprochene Wort



Anke Spoorendonk
TOP 10 Gesetzentwurf zur Änderung kommunalverfassungs- und wahlrechtlicher Vorschriften Drs. 16/1641

Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, dass Stellenausschreibungen zukünftig durch die
jeweiligen Kommunalaufsichtsbehörden vorgenommen werden können, wenn ein neues Amt
oder eine neue Gemeinde formell noch nicht gebildet worden ist. Dies soll auf Amtsebene
beispielsweise möglich sein, wenn alle beteiligten Gemeinden hierzu ihre Zustimmung erteilen.
Ich weiß nicht, welches konkrete Problem dem Gesetzentwurf zugrunde liegt – das südtonderaner
Problem kann es nicht sein, weil hier andere Dinge eine Rolle spielen. Das formale Vorgehen
erscheint mir aber insgesamt doch sehr kompliziert.


Wenn wir uns den Gesetzesentwurf ansehen, dann stellen wir fest, dass dieser keine
rückwirkende Geltung hat. Das heißt, Gemeinden oder Ämter, die sich schon im Ausschreibungs-
und Wahlverfahren befinden – wie zum Beispiel das zukünftige Amt Südtondern – werden von
dieser Regelung nicht umfasst. Sie müssten nun gegebenenfalls ihre Ausschreibungen und
Verfahren nach den im Gesetz vorgeschriebenen Verfahren nochmals neu durchführen. Das heißt:
alle 30 Kommunen des Amtes müssten eine Gemeinde- oder Stadtvertretersitzung einberufen 2
und eine inhaltsgleiche Ausschreibung beschließen. Danach dürfte dann die Kommunalaufsicht,
also der Kreis, formell ausschreiben. Entscheiden, wer die jeweilige Stelle dann bekommt, könnte
auch dann frühestens der neue Amtsausschuss im Januar 2008. Damit wäre weder Südtondern
geholfen, noch wäre dies ein Verfahren, das anderen Kommunen, die ebenfalls im Vorwege
Personalfragen regeln wollen, helfen würde.


Viel wichtiger als die Personalfragen sind aber die Fragen, die mit den satzungsmäßigen
Grundlagen zusammen hängen. Ein Amt oder eine Gemeinde braucht eine Hauptsatzung, eine
Verwaltungsgliederung, eine Gebührenordnung und vieles mehr. Hiervon liest man weder im
bestehenden Gesetz noch im vorliegenden Vorschlag etwas. Das heißt, diese Regelungen sollen
erst mit Errichtung der neuen Strukturen beschlossen werden. Und genau hier liegt das Problem.
Weil es keine Übergangsregelungen gibt, gibt es keinen gleitenden Übergang in die neuen
Strukturen. In Südtondern hat man versucht, sich am dänischen Beispiel zu orientieren und ein
Übergangsgremium geschaffen, das diese Arbeit leisten soll. Dies ist der Interims-Amtsausschuss
der personengleich mit dem zukünftigen Amtsausschuss ist. Weiter hat man dort einen
Fusionsvertrag geschlossen, der die rechtliche Grundlage für die Ausschreibung und die
Erarbeitung von Rechtsgrundlagen hätte bilden sollen. Dieser Vertrag und dessen Inhalt ist nicht
von Seiten der Landesregierung in Zweifel gezogen worden, weshalb man eigentlich damit
rechnete, dass alles in Ordnung sei. Nun scheint dies aber nicht der Fall zu sein, und deshalb muss
die Landesregierung hier handeln.


Auch in Dänemark hatte man Übergangsgremien eingerichtet, die den Übergang von den alten
Kommunen zu den neuen Großkommunen reibungslos vollziehen sollten. Zeitweise bestanden
zwei Gremien gleichzeitig, von denen eines sich ausschließlich mit der Umsetzung der
zukünftigen Struktur befasste und das andere immer noch – wie gehabt – sich um die laufenden
Geschäfte der alten Kommune kümmerte. Aus den Erfahrungen, die man in Dänemark mit dieser
Übergangsstruktur gemacht hat, hätte man eigentlich hier bei uns lernen müssen. Stattdessen
hat man eine willkürliche Verschiebung von Amtsgrenzen durchgezogen, ohne dass bis heute 3
inhaltliche Aufgabenstellungen für diese Ämter klar sind und ohne dass die kommunale Ebene
rechtlich in die Lage versetzt wurde, diesen Übergang reibungslos zu meistern.


Wir hätten deshalb gern gesehen, dass man, bevor man nun eine solche komplizierte Regelung -
ausschließlich zur Wahl von Amtsträgern - kurzfristig beschließt, lieber eine Regelung geschaffen
hätte, die sowohl diese Verantwortung wie auch die Umsetzung im jeweiligen kommunalen
Bereich lässt und die womöglich rückwirkend gegolten hätte. Doch unsere rechtlichen Prüfungen
haben ergeben, dass dies so nicht möglich ist. Das einzige, was jetzt noch bleibt, ist vielleicht eine
Regelung auf dem Verordnungswege oder per Anweisung aus dem Innenministerium. Hierzu
haben wir letzte Woche eine Kleine Anfrage gestellt in der Hoffnung, dass sich für diejenigen, die
schnell in die neuen Strukturen starten wollen, noch etwas zu machen ist.


Was der vorliegende Gesetzentwurf allerdings zeigt, ist, dass die Regelungen zur
Ämterzusammenlegung, die die Mehrheit dieses Hauses beschlossen hat, genauso wie die
Zusammenlegungen selbst, mit heißer Nadel gestrickt wurden. Und somit können wir wieder
feststellen, dass es klüger gewesen wäre, sich mehr Zeit zu nehmen, um eine durchdachte Reform
durchzuführen, die dann auch auf einer rechtlich soliden Grundlage gestanden hätte. Dazu hätte
dann mit Sicherheit auch eine vernünftige Übergangsregelung gehört.

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