Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

10.10.07 , 17:36 Uhr
SPD

Thomas Rother zu TOP 15: Nicht alles, was technisch und rechtlich geht, ist auch sinnvoll

Presseinformation der SPD-Landtagsfraktion

Kiel, 10.10.2007 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 15 - Berichtsantrag zu Online-Durchsuchungen (Drucksache16/1625)

Thomas Rother:

Nicht alles, was technisch und rechtlich geht, ist auch sinnvoll

Nachdem die Große Koalition in Schleswig-Holstein nun auch offiziell durch Landtags- entscheidung gerettet ist, kommen wir also zu den „Nachhut-Gefechten“ „Online- Durchsuchungen“ und später „Abschuss von Passagiermaschinen im Entführungsfall“.

Es ist tatsächlich so - und das kann auch nicht verwundern -: In manchen Fragen der inneren Sicherheit gibt es unterschiedliche Positionen von SPD und CDU und es ist auch nicht verwunderlich, dass die Opposition hier dieses aufgreift. Der Bundesvertei- digungsminister und der Bundesinnenminister haben in nicht gerade sehr verantwor- tungsbewusster Art Themen besetzt, die der innenpolitischen Debatte nicht gerade nützen.

Es fehlen daher eigentlich noch FDP-Anträge • zur Herabsetzung des Mindestalters für den Erwerb und Besitz großkalibriger Waf- fen,

• zur Bedrohung durch einen Terrorangriff mit Nuklearmaterial oder

• zur gezielten Tötung von potentiellen Terror-Attentätern.



Herausgeber: Landeshaus SPD-Landtagsfraktion Postfach 7121, 24171 Kiel Verantwortlich: Tel: 0431/ 988-1305/1307 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Petra Bräutigam Fax: 0431/ 988-1308 Internet: www.spd.ltsh.de -2-



Aber im Ernst: Die Bundesrepublik ist eines der sichersten Länder der Welt und das Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger sollte nicht durch unverantwort- liches Gerede herabgesetzt werden. Ich bin mir dennoch sicher, dass wir Konflikte in diesem Themenbereich in Bund und Land in vernünftiger Art und Weise austragen und klären können. Auch bei unterschiedlichen Auffassungen im Detail können wir im Grundsätzlichen einig sein und es bleiben.

Nun zur beantragten Sache: Zweifellos besteht eine Bedrohung durch Terroristen – die erfolgreichen Festnahmen aus der jüngeren Zeit belegen dies –, die besondere Ermittlungsmaßnahmen erforderlich macht.

Das Internet gilt längst als „Fernuniversität des Terrors“. Auch deshalb gibt es polizeili- che Internetpatrouillen. Diese Maßnahme kann jedoch in Bezug auf den Datentransfer durch schlichte Verschlüsselung von Daten unterlaufen werden. Die einzige Chance, an diese Informationen zu gelangen, besteht, wenn der betreffende Computer online ist und eine Verschlüsselung noch nicht erfolgt ist. Dazu braucht man dann eben auch die so genannten Trojaner, die aber erst einmal auf den betreffenden Computer gelan- gen müssen. In Bezug auf Internet-Cafes oder Call-Shops wird es schon schwieriger.

Nun hat der Bundesgerichtshof Anfang 2007 festgestellt, dass diese Art der PC- Ausspähung nicht rechtens sei, weil es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Dar- über hinaus geht die Intensität dieser Maßnahme über die sonstigen Möglichkeiten der Telekommunikationsüberwachung hinaus. Der Kernbereich der privaten Lebens- gestaltung – der nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Großen Lauschan- griff als zu schützend definiert wurde – darf nicht verletzt werden. Ebenso müssen die Kontakte zu den sogenannten Berufsgeheimnisträgern wie Journalisten, Rechtsanwäl- ten oder Ärzten geschützt bleiben. Das gilt natürlich auch für Telefonate über das In- ternet, was sich bis zum Zollfahndungsdienst und dem bayerischen Landeskriminalamt anscheinend noch nicht herumgesprochen hat. -3-



Eine besondere Regelung zur Online-Durchsuchung von Computern gibt es bislang nur im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz – allerdings ohne Richter- vorbehalt und ohne Vorkehrungen zum Schutz der Intimsphäre. Dagegen gibt es Ver- fassungsbeschwerden, die vom Bundesverfassungsgericht ab heute beraten werden.

Nach Vorliegen einer Entscheidung dazu ist tatsächlich eine Positionierung gefordert – sinnvoller Weise nicht vorher. Dann wird auch, unabhängig vom bisherigen Gerede, ganz sachlich festzustellen sein – denn eine Meinung habe ich natürlich dazu -, aus welchem Anlass und in welchem Umfang eine solche Maßnahme anzuordnen wäre. Wegen der festgestellten hohen Eingriffs-Intensität der Maßnahme muss die Schwelle dafür höher sein als bei der Wohnungsdurchsuchung oder der Telekommu- nikationsüberwachung. Nur so kann sie verfassungskonform werden.

Zudem – und darauf hat der Innenminister hingewiesen – muss sie praktikabel und sinnvoll sein. Sie darf nur dann eingesetzt werden, wenn andere Ermittlungsmaßnah- men versagen. Nicht alles, was technisch und rechtlich geht, ist auch sinnvoll und an- gemessen.

Aber das wären alles schon weitere Schritte vor dem ersten. Vielleicht reden wir bes- ser in einer der nächsten Tagungen noch mal darüber.

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen