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11.10.07 , 12:31 Uhr
FDP

Ekkehard Klug zum Bericht der Landesregierung über unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 301/2007 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Donnerstag, 11. Oktober 2007 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL
Es gilt das gesprochene Wort!
Ausländer/ Flüchtlinge
Ekkehard Klug zum Bericht der Landesregierung über unbegleitete minderjährige Flüchtlinge In seinem Redebeitrag zu TOP 34 (Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) erklärte der parlamentarische Geschäftsführer der FDP- Landtagsfraktion, Dr. Ekkehard Klug:
“Der Bericht über die Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge ist im Prinzip keine geeignete Grundlage für eine weitere Diskussion im Ausschuss.
Wir sollten ihn dennoch in den Ausschuss überweisen, weil meine Fraktion gerne noch einmal den Flüchtlingsbeauftragten des Landtages und auch den Vormundschaftsverein „lifeline“ des Flüchtlingsrates mündlich zu diesem Bericht und auch allgemein zur Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge hören möchte.
Dabei definiert die Landesregierung den Begriff der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge wie folgt:
Alle unverheirateten Personen unter 18 Jahren, die ohne Begleitung eines für sie nach dem Gesetz oder dem Gewohnheitsrecht verantwortlichen Erwachsenen nach Schleswig-Holstein gekommen sind, ohne Begleitung gelassen werden und hier Schutz suchen.
Dabei handelt es sich um Jugendliche, die zumeist traumatisiert und physisch wie psychisch stark belastet sind.
Aber bereits bei der Frage nach der Anzahl der in den Jahren 2000 bis 2006 nach Schleswig-Holstein gekommenen unbegleiteten Flüchtlingen kann die Landesregierung keine belastbaren Zahlen vorlegen. So stammen die im Bericht aufgeführten Zahlen teilweise aus der Erinnerung langjähriger Mitarbeiter der Ausländerbehörden.
Einige Behörden konnten gar keine Zahlen zur Verfügung stellen.


Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Wir wissen also eigentlich gar nicht, wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sich aktuell oder in den letzten Jahren in Schleswig-Holstein aufgehalten haben.
Kryptisch fällt auch die Antwort auf die Frage nach dem angestrebten Aufenthaltsstatus der nach Schleswig-Holstein gekommen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen aus.
Auch die Nachfrage zu den Planungen der Landesregierung zur gezielten Familienzusammenführung bringt dem interessierten Leser lediglich die Erkenntnis, dass solche Planungen nicht existieren.

Insgesamt erweckt der Bericht den Eindruck, es gäbe keine lösungsbedürftigen Probleme im Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen.
Aus diesem Grunde hält beispielsweise der Flüchtlingsbeauftragte des Landtages diesen Bericht für unbefriedigend.
Es ist daher auch nicht verwunderlich, dass die Organisationen wie der Flüchtlingsrat – und hier der Vormundschaftsverein „lifeline“ - in einer ersten Stellungnahme zum Bericht vielfältige Kritikpunkte vorbringt.
So wird von „lifeline“ kritisiert, dass im Bericht die Anzahl der Jugendlichen nicht erwähnt wird, die zur Sicherung der Abschiebung in der JVA Neumünster untergebracht waren.
Dabei handelte es sich nach Angaben von „lifeline“ um 20 Jugendliche in 2005 und 10 Jugendliche in 2006. Das ist auch kein Wunder, denn nach Aussage von „lifeline“ wurden diese unbegleiteten Minderjährigen dem zuständigen Jugendamt Neumünster bis vor kurzem nicht zur Inobhutnahme gemeldet.
Letztlich stellen diese „Inhaftierungen“ stellen nicht die vom Sozialgesetzbuch gewollte Inobhutnahme dar.
Dies wird auch vom Flüchtlingsbeauftragten in einer Stellungnahme zum Bericht kritisiert, der auf den gesetzgeberischen Konflikt zwischen Ausländerrecht und Kinder- und Jugendhilferecht hinweist und eine Änderung des Erlasses des Innenministeriums des vom 20. Dezember 2002 fordert.
Er schlägt vor künftig Jugendliche grundsätzlich in einer hierfür geeigneten Einrichtung in Obhut zu nehmen und insbesondere die ausländerrechtlichen Verfahren aus dieser Inobhutnahme zu betreiben.
Für die in der JVA Neumünster untergebrachten Jugendlichen hält „lifeline“ darüber hinaus noch Folgendes fest: Es gab für sie kein Clearingverfahren, keine Regelung der gesetzlichen Vertretung - also die Vormundschaft – und es wurde ihnen kein Rechtsbeistand im Sinne der UN- Kinderrechtskonvention beiseite gestellt.
Besorgt nehmen die Flüchtlingsorganisationen zur Kenntnis, dass seit 2004 immer wieder unbegleitete minderjährige Flüchtlinge untergetaucht sind.
Sie schlagen vor, ein speziell auf diese Zielgruppe abgestimmtes Clearingverfahren einzurichten, dass ein Untertauchen dieser Jugendlichen zu verhindern hilft.
Sind diese Jugendlichen erst einmal untergetaucht, haben sie keinen Zugang zu jeglicher Art von Hilfsangeboten und Unterstützung. Dieser Zustand ist aus unserer Sicht nicht hinnehmbar.
Wir sollten daher im Ausschuss das Thema eingehend und genauer auch mit „lifeline“ und unserem Flüchtlingsbeauftragten diskutieren, als es der Bericht macht.“


Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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