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11.10.07 , 12:20 Uhr
B 90/Grüne

Monika Heinold zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 34 – unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Dazu sagt die jugendpolitische Sprecherin der Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefax: 0431/988-1501 Mobil: 0172/541 83 53 Monika Heinold: E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de

Nr. 423.07 / 11.10.2007



Unbegleitete Jugendliche brauchen unsere Unterstützung
Seit dem 01. Oktober 2005 schreibt das Kinder- und Jugendhilfegesetz des Bundes ver- pflichtend vor, dass ausnahmslos alle minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge in Obhut des Jugendamtes genommen werden müssen. Das Recht auf Inobhutnahme gilt für alle minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge, unabhängig von Nationalität, Einreisezweck oder Alter. Trotzdem kommt es in Schleswig-Holstein noch immer vor, dass unbegleitete Flüchtlinge zwischen 16 und 18 Jahren nicht in Obhut genommen werden, sondern in der Erstaufnahmeeinrichtung in Lübeck oder in der Abschiebehaft landen. Das ist nicht akzep- tabel.
Eine Inobhutnahme dient dem Schutz der Jugendlichen. Sie sollen die Möglichkeit erhalten, sich in einem vertrauenswürdigen Umfeld zu stabilisieren, ihre Situation soll geklärt werden, Möglichkeiten für Hilfe und Unterstützung sollen aufgezeigt und eingeleitet werden. Gleich- zeitig ist es das Recht des Flüchtlings, dass ihm oder ihr unverzüglich ein Vormund, Pate oder Pfleger zur Seite gestellt wird. Es ist weder angemessen noch rechtlich vertretbar, wenn einzelnen Jugendlichen dieses Recht verwehrt wird.
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge befinden sich in einer sozial und kulturell isolierten, in einer heimat -und bindungslosen Situation. Sie sind allein, einsam, hilflos, schutzlos, häu- fig traumatisiert und verstehen weder unsere Sprache noch unsere Kultur. Es ist unredlich, diesen jungen Menschen einen Erwachsenenstatus zuzuschreiben, den sie weder rechtlich noch psychisch haben. Das gilt auch wenn die Altersermittlung manchmal schwierig ist und wenn es Situationen geben kann, wo die Nichtnennung oder Falschnennung des Alters un- zulässiger Weise als Schutz dienen soll.

1/2 Unabhängig von dem Recht der minderjährigen Flüchtlinge auf Inobhutnahme muss geklärt werden, wieso der Flüchtlingsbeauftragte, die Anstaltsbeiräte und er Vormundschaftsverein „lifeline“ in ihren Stellungnahme zu ganz anderen Fallzahlen kommen als die Kreise. Zwan- zig Jugendliche im Jahr 2005 und zehn Jugendliche in 2006, die in Abschiebehaft gekom- men sind, sind keine Kleinigkeit. Im Bericht der Landeregierung gespeist aus den Angaben der Ausländerbehörden und Jugendämter der Kreise tauchen diese Jugendlichen nicht auf. Die Landesregierung wäre sicherlich gut beraten, wenn sie gemeinsam mit den Kreisen und kreisfreien Städten eine einheitliche Grundlage erarbeitet, um zukünftig vollständige und vergleichbare Daten zu haben.
Zumindest diese Probleme gibt es für den Altersbereich unter 16 Jahren nicht. Bisher ist niemand auf die Idee gekommen, einen Vierzehnjährigen in Abschiebehaft zu schicken. Al- lerdings fehlt auch bei den jüngeren Flüchtlingen ausreichende Transparenz. Durch die un- terschiedliche Handhabung der Jugendämter gibt es weder einen Überblick über die einge- leiteten Jugendhilfemaßnahmen noch über die Entwicklung des Aufenthaltsstatus. Dadurch, dass die Zuständigkeit für Inohutnahme und Jugendhilfenmaßnahmen alleine beim örtlichen Jugendamt liegt, besteht auch keine Fachaufsicht durch das Landesjugend- amt. Das macht es schwierig, im Interesse der minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge ei- ne landesweit einheitliche und rechtskonforme Praxis zu entwickeln.
Ich danke meinem Kollegen Lars Harms vom SSW, dass er mit seiner parlamentarischen Initiative diese Debatte angestoßen hat. Nun wird der Fachausschuss gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden klären müssen, welche weiteren Schritte sinnvoll und machbar sind. Er wird auch beurteilen, ob es dazu einer neuen „Clearing-Stelle“ bedarf, wie sie der Vormundschaftsverein „lifeline“ vorschlägt. Für meine Fraktion ist es in der wei- teren Debatte entscheidend, dass wir diejenigen, um die es geht, nicht aus den Augen ver- lieren. Kinder und Jugendliche die aus welchen Gründen auch immer – ohne Eltern in ei- nem fremden Land, in einer fremden Kultur gelandet sind brauchen unsere Unterstützung.
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