Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

10.10.07 , 17:18 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki: "Schäuble und Jung fordern das Kriegsrecht zur Kriminalitätsbekämpfung"

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 298/2007 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 10. Oktober 2007 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL
Es gilt das gesprochene Wort!
Innen/ Abschuss von Passagierflugzeugen
Wolfgang Kubicki: „Schäuble und Jung fordern das Kriegsrecht zur Kriminalitätsbekämpfung“ In seinem Redebeitrag zu TOP 16 (Kein Abschuss von Passagiermaschinen im Entführungsfall) erklärte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:
„Die Diskussion um die Legalisierung des Abschusses von entführten Passagiermaschinen ist nicht neu. Bereits vor einigen Jahren wurde über das rot-grüne Luftsicherheitsgesetz gestritten, welches den Abschuss entführter Passagiermaschinen als ultima ratio vorsah.
Im Februar 2006 hat das Bundesverfassungsgericht in einer denkwürdigen Entscheidung dem Bundesgesetzgeber klargemacht, dass die Menschenwürde sich nicht abstufen lässt. Es ist unzulässig, Opfer eines Verbrechens sicher zu töten, um nur möglicherweise andere zu retten.
Ich zitiere noch einmal gern die entscheidende Passage aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die da lautet, es sei „schlechterdings unvorstellbar, auf Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung unschuldige Menschen, die sich in einer derart hilflosen Lage befinden, vorsätzlich zu töten.“
Dabei sind für mich die entscheidenden Worte „schlechterdings unvorstellbar“, denn sie drücken die Dimensionen aus, um die es sich bei diesem Gedankengut handelt – um eine unvorstellbare Grausamkeit, die nicht mit den Grundsätzen des Menschenrechts in Einklang zu bringen ist.
Vor dem Hintergrund dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sind die Äußerungen des Bundesverteidigungsministers noch perfider, der erklärt, er werde im äußersten Notfall befehlen, ein entführtes Passagierflugzeug durch eine Bundeswehrmaschine abschießen zu lassen. Damit missachtet der Bundesverteidigungsminister nicht nur die Entscheidung unseres höchsten Gerichts, er missachtet die Würde des Menschen und damit das grundlegenste Prinzip unserer Gesellschaft nach dem Zweiten Weltkrieg.
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Minister Jung ordnet einen Verfassungsbruch an, er befiehlt ein Verbrechen – den vorsätzlichen Totschlag von unschuldigen Passagieren. Er bringt damit auch seine Soldaten in eine unverantwortliche Situation.
So ein Verteidigungsminister gehört nicht in die Bundesregierung. Dazu zähle ich auch immer mehr den Bundesinnenminister.
So hat Minister Schäuble Terroranschläge und andere "Angriffe auf die Grundlage des Gemeinwesens" zum Kriegsfall erklärt.
Die Unterscheidungen zwischen einem völkerrechtlichen Angriff und innerstaatlichen Verbrechen, zwischen Kombattanten und Kriminellen, zwischen Krieg und Frieden werden aufgehoben. Es handle sich, so Schäuble, um "überkommene Begriffe". Die Menschenwürdegarantie sei in "extremen Notstandssituationen immanent beschränkt".
Minister Schäuble beschwört zwar permanent das Szenario der Terroranschläge vom 11. September 2001, als Terroristen mit vollbesetzten Passagierflugzeugen in zwei besetzte Bürotürme flogen. In einem entsprechenden Vorschlag zur Verfassungsänderung tauchen aber weder Flugzeuge noch das Wort Terrorismus auf.
Unter einem "sonstigen Angriff auf die Grundlagen des Gemeinwesens" können ebenso gut große Protestbewegungen oder ein Generalstreik verstanden werden. Minister Schäuble selbst hat am 5. Januar in einem ausführlichen Beitrag für den Berliner Tagesspiegel deutlich gemacht, dass es ihm nicht in erster Linie um die Gefahrenabwehr, um den Schutz der Bürger geht, sondern um die Verteidigung des Staates. Ich zitiere:
"Bei der Gefahrenabwehr geht es um den Schutz individueller Rechtsgüter. Die Grundlagen des Gemeinwesens sind demgegenüber ein kollektives Schutzgut. Ist der Staat als Ganzes bedroht, ist er berechtigt, seine Existenz zu verteidigen und das Erforderliche zu tun, um das rechtlich verfasste Gemeinwesen vor Angriffen zu bewahren, die auf seinen Zusammenbruch zielen."
Bezeichnenderweise beruft sich Herr Schäuble auf Thomas Hobbes und dessen Werk Leviathan von 1651 als "Ausgangspunkt modernen Staatsdenkens". Hobbes’ Leviathan, geschrieben unmittelbar nach dem englischen Bürgerkrieg, stand für einen absolutistischen Staat, an den das Individuum all seine Rechte abgibt.
Nach dieser Logik kann jedes Grundrecht, jeder Schutz des Individuums wie in einer Diktatur beseitigt werden, wenn die Regierung es für notwendig erachtet, "das Erforderliche zu tun" um den Staat zu verteidigen. Minister Schäuble war bereits früher dafür eingetreten, zur Terrorabwehr Informationen zu nutzen, die vermutlich durch Folter in anderen Staaten erlangt wurden. Demokratisches, freiheitlich-liberales und vor allem rechtsstaatliches Gedankengut sieht anders aus. Terroristen sind Kriminelle, sie sind keine Kriegspartei. Wir führen keinen Krieg gegen den Terror, sondern wir bekämpfen Kriminalität.
Was Schäuble und Jung fordern, ist das Kriegsrecht für die Kriminalitätsbekämpfung. Eine Änderung des Grundgesetzes mit dem Ziel, die Bundeswehr zur Kriminalitätsbekämpfung im Innern einzusetzen, kommt der Einführung des Kriegsrechts gleich. Dem müssen sich alle Demokraten entgegenstellen.“ Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen