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Karl-Martin Hentschel zu Online-Durchsuchungen
Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 15 – Online-Durchsuchungen Düsternbrooker Weg 70 24105 KielDazu sagt der Vorsitzende der Fraktion Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Bündnis 90/Die Grünen, Telefax: 0431/988-1501 Mobil: 0172/541 83 53 Karl-Martin Hentschel: E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 418.07 / 10.10.2007Kein staatliches Hacken: Online-Durchsuchungen sind rechtsstaatlich nicht akzeptabel!Mit dem heimlichen Screening der Festplatte droht den Bürgerinnen und Bürgern ein Grundrechtseingriff neuer Qualität. Der PC ist Abbild unserer Intimsphäre. Hier sind Tage- bucheintragungen, Mails, Fotos, Videos und andere private Daten gespeichert. Wir lagern ein komplettes Abbild unserer Identität auf den PCs aus und tragen es als Laptop mit uns herum.Wer in diesen Bereich eindringt, verletzt die Intimsphäre in bisher ungeahntem Ausmaß. Dabei kann bisher niemand begründen, dass dieser Eingriff in Bürgerrechte zur Kriminali- tätsbekämpfung wirklich erforderlich ist. Denn schon jetzt dürfen auf gesetzlicher Grundlage Mails mitgelesen, Telefonate abgehört und bei ausreichendem Tatverdacht PC beschlag- nahmt werden.In wenigen Fällen besonders gefährlicher Kriminalität ist auch das heimliche Abhören eines sonst geschützten privaten Raumes gestattet. So ist etwa bei Verdacht auf Tötungsdelikte ein so genannter Großer Lauschangriff in der Privatwohnung möglich. Bei bloßem Verdacht auf Urheberrechtsverletzungen ist allenfalls eine normale Durchsuchung erlaubt.In ihrer Eingriffsintensität ähnelt die Onlinedurchsuchung dabei eher dem Großen Lausch- angriff und würde daher unserer Ansicht nach eine Grundgesetzänderung erforderlich ma- chen. Der Bundesgerichtshofs (BGH) entschied Anfang diesen Jahres, dass das heimliche Hacken privater oder geschäftlicher PCs zur Zeit keine Rechtsgrundlage hat. Die Strafpro- zessordnung kennt keine Mischung aus Durchsuchung und Wohnraumüberwachung, urteil- te das oberste Bundesgericht.Kurzfristig muss dank der klaren und gut begründeten Entscheidung aus Karlsruhe derzeit niemand Sorge haben, dass private Daten von der Polizei heimlich durchsucht werden. Die Bürgerrechte sind vorerst gesichert.1/2 Langfristig wird die Große Koalition in Berlin aber versuchen, genau dies mit einer einfa- chen Gesetzesänderung zu erreichen. Zwar zeigen sich die Koalitionäre in dieser Frage noch gespalten und die Reaktionen auf die Entscheidung fallen bisher unterschiedlich aus. Dennoch ist jedoch zu befürchten, dass die Große Koalition wie so oft Kriminalität nur mit der Ausweitung von Ermittlungsbefugnissen bekämpfen will.Mit der "Online-Durchsicht" will das BKA Zugang zu allem, was auf einem Gerät gespei- chert ist, bekommen. Mit der "Online-Überwachung" wird dann der Große Lauschangriff on- line verwirklicht. Die enorme Tiefe dieser Eingriffe in die Grundrechte lässt der Innenminis- ter Schäuble mit einem Achselzucken und juristischen Textbausteinen beantworten.Ungeklärt bleibt, warum es diese neue Attacke auf die Privatsphäre braucht. Auch die Fra- ge, ob damit beweisfeste Daten erhoben werden können, kann das Bundesinnenministeri- um nicht befriedigend beantworten.Befürworter der Online-Durchsuchung verfahren nach der Methode "Viel hilft viel" und möchten alles umsetzen, was technisch geht. Grundrechtsschutz ist ein Nachgedanke und bei Bedarf ändert man eben die Verfassung. Eine Innenpolitik, die auf diesem Denken ba- siert, darf sich nicht durchsetzen.Die Online-Durchsuchung ist eben nicht, wie gerne behauptet, mit einer Hausdurchsuchung vergleichbar. Eine Hausdurchsuchung ist eine offene Maßnahme, bei der der Betroffene in der Regel anwesend ist. Bei einer Online-Durchsuchung aber dringt der Polizist heimlich, ohne Wissen des Computerbesitzers, in den Rechner ein. Er kopiert dabei eventuell Daten und kommt an persönliche Unterlagen, der Polizist agiert praktisch als "staatlicher Hacker".Das widerspricht dem Schutz des Kernbereichs der Privatsphäre. So lange der Nutzen für die Sicherheit nicht bestimmt und der Schaden für die Bürgerrechte nicht absehbar ist, blei- ben wir bei unserer Ablehnung staatlichen Hackens. ***