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10.10.07 , 17:33 Uhr
B 90/Grüne

Karl-Martin Hentschel zum Abschuss von Passagiermaschinen

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 16 – Abschuss von Passagiermaschinen Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Dazu sagt der Vorsitzende der Fraktion Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Bündnis 90/Die Grünen, Telefax: 0431/988-1501 Mobil: 0172/541 83 53 Karl-Martin Hentschel: E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de

Nr. 419.07 / 10.10.2007



Kein Abschuss von Passagieren im Entführungsfall
Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat im Jahr 2004 dem Luftsicherheits- gesetz zugestimmt. Doch wir haben aus unserem Fehler gelernt und akzeptieren das Ur- teil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Februar 2006, nach dem ein Abschuss von entführten und besetzten Passagierflugzeugen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Artikel eins und zwei des Grundgesetzes verbieten nach Auffassung des Gerichtes und auch unserer Fraktion solch einen Abschuss.
Der Bundesinnenminister Schäuble und der Bundesverteidigungsminister Jung sehen dies jedoch nicht so. Der Bundesinnenminister ist dabei die unveränderbaren Menschenrechte zu beschneiden, indem er dies mit der Terroristenbekämpfung zu Luft, am Boden oder im Internet rechtfertigt. Wenn man dies jedoch realisiert, beschneidet man nicht nur die Grundrechte der BürgerInnen noch schützt man die Freiheit, sondern man gibt sich dem Terror geschlagen und gibt unsere Freiheit und den Rechtsstaat dem Terrorismus preis.
Die Situation einer Flugzeugentführung ist nicht vorausschaubar. Es ist schwer, mit ge- nauer Sicherheit vorherzusagen, ob es für die Menschen an Bord einer entführten Ma- schine eine Chance auf Überleben gibt oder nicht. Die stark bebaute Fläche Deutsch- lands, die einen Abschuss zu einer Gefahr für die Bevölkerung machen würde stellt eine weitere Unwägbarkeit dar.
1/2 Mit einem Abschussbefehl eines entführten Flugzeuges würde der Staat die darin sitzen- den unschuldigen Personen als Objekte behandeln und sie verdinglichen und entrechtli- chen. Eine staatliche Lizenz zum Töten darf es schon allein aufgrund der historischen Er- eignisse, die Deutschland durchmachen musste nicht geben. Eine solche Gebrauchsan- weisung für den Fall einer Flugzeugentführung ist und bleibt mit dem Grundgesetz und den dort verankerten Menschenrechten inkompatibel.
Weiterhin ist der Artikel 35 des Grundgesetzes zu nennen. Dieser Artikel genehmigt einen Einsatz der Bundeswehr nur bei Katastrophen- und Unglücksfällen. Streitkräfte, die Be- hörden und die Polizeikräfte der Bundesländer unterstützen, dürfen nur die Waffen ver- wenden die das Recht des Landes auch für die Polizeikräfte vorsieht. Militärische Kampf- mittel wie z.B. Kampfflugzeuge dürfen nach Artikel 35 des Grundgesetzes und nach Auf- fassung des Bundesverfassungsgerichts nicht eingesetzt werden. Der Bund hat hier keine Gesetzgebungskompetenz.
Es ist daher die Aufgabe der Landesregierung, eine mögliche Änderung des Artikel 35 im Bundesrat zu verhindern. Das Kriegsrecht darf nicht zur Kriminalitätsbekämpfung ange- wandt werden. Eine Flugzeugentführung ist kein kriegerischer sondern ein schwerkriminel- ler Akt und daher Aufgabe der Polizeikräfte.
Die Frage also, ob der Staat Leben gegen Leben abwägen dürfe und dabei auch unschul- dige Menschen töten darf, ist nach Auffassung unserer Fraktion entschieden mit einem klaren Nein zu beantworten. Wir sagen Ja zur Sicherheit, aber es muss eine rechtsstaatli- che Sicherheit sein, welche die Freiheit und Menschenrechte wahrt.
Wir fordern daher die Landesregierung dazu auf, einer möglichen Änderung des Artikels 35 des Grundgesetzes im Bundesrat nicht zuzustimmen.
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